Abbruch und Sanierung Saarland

Frage: zuerst einmal freuen wir uns sehr darüber, dass Sie diesen Dienst anbieten. Die Seite ist gut sortiert und die Fragen stets sehr ausführlich! Situation: Wir möchten ein Einfamilienhaus im Saarland kaufen. Das Grundstück ist in seiner Längsseite von Westen nach Osten orientiert, ebenfalls das Hauptgebäude mit einer Gesamtlänge von ca. 20 m (Nordmauer ist am Grenzverlauf gebaut). Am Haus, statisch unabhängig, befindet sich nach Osten hin ein Nebengebäude (Stützmauern jeweils an Grenzverlauf von Nord und Südseite, Asbesthaltige Abdeckung, Zustand z. Teil baufällig). Das ganze Objekt ist freistehend. Einfamilienhaus = Bausubstanz, Statik und Dachstuhl in einem guten Zustand. Dachhaut teilweise undicht, Außenfassade auzubessern oder zu erneuern. Erste Frage: Ist der Abbruch des Nebengebäudes genehmigungspflichtig, auch wenn dies nur teilweise geschieht? (Nebengebäude besteht aus aneinandergefügten Objekten)Mit der Asbestentsorgung kennen wir uns jetzt bereits aus. Zweite Frage: Welche Vorgaben der EnEV sind zu berücksichtigen und inwieweit ist es möglich die ursprünglichen Bauphysikatlischen Eigenschaften des Objektes ("Altbau" BJ 1933) zu erhalten? Wir möchten auf keinen Fall diese komischen Dämmplatten auf die Fassade dieses Häuschens kleben lassen, sondern das Gebäude diffusionsoffen gestalten. Damit uns das Mauerwerk nicht weiter schimmelt... wie an der Nord- und Westseite bereits geschehen ist durch Regeneinflüsse, kein Keller vorhanden, Anstrich blättert ab... Dritte Frage: Bei einer Erneuerung der Dachhaut planen wir auf die bestehende Lattung eine Lage Holzfaserplatten zu befestigen (3,5 cm), darauf eine neue Lattung und Dacheindeckung und möchten in diesem Schritt auch gleich die bereits bestehende alte Dachluke (glas) durch ein größeres Dachfenster ersetzen ca. 55 cm breit x 70 cm hoch. Ist diese Maßnahme genehmigungspflichtig? Unsere Fragen sind sehr umfangreich, aber wir haben versucht uns durch die ganzen Gesetzesvorgaben zu lesen und brauchen Ihre Unterstützung....

Antwort: Zu Ihrer ersten Frage, den Abbruch betreffend, steht dazu in der Landesbauordnung (LBO) unter:
13. May 2012   | Email | Nach oben
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Bad zum Wohnraum

Frage: ich habe eine Frage zum Innenausbau unseres Hauses. Wir haben ein altes Haus gekauft, wo wir auch das Dach ausbauen wollen. Wir haben eine Skizze gemacht und der Architekt sitzt nach dem Messen an der Zeichnung. Wir wollen oben auch ein Bad, direkt über dem Bad im EG. Der Architekt meinte dies wäre jedoch aus hygienischen Gründen nicht erlaubt, weil wir oben direkt vom Wohnraum ins Bad gehen wollen. Wir sollen es am Treppenhaus ansiedeln, das wollen wir jedoch nicht. Darf man nicht IN seinem Haus mehr oder minder machen was man will? So eine Regelung ist mir nur aus dem öffentlichen Raum bekannt, bzw. aus Räumlichkeiten wo Lebensmittel verarbeitet, oder damit gehandelt wird. Demnach würde ja jedes zweite Hotelzimmer gg. diese Vorschrift verstoßen, oder?!

Antwort: Das ist ja ein hanebüchener Quatsch, den der Kollege da von sich gibt. So was habe ich ja noch nie gehört.
13. May 2012   | Email | Nach oben
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Ist die Montage eines Treppenliftes ueberall moeglich?

