Waermebruecke Wanddurchfuehrung

Frage: Hallo, wir möchten gerne nachräglich einen Kaminofen in unserem Haus aufstellen. Dazu wäre event. die Durchführung des Kaminabzugsrohr durch eine Außenwand erforderlich. Stellt eine solche Durchführung eines Edelstahrohrs eine Kältebücke dar? Vorab vielen Dank für Ihre Mühe.

Antwort: Das ist vernachlässigbar. Sowohl das Rohr selbst als auch die Wanddurchführung sind gedämmt.
07. Jan 2011   | Email | Nach oben
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Holzlager Aussenbereich

Frage: meine Frage lautet:" Darf ich als Waldbesitzer (zahle verpflichtend in die landwirtschftl. Berufsgenossenschaft Baden-Württemberg ein) ein Holzlagerschuppen (für Hackschnitzel) mit einem fassungsvermögen von ca. 80m³ im Außenbereich meines Wohnortes (79879 Wutach, Landkr. Waldshut) genehmigungsfrei bauen.

Antwort: Wenn Sie einen forstwirtschaftlichen Betrieb haben, dann dürfen Sie das. Siehe Landesbauordnung (LBO) unter
07. Jan 2011   | Email | Nach oben
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Dampfbremse unter Betondecke

Frage: Hallo, ich bin dabei mein Bad auszubauen. Ich habe hier eine Betondecke, die mit Aluminiumtraverse abgehängt ist - Abstand Beton Traverse ca. 10cm. Auf dieser Traverse sind nun direkt Kanthölzer angebracht und direkt darauf wollte ich die grünen Gipskartonplatten anbringen. Benötige eine Dampfsperre? Wenn ja, reicht da diese PVC-Folie? Wo kommt die Folie hin - zwischen Aluminium und Holz, zwischen Holz und GK-Platte?

Antwort: Kurze Frage, kurze Antwort: nein, da brauchen Sie keine Dampfbremse. Es befindet sich ja keine Dämmung zwischen Traverse und Betondecke, die Sie schützen müssten.
07. Jan 2011   | Email | Nach oben
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Betriebsinhaberwohnung verkaufen

Frage: mit großem Interesse habe ich auf Ihrer Ratgeberseite Ihren Kommentar zu Folgendem Problem gelesen "...Vom Bauordnungsamt Bremen wird mir vorgeworfen, unberechtigt eine Betriebsleiterwohnung zu nutzen. Die Wohnung wurde 1975 genehmigt, im Bauantrag und Bauschein nur "Betriebserweiterung mit Betriebswohnung" ..." Ihre Antwort lautete "Dass Sie nicht wussten, eine betriebsgebundene Wohnung zu kaufen, ist bedauerlich. Die Schuld dafür können Sie aber nicht anderen geben. Sie hätten sich vor dem Kauf der Wohnung auf dem Baurechtsamt über die Situation informieren können." Meine Situation ist eigentlich umgekehrt: ich habe vor Jahren unwissentlich eine Betriebsleiterwohnung erworben, in der ich selbst als Mieter und dann als Eigentümer fast 12 Jahre gewohnt habe. Diese habe ich nun vor einem Jahr an ein Ehepaar verkauft. Jetzt wirft man mir arglistige Täuschung vor und fordert Schadensersatz und/oder Rückabwicklung des Kaufvertrages. Welche Verordnungen oder Richtlinien sind Ihnen bekannt, die Sie zu Ihrer oben zitierten Antwort geführt haben, daß sich der Käufer einer Wohnung beim Bauamt SELBST kundig machen muß, ob er eine "Wohn-Wohnung" oder eine Betriebsleiterwohnung kauft. Ich wäre Ihnen sehr, sehr dankbar, wenn Sie mir hier Auskunft geben und helfen könnten. Ich bedanke mich dafür, daß Sie Fachlaien hier die Möglichkeit geben, Hilfestellung zu bekommen.

Antwort: Nein, solche Richtlinien sind mir nicht bekannt, das war damals eine subjektive Einschätzung, wenn auch in einem anderen Zusammenhang. Habe mir den Artikel jetzt nochmal durchgelesen und muss gestehen, dass ich in diesem Punkt wohl falsch lag.
07. Jan 2011   | Email | Nach oben
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Befestigung Daemmung Kellerdecke

Frage: ich bin auf der Suche nach einem Kellerdecken-Wärmedämmsytem welches ich auf mit kalkanstrich versehenen Kellerdecken befestigen kann. Ich habe bereits 25qm Kellerdecke vom Kalkanstrich gesäubert und dann ein Brilluxsystem verklebt. Das ist aber so Mühsam, dass ich die restlichen qm nicht weiter säubern will. Für einen kurzen Hinweis wäre ich dankbar.

