Staenderwand tragend oder nicht?

Frage: Hintergrund: In unserem Holzständerhaus sollte eine Wand zwischen zwei Räumen weichen. Da wir das 1974 gebaute Haus erst vor zwei Jahren gekauft haben, haben wir schon aus Interesse über die Bauweise bei der damaligen Baufirma erfragt, ob die Wände tragend seien. Dieser verneinte und sagte alle Innenwände wären frei versetzbar. Auch eine bekannte Architektin bestätigte diese Bauweise. Jetzt haben wir die Gipskartonplatten entfernt und die ersten vertikalen Ständer entfernt. Rechts und links bleiben zwei dicke Ständer stehen, auf denen eine Querstrebe liegt. Jetzt ist beim entfernen des letzten Ständers das Sägeblatt stecken geblieben, weshalb ich annehme, dass sich der Sturz (falls es ein Sturz ist)gesenkt hat. Frage: Kann es sein, dass sich der Querbalken gesenkt hat, weil die Spannung fehlt oder aber ist diese Wand doch tragend gewesen. Wenn sie tragen war (ist) reichen dann die beiden dicken Streben rechts und links. Denn im Geschoss darüber ist nichts belastendes? Vielen Dank für den erlösenden Tipp!

Antwort: Aus der Ferne kann ich Ihnen da natürlich nichts absolut sicheres sagen. Ich denke aber, dass Sie der Auskunft der Kollegin und der Firma vertrauen können.
28. Feb 2009   | Email | Nach oben
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Foerdergelder fuer Fassaden- und Fenstersanierung

Frage: Hallo. Wir möchten unseren Giebel mit Holz beplanken. Zwischen die Latten wollen wir 2,5 cm starke Styroporplatten einbauen. Drei Glasbaufelder wollen wir durch Isolierfenster ersetzen. Gibt es für diese Sanierung Fördergelder? Wenn ja wo und wie gehen wir am besten vor.

Antwort: Eine Dämmung mit 2,5cm Styropor können Sie beim besten Willen nicht als energetische Sanierung bezeichnen.
28. Feb 2009   | Email | Nach oben
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Nachbarhaus ueberbauen

Frage: wir bewohnen eine Dachwohnung im 4.ten Obergeschoss. Das Nachbarhaus ist auf der Giebelseite direkt an unser Haus angebaut, jedoch nur 2 stöckig, Flachdach. Wir würden gerne auf dieser Giebelseite, 2 Stockwerke über dem Dach des Nachbarn einen Balkon anbringen. Wenn wir die Genehmigung unseres Nachbarn, deren Grundstück wir dann "nutzen" würden, und auch der Nachbarn in unserem Haus bekommen könnten, wäre dann ein Balkon rein rechtlich machbar oder erlaubt es der Gesetzgeber gar nicht. Es wäre schön wenn Sie mir antworten könnten.

Antwort: Nein, das geht nicht. Sie können nicht ein vorhandenes Nachbarhaus quasi überbauen.
28. Feb 2009   | Email | Nach oben
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Feuchte Waende verkleiden

Frage: ich habe folgende Frage. Und zwar geht es um einen Altbau (60erJ). Ich möchte dort den Keller aufenthaltsgerecht fertig machen. Das Mauerwerk besteht aus Ziegeln ca 35cm dick. 4 von 7 Wänden sind Aussenwände. Diese Wände sind leider nicht zu 100 % Trocken. Im Keller wurde Estrich gelegt (ca. 4cm dick) unterm Estrich sind auch wieder Ziegelsteine als "Bodenfundament" ein richtiges Fundament gibt es bei den Altbauten nicht. Der Boden war vorher auch Trocken. Jetzt habe ich mir überlegt wie ich den Keller am besten fertig machen kann (schnell und günstig) Da sind mir Rigipsplatten eingefallen. Etwa die Weisse oder die Grüne. Nur die Frage ist brauch ich wirklich die grüne unbedinkt oder kann ich auch die Weisse nehmen ? Gibts irgendwelche möglichkeiten die Wand zu Isolieren ? oder Dicht zu kriegen ? Bitum vielleicht auf die Innenwand streichen ? Falls die Weisse nicht geht, aber dafür die Grüne müsste ich die Grüne auch noch speziell Grundieren ? Kann ich auf den Wänden noch eine Innenisolierung legen wie styropor ? Oder muss ich Angst haben das mir die ganze Sache nach und nach wegrottet ? Vielen Dank im Voraus für Ihre antworten.

Antwort: Wenn die Wände feucht sind, dann sollten Sie zunächst einmal die Ursache für die Feuchtigkeit beseitigen, bevor Sie die Wand dämmen und verkleiden.
28. Feb 2009   | Email | Nach oben
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Aulei-Decke

Frage: Ich habe einen Altbau (ca. 1949). Die Zwischendecken sind in der Statik als Aulei-Decken 16cm bezeichnet. Wie ist die Decke aufgebaut?

