Wintergarten auf Grenze Bayern

Frage: Ich beantragte den Bau eines Wintergartens ca.4,00x3,00 mtr auf dem Dach meiner Garage ca. 12,30x3,00mtr länge, auf welcher schon einen Terasse vorhanden ist. Da ich nun das Geländer und die Rinnen erneuern muss möchte ich im vorderen Bereich diesen Wintergarten hinbauen. Dieser soll eine Aluminiumkonstruktion sein mit allen Seiten Glas. Dieser steht genau auf der Grenze und ist 4,50mtr vom Haus des Nachbarn entfernt. Der Nachbar stimmte dem Bau komplett zu. Der Balkon seiner Eltern im ersten Stock ragt gegen meine Terasse und ist ca. 2,50mtr entfernt. Wir haben ein wunderbares Verhältnis miteinander. Nun zu meinem Problem: Das Landratsamt Bamberg will den Bau nicht genehmigen weil zum einen an der Grenzfläche eine Brandschutzmauer hin muss was unmachbar ist da zum einen seine Eltern dann eine Mauer vor der Nase haben und ich wenn draussen sitze gegen die Mauer schauen muss was unerträglich ist. Nun habe ich in Ihrem Forum gelesen dass jemand genau dieses Problem hatte und eine Feuerschutzverglasung F60 ausreichend war. Hier muss laut Aussage und unweigerlichem Drängen des Amtes unbedingt eine undurchsichtige Mauer oder auch Glasscheibe hin weils eben nur 4,50mtr sind und dies vorgeschrieben sei. Also Mauer... Da sie so sehr stur sind im Amt bitte ich Sie mal um eine Hilfe bei dem Problem. Muss wirklich eine undurchsichtige Mauer immer sein bei der Situation wenn beide Parteien dem zustimmten dass Fenterscheiben unausweichlich sind und die freie Sicht gewünscht ist? Erst kam die Aussage der Nachbar könnte irgendwann mal ne Mauer mit 5Mtr höhe bauen wollen was am Bild das ich hier mitschicke unsinnig ist. Als dies nicht zog als Ausrede im Amt wird nun auf eine undurchsichtige Wand bestanden sonst ist der Bau nicht machbar? Da aber eine Feuerschutz Ständerwand ausreichend wäre ist die nächste Frage welcher Schutzfaktor unweigerlich sein muss. Es ist nur eine Terasse mit dem Glaskasten zwecks Wetter und Windschutz,da es hier oben zieht wie wild. Komischerweise lesen wir überall im Internet dass die Min-fläche 3,00mtr sein müssen,allerdings beidseitig , was wir hier nicht gegeben haben. Nun eben das Problem diese Scheibe falls machbar zukleben und undurchsichtig zu haben wegen der Abstandsfläche. Gibt es hierfür nun noch irgend einen Ausweg oder Schlupfloch das man nehmen kann um eine Scheibe machen zu können die durchsichtig ist? Oder nur die Überdachung alleine ohne Seitenscheibe dass es eben kein geschlossenes Gebäude ist vielleicht oder sowas...? Anbei ein Bild der Situation: auf der linken Seite soll oben drauf der Wintergarten,wo noch die Stangen der Geländer stehen, gegenüber des Balkons rechtes Haus... Besten Dank für die Mühe

Antwort: Das Problem teilt sich hier auf in zwei Aspekte. Zum Einen in die Frage der Abstandsflächen und des Brandschutzes, zum Anderen in die Frage der Einsehbarkeit des Nachbargrundstücks bez. des Nachbarrechts.
30. Oct 2010   | Email | Nach oben
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Garage auf Grenze RLP

Frage: wir haben vor in RLP ein Einfamilienhaus zu bauen.Gründstück ist vorhanden und ich habe keine Ahnung wie es mit Grenzbebauung ausschaut. Zum Nachbar A halten wir 3m Platz mit dem Haus zur Grenze.Doch zu Nachbar B würde ich gerne eine Grossraumgarge erstellen und diese als Terasse nutzen. wieviel Abstand müsste ich dort einhalten. Bzw.wenn ich die Garage auf die Grenze stellen würde und zwischen Garage und Haus ein Carport errichte würde und dieses als Terasse nutzen würde. Darf das sein??? Freue mich auf Antwort... Diese Seite hat mir schon einiges Erleichtert. :-)

Antwort: Zu Grenzabständen in Rheinland-Pfalz steht in der Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz unter
30. Oct 2010   | Email | Nach oben
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Tauwasser bei Innendaemmung

Frage: Wir bauen zur Zeit unsere alte Scheune zum Wohnhaus/Büro um. Die Scheune ist ein alter "Ziegelbau Baujahr 1900, 40cm starkes Mauerwek". Wir wollen Dort 2 Holzbalkendeken reinziehen und von daher wollen wir die gesamte Scheune von innen mit 17,5cm starke porenbetonsteinen ausmauern! Dann hätten wir quasi einen Wandaufbau von innen nach aussen: 01. Putz 02. 17,5 Porenbeton 03. 2cm Ruhende Luftschicht (da es nicht möglich ist ganz dran zu mauern weil die Wand nicht so ganz gerade ist!) 04. Ziegelmauerwerk ca. 40cm stark 05. Putz Jetzt habe ich 2 Probleme! 01. Lasse ich die Luftschicht von 2cm oder Schute ich da Sand oder Mörtel hinein? 02. Ich habe selber eine Tauwasser Berechnung online gemacht! Und egal welchen Wandaufbau ich wähle.. immer dann wenn von INNEN eine Wand hinzu kommt.. dann habe ich auch Tauwasser!