Antwort: Sie müssen die Dämmplatten ja nicht unbedingt kleben. es gibt eine Vielzahl von Dämmplatten, die Sie auch mechanisch befestigen, z.B. dübeln, können.
07. Jan 2011   | Email | Nach oben
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Keller auf Grenze

Frage: wir stehen noch ganz am Anfang einer Planung für ein EFH in Köln und haben (noch) Fantasien im Kopf. Da das Grundstück mit 15 Meter nicht sehr breit ist, haben wir überlegt, ob wir den Keller nicht größer als das Haus machen könnten. Das Haus wird maximal 11 Meter hoch, 9 Meter Breit und ca. 13 Meter lang. Rechts 3-Meter-Garage, links 3-Meter-Carport. Idee ist nun den Keller bis zur einen Grundstücksgrenze um 3 Meter zu verbreitern (also 12x13 Meter). Bekommt man sowas genemigt? Alternativ würde der Keller Richtung Garten um 4,5 Meter verlängert werden (also 9x17,5 Meter). Müssen die tragenden Außenwände des Hauses direkt über tragenden Wänden im Keller sein? Raumgrößen wären damm im Keller nicht besondes groß. Wenn man die Garage unterkellern dürfte, könnte man den Raum unter der Garage als Werkstatt nutzen und einen Deckendurchbruch zur Garage machen, so dass von unten am Fahrzeug gearbeitet werden könnte? Also eine verschließbare Öffnung von 1,2 x 2 Metern. Vermutlich bräuchte man dann auch einen Ölabscheider, was den Kostenrahmen sprengen dürfte, oder?

Antwort: Was Ihren Kostenrahmen sprengen würde, das kann ich beim besten Willen nicht beurteilen. Wenn Sie in der Werkstatt einen Bodenablauf einbauen wollen, dann bräuchten Sie wohl einen Ölabscheider.
07. Jan 2011   | Email | Nach oben
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Abstand Doppelhaus

Frage: wir sind gerade dabei unser Haus zu planen und haben ständig neue Ideen. Eigentlich haben wir ein Doppelhausgrundstück gekauft und möchten nun allerdings einen Einfamilienhauscharakter beibehalten. Der Frage bei der Stadt nach einem Verbindungselement wurde zugestimmt. Eigentlich wollten wir die beiden Garagen in der Mitte miteinander verbinden. Jetzt möchte unser Nachbar ganz an die Grenze bauen, da er mehr Platz benötigt. Wir jedoch möchten immernoch den EFH-Charakter beibehalten. Was können wir als Verbidnungelement zwischen die beiden Häuser positionieren. Was wäre, wenn man den Kellerabgang (Garten in den Keller) als Verbindungselement nimmt. Geht das oder braucht man da mehr Grenzabstand. Was würden Sie machen. Wir möchten keine komplette Nachbarverbindung, da wir gern mindesten drei Fenster an der Westseite möchten. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Antwort: Ich weiß nicht, wo Sie wohnen, aber eigentlich sind die Regelungen zu diesem Punkt in allen Bundesländern ähnlich oder gleich.
06. Jan 2011   | Email | Nach oben
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Drempelhoehe und Vollgeschoss Schleswig-Holstein

Frage: wir beschäftigen uns aktuell mit einem Neubauvorhaben. Unser favorisiertes Grundstück sieht im B-Plan zwingend 1 Vollgeschoss vor. Weiterhin ist die maximale Drempelhöhe auf 0,70 m 'über der Dachgeschossrohfußbodenhöhe' beschränkt. Weil wir so gerne zwei Vollgeschosse bauen wollten, suchen wir nun nach der optimalen Ausnutzung des Bebauungsplanes. Hierbei sind wir auf Staffelgeschosse gestoßen, die uns fast schon als Lösung unseres Problems vorkommen. Nach der für uns geltenden Landesbauordnung des Landes Schleswig-Holstein gilt ein Geschoss, das auf weniger als 3/4 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses eine lichte Höhe von 2,30 m aufweist, nicht als Vollgeschoss. Daher hoffen wir darauf, ein Staffelgeschoss bauen zu können / dürfen, bspw. unten 100 m², oben < 75 m². Ist dies soweit korrekt? Weiterhin stellt sich uns hierbei die Frage, ob die Limitierung der Drempelhöhe unserem Vorhaben im Weg steht. Ist bei zwingender eingeschossiger Bebauung das Geschoss über dem Erdgeschoss automatisch als Dachgeschoss anzusehen oder bspw. nicht, wenn es sich hierbei um ein Staffelgeschoss handelt, welches durch eine Decke klar vom Dachboden getrennt ist, also nicht nach oben offen gestaltet ist? Die Drempelhöhe bezieht sich laut B-Plan schließlich auf das 'Dachgeschoss'. Wäre also das Staffelgeschoss als Dachgeschoss anzusehen (trotz geplanter Trennung durch Decke vom eigentlichen Dach), würde uns die maximale Drempelhöhe im Dachgeschoss wohl einen Strich durch die Rechnung machen.

Antwort: So ist es. Das macht Ihnen einen Strich durch die Rechnung.
06. Jan 2011   | Email | Nach oben
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