Nachbarin schraubt Gelaender an Wintergarten

Frage: Zuerst danke wir für die Möglichkeit die Sie uns hier bieten. An unserem Haus BAWÜ( DHH) welches bisher vermietet war, besitzen wir einen Wintergarten auf der Grundfläche eines ehemaligen Balkons.Die Nachbarin hat die Balkonbrüstung( des an unserem Wintergarten gerenzenden Balkons) erneuern lassen incl. neuem Geländer.Dieses Geländer wurde Ohne ! unser Einwilligung direkt an die Rahmenkonstruktion unseres Wintergartens angebohrt.Was wir aber erst nach Selbstbezug des Hauses erfuhren. Müssen wir dies tolerieren?Baugenehmigung und Zustimmung zum Wintergartenbau durch diese Nachbarin liegt vor.Und welche Frist gilt es einzuhalten, wenn wir dies so nicht akzeptieren wollen/können, bzw. wer muss für ggf entstehende Schäden aufkommen.

Antwort: Ich verstehe die zeitlichen Abläufe und Zusammenhänge nicht ganz. Was hat den die Baugenehmigung und Zustimmungserklärung der Nachbarin damit zu tun, dass diese ihr Geländer an Ihren Wintergarten geschraubt hat?
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Kamin Nachbar

Frage: wir erlauben uns nach umfangreicher internetrecherche ihnen eine frage zu stellen. unser nachbar betreibt einen kamin--wohl mit heizungs/warmwasseraufbereitunsunterstützung. dieser ist an einen Außenkamin angeschlossen. Abstand zwischen den Häusern ca. 6 m. wir leiden nun leider sehr unter der staubbelastung und dem teils erheblichen brandgeruch. muss dies bedenkenlos toleriert werden?leider fanden wir in der lbo bawü nichts dazu. und hoffe sie wissen rat.

Antwort: Wenn Ihr Nachbar diese Feuerungsanlage mit dem Kamin betreibt, so müsste diese ja vom Bezirksschornsteinfegermeister abgenommen worden sein und auch immer wieder überprüft werden.
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Terrassenueberdachung ueber Baugrenze

Frage: können Sie rechtliche Fragen überhaupt noch hören? Finde jedenfalls toll, dass Sie diese Seite betreiben! Unsere Nachbarn (BaWü) haben uns heute Pläne für eine Terrassenverglasung vorgestellt. Maße 5 m Länge (vom Haus), 3 m breit, 2,53 bis 2,78 m hoch, Dachschräge 8°. Unter dem Dach soll eine Markise laufen, laut Plänen befinden sich auf allen drei Seiten Glasscheiben mit Lücken dazwischen und darüber. Soll dem Windschutz dienen. Sie wollten von uns eine Unterschrift, da ihrer Meinung nach das genehmigungsfreie Raummaß von 40 m³ geringfügig überschritten ist, so die Begründung. Da wir zunächst einmal abgelehnt haben, wollen sie nun unter 40 m³ gehen. Soweit ich dies sehe, ist das Thema aber ein ganz anderes: Die Verglasung ragt 2 m über die Baugrenze hinaus. Damit ist sie nach meinem Verständnis auf jeden Fall genehmigungspflichtig. Liege ich damit richtig?

Antwort: Fragen wie die Ihre sind in Ordnung. Manche Fragen hat man aber schon für 15 Bundesländer beantwortet und fragt sich dann schon, warum auch aus dem 16. Bundesland noch einer kommen muss, der die gleiche Frage stellt, anstatt die schon vorhandenen Artikel zu lesen und die dort angeführten Vorschriften mit denen seines Bundeslandes zu vergleichen. Ist das nur Bequemlichkeit? Zumindest ist es für mich unverständlich und ärgerlich.
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Hoehe messen Umwehrung

Frage: es geht um eine Umwehrung einer neu gebauten Loggia. Die höhe der Brüstungsmauer / alter Drempel ist nach dem Umbau ca. 50 cm hoch. Hierauf muß nun eine Umwehrung aufgebracht werden. Wenn das Brüstungselement nun ca. 15-20 cm von der Vorderkante der Vorderwand auf die Mitte dieser Mauer zurückspringt, muß dann, weil ja jemand auf dieses Stück Mauer klettern könnte, die Umwehrung von dieser Mauerhöhe aus gemsessen werden? Oder kann dieser Versprung unberücksichtigt bleiben?