Antwort: Tut mir leid. Diesen Begriff habe ich noch nie gehört und auch nirgends finden können.
28. Feb 2009   | Email | Nach oben
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Dichtigkeitsnachweis Sammelgrube

Frage: Das Bauamt fordert von mir einen Dichtigkeitsnachweis der Abwassersammelgrube (errichtet im Jahr 2005). Welche Vorschriften gelten für diesen Nachweis? Nach welchen Messverfahren wird der Nachweis durchgeführt? Vielen Dank im voraus!

Antwort: Der Dichtigkeitsnachweis wird nach DIN EN 1986-30 durchgeführt.
28. Feb 2009   | Email | Nach oben
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Betriebsgebundene Wohnung

Frage: zunächst meinen herzlichen Dank für dieses tolle Angebot, kostenlos Fragen zu beantworten!!!

Folgendes Problem: Vom Bauordnungsamt Bremen wird mir vorgeworfen, unberechtigt eine Betriebsleiterwohnung zu nutzen. Die Wohnung wurde 1975 genehmigt, im Bauantrag und Bauschein nur "Betriebserweiterung mit Betriebswohnung" ohne weitere textliche Ausführungen, Bedingungen, Nebenbestimmungen o.ä. Damals lag das Gebäude in einem nicht weiter unterteilten Mischgebiet (faktisch 80% Wohnnutzung), das 1986 als besonderes Wohngebiet überplant wurde. Die Umnutzung der Wohnung erfolgte erst 10 Jahre nach der Überplanung, wobei die Wohnung damals vom Geschäftsführer genau desjenigen kleinen Betriebes als freie Wohnung verkauft wurde, der damals den Bauantrag stellte und auch heute noch mit seiner Werkstatt unter Bestandsschutz auf dem Nebengrundstück tätig ist. Natürlich hatte ich keine Ahnung, daß ich eine sog. betriebsgebundene Wohnung kaufe!!! Die Sache kommt jetzt ans Licht, weil ich mich über die bis zu 75 dB Körperschall!!! in meinen Wohnräumen durch die veränderte gewerbl. Nutzung beschwert habe. Teile der Gewerberäume unter der Wohnung werden seit einigen Monaten nämlich an ein lärmintensives Bauunternehmen vermietet (das lt. Gewerbeaufsicht als störende Betriebe zu klassifizieren und im WB nicht zulässig sei). Das Bauamt beharrt leider darauf, daß allein durch die Verwendung "Betriebswohnung" in der Vorhabensbezeichnung die Baugenehmigung darauf hinweist, daß die Wohnung nur in direktem Zusammenhang mit dem jeweiligen gewerblichen Betrieb genutzt werden darf, ohne daß zur Bestimmtheit weitere textl. Festsetzungen nötig wären. Und daß ich dadurch, daß ich selbst formell illegal nutze keinen Anspruch auf Einschreiten gegen die Baufirma habe. Gibt es irgendwo in der Rechtsprechung eine "Definition" des Begriffs "Betriebswohnung"? Was kann ich jetzt tun? Wäre der einfachste Weg, einen Bauantrag für eine Nutzungsänderung auf "allgemeine Wohnung" zu stellen und wie stehen die Chancen??? Oder gibt es Alternativen?

Antwort: Was eine betriebsgebundene Wohnung ist erklärt sich meines Erachtens von selbst. Es ist eben eine Wohnung in einem Misch- oder Gewerbegebiet, die von dem Geschäftsführer des betreffenden Betriebes bewohnt wird oder auch z.B. eine Hausmeisterwohnung.
28. Feb 2009   | Email | Nach oben
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Dampfbremse Dachgeschossdecke

Frage: Ich bin beim Ausbau meines Hauses und kann für die nächsten Jahre leider nur das Erdgeschoß ausbauen. Deshalb möchte ich die angrenzende Decke zum Dachgeschoß gerne mit Steinwolle Einblasdämmung machen lassen. Habe gutes Angebot dafür. Jetzt meine Frage: Ist eine Dampfbremse oder Dampfsperre in der Decke erforderlich? Über allen Räumen oder nur Küche, Bad? Wenn ja, wo genau plazieren? Geplanter Deckenaufbau von unten gesehen: Rigips an Federschienen, diese an den Balken verschraubt, Balkentragwerk 20 cm hoch, oben OSB Platten. Zwischen die Balken soll Steinwolle eingeblasen werden. Der Raum oberhalb der Decke liegt unter dem unverkleideten aber wasserdichten Dach. Belüftung sehr gut, Isolation gegen Null. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Vielen Dank im Voraus für Ihre sachkundige Information

Antwort: Sie brauchen auf jeden Fall eine Dampfbremse, und zwar in allen Räumen, nicht nur in Bad und Küche.
28. Feb 2009   | Email | Nach oben
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