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Folgendes Problem: Vom Bauordnungsamt Bremen wird mir vorgeworfen, unberechtigt eine Betriebsleiterwohnung zu nutzen. Die Wohnung wurde 1975 genehmigt, im Bauantrag und Bauschein nur "Betriebserweiterung mit Betriebswohnung" ohne weitere textliche Ausführungen, Bedingungen, Nebenbestimmungen o.ä. Damals lag das Gebäude in einem nicht weiter unterteilten Mischgebiet (faktisch 80% Wohnnutzung), das 1986 als besonderes Wohngebiet überplant wurde. Die Umnutzung der Wohnung erfolgte erst 10 Jahre nach der Überplanung, wobei die Wohnung damals vom Geschäftsführer genau desjenigen kleinen Betriebes als freie Wohnung verkauft wurde, der damals den Bauantrag stellte und auch heute noch mit seiner Werkstatt unter Bestandsschutz auf dem Nebengrundstück tätig ist.
Natürlich hatte ich keine Ahnung, daß ich eine sog. betriebsgebundene Wohnung kaufe!!! Die Sache kommt jetzt ans Licht, weil ich mich über die bis zu 75 dB Körperschall!!! in meinen Wohnräumen durch die veränderte gewerbl. Nutzung beschwert habe.
Teile der Gewerberäume unter der Wohnung werden seit einigen Monaten nämlich an ein lärmintensives Bauunternehmen vermietet (das lt. Gewerbeaufsicht als störende Betriebe zu klassifizieren und im WB nicht zulässig sei).
Das Bauamt beharrt leider darauf, daß allein durch die Verwendung "Betriebswohnung" in der Vorhabensbezeichnung die Baugenehmigung darauf hinweist, daß die Wohnung nur in direktem Zusammenhang mit dem jeweiligen gewerblichen Betrieb genutzt werden darf, ohne daß zur Bestimmtheit weitere textl. Festsetzungen nötig wären. Und daß ich dadurch, daß ich selbst formell illegal nutze keinen Anspruch auf Einschreiten gegen die Baufirma habe.
Gibt es irgendwo in der Rechtsprechung eine "Definition" des Begriffs "Betriebswohnung"?
Was kann ich jetzt tun? Wäre der einfachste Weg, einen Bauantrag für eine Nutzungsänderung auf "allgemeine Wohnung" zu stellen und wie stehen die Chancen???
Oder gibt es Alternativen?
Antwort: Was eine betriebsgebundene Wohnung ist erklärt sich meines Erachtens von selbst. Es ist eben eine Wohnung in einem Misch- oder Gewerbegebiet, die von dem Geschäftsführer des betreffenden Betriebes bewohnt wird oder auch z.B. eine Hausmeisterwohnung.