Ein Treppenlift ist besonders für ältere Menschen eine Überlegung wert. Mehrstufige Treppen sind nur schwer zu bewältigen und können einige Stolperfallen beinhalten. Das eigene Haus oder die Wohnung im obersten Geschoss möchte man ungern aufgeben, da ein Umzug zusätzliche Lasten verursachen würde und im hohen Alter lediglich Stress bedeutet. Solch ein Treppenlift kann also Leiden und Schmerzen nehmen und die tägliche Qual beim Erklimmen der Treppe der Vergangenheit angehören lassen. Nun stellt sich natürlich noch die Frage, ob jedwede Treppe für einen Treppenlift geeignet ist und welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen.
17. Apr 2012   | Email | Nach oben
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Architektenwettbewerb fuer Umbau

Frage: Hallo, tolle Seite die Sie da mit (sicher) sehr viel Liebe betreiben. Einzigartig! Auch ich würde gerne teilnehmen und Sie eine Frage fragen, wenn auch etwas anders als sonst. Genug der Vorworte ich lege mal los. Mein Frau und ich haben die Möglichkeit entweder das alte Haus ihrer Oma (Baujahr 1965, fast original Zustand) auszubauen oder neu zu bauen. Der Fall eines Neubaus ist uns relativ klar und führt nicht zu den großen Fragezeichen über unseren Köpfen. Für den etwaigen Ausbau jedoch umso mehr. So haben wir Gewisse Vorstellungen was Größe und Ausstattung der Um- und ausgebauten Immobilie betreffen. So sollen durch eine geeignete Anbaumaßnahme Wohnraum und Räume in unserer Wohnung im 1. OG geschaffen werden, die resultierende Vergrößerung im Erdgeschoss, wo meine Schwiegereltern wohnen, sollte auch sinnvoll genutzt werden. Dort kommt evtl. das Thema Seniorengerecht ins Spiel. Maßgebend für unsere Entscheidung für oder wider einen Umbau sind in erster Linie finanzielle Aspekte und resultierende Lösungen. Meine Frage daher: Wie finde ich einen passenden Architekten für unser Projekt? Der mir idealerweise ohne Geld zu verlangen, was sicher utopisch (?) ist, einen Entwurfsplan mitsamt grober Kostenkalkulation erstellt. Meine Idee war es unsere Anforderungen zusammenzutragen und den verschiedenen Architekturbüros zuzusenden und auf Antworten hoffen. Es sei den es gibt einen einfacheren Weg den für unser Projekt passenden Archtiekten zu findne, evtl. mittels eines Verzeichnisses in dem die Spezialitäten aufgelistet sind. Ich hoffe Sie können mir bei dieser recht speziellen Fragestellung weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung. PS: Wäre solch ein Projekt etwas für Sie?

Antwort: Wenn Sie einen Architektenwettbewerb ausschreiben wollen, an dem sich verschiedene Büros mit unsicheren Aussichten auf Erfolg beteiligen sollen, dann müssen Sie mit etwas größeren Auftragsvolumina aufwarten.
30. Mar 2012   | Email | Nach oben
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Kehlbalken versetzen