Antwort: Vergessen Sie diesen Versprung. Sie messen die Höhe der Umwehrung von Oberkante Fußboden bis Oberkante Umwehrung.
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Haus erweitern ohne Grenzabstand

Frage: ich habe mir vor kurzem ein Grundstück in Brandenburg gekauft. Auf diesem Grundstück befindet sich ein Kleinwohnhaus(Bungalow) mit ca. 40m² Wohnfläche bj.1989, beim Bau damals wurde auf keinerlei Abstandsflächen geachtet, dass heißt das Haus steht nur 30cm von der Grundstücksgrenze entfehrnt. Ich habe nun vor das Haus zu erweitern und einen Anbau durchzuführen, sowie eine Garage auf dem Grundstück zu errichten. Mir wurde gesagt das ich in Brandenburg das Haus ohne Genehmigung um 25m² erweitern kann, wenn ich, da ich ja den Grenzabstand nicht einhalten kann, mir eine genehmigung von meinem Nachbarn hole. ist dies richtig oder ein irtum, aus dem BbgBO kann ich dies leider nicht entnehmen. Und eine Garage von 25m² kann ich ohne bedenken bauen oder?

Antwort: Ein Anbau von 25m² zählt nicht zu den nach BbgBO genehmigungsfreien Vorhaben.
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Aussenwand sanieren

Frage: es geht um ein Fertighaus BJ 1978. Ich möchte die Außenwände sanieren / dämmen. Der Aufbau laut Bauakte (innen nach außen) -9,5mm Gipskarton -13mm Holzspanplatten -90mm Holzrahmen darin: -Polyäthylen-Alufolie -80mm Mineralfaser -10mm Luftraum 13mm Holzspanplatten 25mm Polystyrol-Hartschaum 6,5mm Kunstharzputz Allerdings habe ich bei "Durchbrüchen" in der Wand nie die 25mm Polystyrol gesehen. Der Putz besteht aus Platten welche hinterlüftet sind. Meine (Laien-) Idee: Da ich innen nichts machen will nehme ich die Fassade von außen Auseinander. Und sorge bei der Gelegenheit für eine Art Installationsebene, damit nicht jeder Nagel gleich die Dampfsperre erwischt. Der Aufbau würde sich dann wie folgt ändern: Innen bleibt alles beim Alten. Im Holzrahmen lasse ich dann 30mm Luft Dann eine Span- oder Gipsplatte (10mm) Dann eine Folie verklebt. und dann den Rest(50mm) mit Dämmung. Außen auf die Rahmen dann ein (Dämm-)Platte welche verputzt werden kann. Zu meiner Eigentlichen Frage: denke ich da kompletten Unsinn und b. sollte ich die äußere Platte gleich stark (100mm oder so) nehmen. Und c. wie Dämme ich die über den Erdboden ragenden Kelleraußenwände?

Antwort: Ihre „Installationsebene“ wäre ja nur eine solche, wenn sie innen vor den Rahmen durchgehen würde. So ist sie eben nur eine Luftschicht.
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Abstand Dachterrasse BW

Frage: wir wohnen in Baden-Württemberg. An unsere Gartengrenze wird momentan direkt eine Garage gebaut. Laut Bauantrag soll diese Garage begrünt werden. Jetzt will der Nachbar jedoch entgegen dem Bauantrag einen Balkon darauf machen. Da die Benutzung der Garage als Balkon einen direkten Blick von oben in unseren Garten u. in unser Wohnzimmer ermöglicht fühlen wir uns in unserer Privatsphäre beeinträchtigt. Ist die Nutzung der Garage als Balkon zulässig u. wenn ja gibt es einen Mindestabstand der einzuhalten ist?

Antwort: Die Antwort darauf gibt das Nachbarrechtsgesetz. Danach sind mit ausblickgewährenden Anlagen Grenzabstände einzuhalten. Siehe NRG BW unter
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Fenster verschieben Statik

Frage: wir sind gerade bei der Hausplanung mit einem Hausanbieter. Laut deren Aussage kostet eine Grundrissänderung 500 Euro. Es sei denn, deren Architekt muss die Statik nicht neu berechnen. Es wird ein 1,5 geschossiges Haus mit Satteldach gebaut. Damit unsere Möbel reinpassen, wäre es erforderlich, zwei Fenster zu "verschieben". Eins oben im Schlafzimmer um etwa 20 cm (1,25m breit) und eins unten in der Küche um ca. 50 cm (1m breit). Der Berater scheint nicht darüber begeistert zu sein und fragt, ob es nicht möglich sei, die Möbel anders zu positionieren, da der Architekt wohl alles neu berechnen müsse. Was ich gerne wüsste ist, ob es wirklich stimmt, dass wenn in meinen Augen "nur" die Fenster versetzt werden, die Statik neu berechnet werden muss. Danke im Voraus für Ihre Antwort.

Antwort: Das müsste schon eine außerordentliche Situation sein, die eine neue Statik aufgrund dieser Fensterverschiebungen nötig machen und eine Berechnung von zusätzlichen 500€ rechtfertigen würde.
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
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