Genehmigung fuer Fenstervergroesserung

Frage: Hallo, bin gerade auf diese informative Seite gestoßen. Besonders die ausführliche Info über die Fassadenverkleidung aus Holz war sehr interessant. Aber nun eine ganz andere Frage: Ich wohne in Baden-Württemberg: Ich würde gerne ein vorhandenes Fenster nach unten bis kurz vor den Boden vergrößern. Brauche ich hierzu eine Genehmigung? Statisch verändere ich damit nichts, da es ja nicht verbreitere. Oder liege ich da falsch? Besten Dank vorab.

Antwort: Dafür brauchen Sie in Baden-Württemberg keine Genehmigung. Siehe Landesbauordnung (LBO) unter
29. Oct 2008   | Email | Nach oben
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Kantholz an Wand befestigen

Frage: Ihr Artikel hat viele meiner Fragen beantwortet, allerdings ist mir noch nicht klar, wie ich die aufrechten Balken (12x6 oder 14x6) an der Fassade befestige. Wären Winkel beidseitig alle 60 cm ausreichend oder sind Schlagdübel (180 oder 220 lang) besser?

Antwort: Ich nehme an, Sie meinen den Artikel Holzfassade.
29. Oct 2008   | Email | Nach oben
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Innendaemmung

Frage: Hallo und vorab vielen Dank für Ihren Service und die damit verbundene Mühe. Ich möchte meinen Altbau dämmen. An der Ostseite bin ich bereits auf der Grundstücksgrenze und kann daher von außen nichts machen. Wenn ich nun innenseitig Dämmung anbringe hole ich mir den Pilz ins Haus oder?

Wandaufbau: Zementaußenputz ca. 2 cm Reichsziegelsteine ca.36 cm Kalkzementinnenputz ca. 2 cm

Ich habe mich schon verschiedentlich informiert und natürlich auch verschiedene Antworten erhalten. Zum Beispiel im Baustoff-Fachhandel: "Kein Problem, wenn nicht zu dick gedämmt wird" (wie dick wäre denn möglich? keine Antwort) "Nein, keinesfalls! Das gibt nur Schimmelpilz!" Und im Hornbach-Baumarkt sagte mir der Verkäufer: "Grundsätzlich schon! Aber nur mit Vorsatzwand ohne Kontakt zur Außenwand und mit gewissenhaft eingebauter Dampfsperre! Oder mit PU-Material mit integrierter Dampfsperre. Und das eigene Lüftungsverhalten anpassen. Aber auf jeden Fall einen Architekten oder Energieberater mit ING-Titel zu Rate ziehen!" Von dem Verkäufer bekam ich auch Ihre Web-Adresse. Da ich nun etwas verwirrt bin was eigentlich richtig ist und was nicht, hoffe ich Sie können mir bei der richtigen Antwort helfen oder haben einen weiteren Tip für mich. Ich denke der Hornbachmann war der mit der schlechtesten Idee (Baumarktniveau halt)

Also meine Hauptfrage kann ich etwas machen? Und wenn ja, was?

Antwort: Warum qualifizieren Sie den Mann von Hornbach so ab, wo er doch der Einzige war, der Ihnen eine konkrete Auskunft gegeben hat? (wenn auch vielleicht nicht in allen Punkten zutreffend)
26. Oct 2008   | Email | Nach oben
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Gartenhaus als Wohnsitz

Frage: Ein Freund von mir bot mir letzte Woche sein Gartenhaus für einen fairen Preis an. Die Immobilie mit einer Größe von ca. 60m2 geteilt auf zwei Ebenen befindet sich auf einem Grundstück von ca. 300m2. Es befindet sich im Stuttgart-Vaihingen 70569, genauer gesagt im Dachswald mitten im Wohngebiet an der Pfeilstraße und verfügt über Wasser- und Abwasseranschluss, Strom, Telefon usw.. Das Haus war in den letzten 40 Jahren bewohnt, sprich da waren zwei Leute auf die Adresse angemeldet. Meine Frau findet das Haus ziemlich schnuckelig und möchte, dass wir da einziehen bzw. auf die Adresse uns anmelden. Wie sehen Sie das? Können wir uns auf diese Adresse mit Hauptwohnsitz anmelden, oder könnten wir rechtliche Probleme kriegen? Das "Gartenhaus" befindet sich mitten im Wohngebiet, unsere Nachbarn ringsum haben ganz normale Wohnhäuser. P.S.: Mir wurde von einem Bekannten gesagt, dass es Probleme bei der Anmeldung geben könnten. Daher dachte ich, dass ich die Meinung eines Profis fragen soll.

Antwort: Ich denke nicht, dass es da Probleme geben wird.
26. Oct 2008   | Email | Nach oben
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Schutzbereiche Bad

Frage: Erstmal viel Lob und Anerkennung für diese Webseite! Meine Frage: Welche Vorschriften (DIN) gibt es für das Aufstellen und Anschließen einer Waschmaschine im Badezimmer, insbesondere Elektroanschluss!? , sowie Abstände zu Sanitärobjekten? Würde mich über eine Antwort sehr freuen! Vielen Dank im Voraus!

Antwort: Für Bäder gelten die Schutzbereiche nach DIN VDE 0100 T 701.
26. Oct 2008   | Email | Nach oben
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Daemmung Garagendecke

Frage: ich habe im Keller meines selbstgenutzten EFH (Bj. 1997)eine Doppelgarage. Über der Garage (im Erdgeschoss) befindet sich das Wohn-Esszimmer. Das EG ist mit einer Fußbodenheizung ausgestattet. Ich möchte nun die Garagendecke dämmen. Was muss ich dabei beachten hinsichtlich Brandschutz (Wohnort ist Hessen) und Dicke und ggf. Kaschierung des Dämmstoffes (z.B. mit HDF-Platte oder Betonfaserplatte)?

Antwort: In der Hessischen Garagenverordnung (GaVO) wird steht unter
26. Oct 2008   | Email | Nach oben
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Kuff-Verband

Frage: Die DIN 1053 verlangt unter 8.5.2 "Es muß im Verband gemauert werden (Kuff oder Schwalbenschwanz)." Grundsätzlich auch ganz logisch. Den Schwalbenschwanzverband fand ich bei 'Lueger', aber wie sieht Kuffverband aus? Danke schonmal vorab.

Antwort: Ich bin auch kein Maurer und höre diesen Begriff heute zum ersten Mal. Besser als ich es Ihnen auch nach meinen Nachforschungen erklären könnte, finden Sie es wohl unter diesem Link erklärt.
24. Oct 2008   | Email | Nach oben
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Daemmung Dachgaube

Frage: ich habe eine Frage bezgl. der Dämmung einer Dachgaube. Aufbau bis jetzt. Von Außen nach Innen: Kunstschiefer , Dachpappe , Seekieferplatten 22mm , Glaswolle mit Dampfsperre, Nut und Feder . Ich möchte die Gaube besser dämmen. Eventuell mit Klemmfilz WLG040 - 035. Ca. 160mm dick oder gibt es hier Material, das schon eine integrierte Dampfsperre hat. Ich möchte auf jeden Fall eine bessere Dämmung.

Antwort: Ihrer Beschreibung entnehme ich, dass sich die vermeintlich vorhandene Dampfsperre außerhalb der Dämmung befindet.
23. Oct 2008   | Email | Nach oben
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