Frage: Ich bin auf der Suche nach Information darüber, ob und wie man Kehlbalken versetzen kann, auf Ihr Angebot gestossen, Statik Fragen kostenlos zu beantworten. Eine tolle Idee, die ich allerdings ggfs. honorieren werde. Zuerst mal eine Schilderung meines Vorhabens: Das Haus ist ca.200 Jahre alt. Das Kehlbalkendach in relativ gutem Zustand, mit Reet gedeckt und besitzt jeweils zwei Kehlbalken 12,5 x 12 cm in 1,90 m bzw.5,00 m Höhe über der Holzdecke. ( Der obere heisst bestimmt irgendwie anders ? ) Um einen waagerechten, ebenen Fussboden auf die vorhandene Holzdecke legen zu können, würde ich gerne den unteren Kehlbalken um 65 cm nach oben " verschieben" und habe bereits mit OSB Platten im Leimholzverfahren einen Kehlbalken 21 x 20 cm geformt. Dieser ist so dimensioniert dass auf beiden Seiten der Sparren ca. 3 cm dick, diese umfassen und mit Dutzenden Schrauben festgehalten werden. Zusätzlich werden die Kehlbalken dort durch einen Pfosten 10 x 10 cm gestützt. Mittig würde ich den neuen Kehlbalken ca. 8,00 m lang durch einen Pfosten 20 x 20 cm zusätzlich stützen. Und nun zu den alles entscheidenden Fragen: Kann ich angesichts dieser Konstruktionsbeschreibung, den unteren, alten Kehlbalken entfernen, ohne dass mir danach "ein Dach über dem Kopf" fehlt ? Sollte ich den neuen Kehlbalken unbedingt noch durch Dübel in Form von Gewindestangen sichern ? Oder sollte ich lieber von meinem Vorhaben ablassen und Häuserbauen aus Streichhölzern zu meinem Hobby machen ? Die Verleimung der OSB Platten geschah vollflächig und mit hohem Druck durch Dutzende von Schraubzwingen, nachdem jede Platte rauh angeschliffen wurde. Eine grosse Traglast wird auf diese Kehlbalken nicht zukommen ( Dachboden ). Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. ( auch wenn diese bedeutet dass ich den Vorrat an Streichölzern unseres Kaufmanns aufkaufen muss )

Antwort: Also Ihr Kaufmann und die Streichholzindustrie sollten sich nicht unbedingt darauf freuen, durch Sie gigantische Umsatzsteigerungen zu erfahren ;-)
27. Mar 2012   | Email | Nach oben
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Fenstereinbau mal anders