Antwort: Wenn Sie innen vor solch eine massive Außenwand eine zusätzliche Schale mit einem gewissen Dämmwert setzen, wird Tauwasser anfallen.
30. Oct 2010   | Email | Nach oben
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Balkonverglasung NRW

Frage: Ein vorhandener Balkon Abmaße 1,2mter vor der hauswand 1meter ins Gebäude hinein mit 2,3 Meter Breite soll 3seitig verglast werden. Der Balkon liegt an der Nordwestseite des Hauses. So ist eine Nutzung kaum möglich. Es ist ein Zweifamilienhaus im Eigennutzung. Das NRW Baurecht sieht im §65 vor es sei genehmigungsfrei - stimmt das geht sowas ohne Baugenehmigung ? Kann man einfach sowas anbringen - und in Auftrag geben ?

Antwort: Ich weiß nicht, wo Sie das in der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) gelesen haben. Ich habe in §65 lediglich folgendes gefunden:
30. Oct 2010   | Email | Nach oben
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Planvorlageberechtigung BW

Frage: mein Mann und ich möchten bauen. Konkret: selber bauen. Mein Mann (31 Jahre alt) und sein Vater verfügen über Erfahrung und werden sich Vollzeit um den Bau kümmern. Örtliche Fachbetriebe sollen hinzugezogen werden. Geplant ist ein ein 80m² Bungalow auf Bodenplatte. Der Baugrund eben. (Wir stehen direkt vor dem Kauf.) Heute habe ich mehrere Architekten aus der Umgebung angerufen. Tenor: bei einem so kleinen Bau brauchen Sie keinen Architekten. Der Zimmermannsbetrieb der mit dem Dachstuhl beauftragt wird genügt für die Unterschrift auf dem Bauantrag! Hatte ich das Pech und alle Architekten haben die Auftragsbücher voll? ... oder ist mein Projekt tatsächlich so einfach durchzuführen? Ist ein Bodengutachten unnötig? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Antwort: Wenn alle Kollegen die Auftragsbücher voll hätten, dann wäre das ja mal eine wirklich schöne Entwicklung.
25. Oct 2010   | Email | Nach oben
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Mindestgroesse Fenster Hamburg

Frage: wir wohnen in Hamburg in einer Mietwohnung. Nun wurden unsere Fenster ausgetauscht und diese sind kleiner als die vorherigen. Gibt es in Hamburg eine Mindestgröße für Fenster? Weiters wurde die auf die Fassade eine Wärmedämmung mit ca. 10cm aufgetragen -das bedeutet, das unsere Fenster nun viel weiter tiefer liegen als zuvor. Gibt es dafür irgendwelche Vorgaben?

Antwort: Für die Laibungstiefe werden Sie keine Vorgaben finden, für die Fenstergröße aber schon.
25. Oct 2010   | Email | Nach oben
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Dachschraege neu verkleiden

Frage: das Dach über meinem Wohnraum wird komplett saniert, also neue Dampfsperre, Isolierung, Folie und neue Eindeckung. Nun möchte ich auch im Wohnraum darunter die schräge Decke neu gestalten. Derzeit sind dort seit 1976 Nut & Feder-Bretter 14 mm dierekt auf den Sparren angebracht. Weil die Bretter dunkel gestrichen sind, möchte ich den Raum aufhellen und zusätzlich sichtbare Sparren anbringen. Also: N&F-Bretter, Gigips, Sparren 60 x 60 mm.

Frage: Kann ich Rigips-Platten direkt auf die N&F-Decke befestigen und muß eher eine OSB-Platte darunter? Was gibt es sonst zu beachten oder raten Sie eher von dieser Konstruktion ab? Danke für Ihren tollen Service!

Antwort: Zur Aufhellung könnten Sie ja auch einfach die bestehenden Bretter weiß streichen.
23. Oct 2010   | Email | Nach oben
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BRI

Frage: In meinem Garten möchte ich eine Häuschen bauen. Nach Anruf beim Rathaus wurde mir gesagt das dies bei einem Rauminhalt von unter 20m3 genehmigungsfrei ist. Nun würde mich interessieren wie dieser Rauminhalt genau berechnet wird. Leider konnte mir die Dame im Rathaus dazu keine näheren Angaben machen. Zählt der Dachvorsprung zum Rauminhalt? Wie verhält es sich bei einem Spitzdach? wird dort nur der tatsächliche Rauminhalt berechnet oder vielmehr wie ein Quarder? Irgendwo habe ich gelesen das nicht ausgebaute Dächer nur zu 1/3 berechnet werden. Gilt dies auch für Gartenhäuser? Werden immer die Aussenflächen in die Berechnung mit einbezogen also z.B. Oberkannte Ziegel? Ich möchte gerne die 20qm3 Rauminhalt so gut wie möglich ausnutzen ohne das ich später wegen ein paar qm3 Ärger bekommen. Vielen Dank schonmal im vorraus für ihre Bemühungen.

Antwort: Der Bruttorauminhalt (BRI) berechnet sich nach den Außenmaßen des Gebäudes, dem umbauten Raum.
23. Oct 2010   | Email | Nach oben
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