Frage: Die Situation ist etwas ungewöhnlich. Es handelt sich um den Wiederaufbau eines Dachgeschosses nach einem Dachstuhlbrand, infolgedessen die komplette Etage bis auf die Außenmauer abgerissen wurde. Die Finanzierung des Wiederaufbaus erfolgt durch die Gebäudeversicherung. Der Regulierer der Versicherung ist Architekt und begleitet den Bau, was die Bewilligung der Kosten angeht. Der Architekt, der die ursprüngliche Planung durchgeführt hat, wurde allerdings nach eineinhalb Jahren "rausgeworfen", da es zu sehr vielen Verzögerungen und Fehlern gekommen ist. Es wurde noch kein Nachfolger eingesetzt. Jetzt hat der Innenausbau begonnen und es gibt keinen Bauleiter, der die ausführenden Firmen und deren Arbeit überwacht. Ich als Laie hege im Moment Zweifel daran, dass die Fenster fachgerecht montiert und abgedichtet sind. Die Außenwand ist eine ca. 40 cm dicke Ziegelsteinmauer mit Stuckfassade, ca. 120 cm hoch. Darauf liegt der neue Dachstuhl. Es gibt fünf 3 Meter breite Gauben in denen jeweils ein Kunstofffensterelement mit drei Fenstern sitzt. Unter den Fenstern befindet sich außen noch eine Zinkfensterbank, die auf einer Holzunterkonstruktion 7 bis 8 cm über dem Außenmauerwerk liegt. Gesamtbild: http://www.bilder-hochladen.net/files/jcoa-1-c4ca-jpg.html Die Fenster wurden vom Architekten zu groß bestellt oder die Gauben sind zu klein (das ist strittig). Um sie halbwegs montieren zu können, wurde inzwischen die Gaubenöffnung nach oben 10 cm vergrößert. Die Fenster sitzen nicht in sondern von innen hinter der Gaubenöffnung. Oben, rechts und links liegt der Fensterrahmen von hinten an den Balken der Gaube an. Unten am hochgezogenen Ende der Zinkfensterbank. Die Fuge zwischen Fenster und Balken / Fenster und Fensterbank ist rundum mit einem Streifen Kompriband abgedichtet. Sonst nichts. Außenansicht: http://www.bilder-hochladen.net/files/jcoa-2-c81e-jpg.html Auf dem Kompriband unten liegt Sägemehl, deshalb sieht es so hell aus. Wie man auf dem Bild schon unschwer erkennen kann, läuft das Regenwasser von den Fenstern erst einmal direkt auf die Kompribandfuge und bleibt dort stehen. Da das Band nicht überall durchgehend ist läuft dabei auch Wasser nach innen. Vorzugsweise an den unteren Außenecken, wo das horizontale Band auf das senkrechte trifft. Stellenweise aber auch in der Mitte der Fensterrahmen. Ansicht von innen, Fensterunterseite: http://www.bilder-hochladen.net/files/jcoa-3-eccb-jpg.html Ansicht von innen, Ecke: http://www.bilder-hochladen.net/files/jcoa-4-a87f-jpg.html Seitlich an den Fensterahmen liegen gleich die U-Profile für die Wandverkleidung. Eine weitere Abdichtung abgesehen von dem Kompriband gibt es hier nicht. Dem Wassereintritt soll jetzt entgegengewirkt werden, indem ein Wetterschenkel am Rahmen über der Fuge montiert wird... Klingt für mich nach einer Notlösung. Enstpricht diese Art der Montage den allgemein anerkannten Regeln der Technik? Ich habe irgendwo gelesen, dass die Fuge auch dauerhaft luftundurchlässig sein muss? Wenn sie nicht einmal wasserdicht ist, ist das wohl kaum der Fall. Ich weiß auch nicht, wie das beim Einbau hinter der Öffnung normalerweise realisiert wird. Was mir auch zu denken gibt, ist die Fensterbank, deren Innenseite über dem Mauerwerk liegt. Wenn jetzt unterhalb der Fensterrahmens eine Verschalung erfolgt liegt das Zinkblech quasi offen in der Zwischenwand. Dieses hat naturgemäß fast Außentemperatur. Bedeutet das nicht, dass in der kalten Jahreszeit in der Innenwandverschalung das Wasser unten an der Fensterbank kondensiert? Abgesehen davon, dachte ich es wäre üblich das die Fensterbank unter den Rahmen gezogen wird und nicht der Rahmen von hinten dagegengesetzt. Was halten Sie davon?

Antwort: LOL! Ich habe mich eben noch auf dem Boden gekugelt vor Lachen. Hätte ich nicht sollen, denn eigentlich ist es nur traurig.
22. Feb 2012   | Email | Nach oben
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Veraenderung Altbau im Stadtzentrum

Frage: wir sind Besitzer eines Hauses in der der Stadtmitte in BW es handelt sich um ein früheres Bauernhaus in dem der vorige Besitzer den stall umgebaut hat im 1 OG ist schon Wohnraum nun würden wir gerne die Garage die wir nie nutzen als Hobbyraum o.ä nutzen und das alte Tor zumauern und ein Fenster einbauen, nun unsere Frage brauchen wir dazu Genehmigungen , Pläne... wo erhalten wir diese und in welcher Höhe ist da mit Kosten zu rechnen (Formalitäten) für Ihre Bemühungen schon jetzt recht herzlichen Dank

Antwort: Im Normalfall brauchen Sie dafür in BW keine Genehmigung. Siehe Landesbauordnung (LBO) unter:
20. Feb 2012   | Email | Nach oben
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Vorsatzschale mit Daemmung

Frage: möchte eine Aussenwand von innen mit einer Metallständerwand verkleiden.Aussenwand ist 120mm stark möchte aber Dämmung innen verwenden. brauche ich Dampfbremsfolie wen ja wo kommt die hin,muß ich die Wand hinterlüften wenn ja wie.

Antwort: Ja, brauchen Sie. Ich erkläre das jetzt hier nicht weiter. Schauen Sie sich die Broschüre im folgenden Link an. Da finden Sie alles, was Sie brauchen.
20. Feb 2012   | Email | Nach oben
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