Spitzboden daemmen

Frage: wir haben einen Bungalow mit einem ca. 1,40m hohen Spitzboden, der nun doch als Spielzimmer/Lageraum genutzt werden soll. Die obere Geschossdecke wird mit 200er 035 Glasswolle sowie neuer Dampfsperre (inkl. allen Abdichtungen)bearbeitet. Bei dieser Planung wurdd mir schon hier sehr geholfen, danke nochmals! Nun habe ich 100 mm Dämmung erhalten aus Sandwichplatten eines Kühlhauses (verm. PUR) und möchte die Dämmung zwischen den Sparren einbringen. Meine Frage: Bisher ist es ein belüftetes Dach ohne jegliche Folien unter den Eternitplatten. Der Spitzboden soll komplett mit Rauspundbrettern an Boden und Schrägen verkleidet werden. Ich wollte mit Hilfe von Dachlatten und Hartfaserplatten eine Abstandsebene zwischen PUR-Platten und Eternitplatten bauen (6 cm Hinterlüftung) und anschließend zur Spitzbodeninnenseite nach Anbringen der PUR-Platten eine Dampfbremsfolie anbringen und die Schrägen anschließend mit Rauspund verkleiden. Ist dieser Aufbau mit 2 Dampfsperren (an den Schrägen und in der oberen Geschossdecke) so richtig? Welchen SD-Wert sollte ich bei den Folien nehmen? Im Spitzboden gibt es keine Fenster! Wäre über ein paar Tipps sehr dankbar, da ich mit meinen "Luftdicht"-Isoliermaßnahmen im Bekanntenkreis wenig mentale Unterstützung habe (man kann sich auch totdämmen...).

Antwort: Wenn Sie den Spitzboden als Spielzimmer nutzen wollen, was ich angesichts der geringen Höhe für fragwürdig halte, dann sollten Sie ihn auch dämmen.
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  |  |  | 

Abstand Terrassenueberdachung Bayern

Frage: Zunächst vielen Dank für Ihre informative Seite. Meine Frage bezieht sich auf die Erstellung einer Terassenüberdachung an einem Kettenhaus in Bayern. Ihrer Seite konnte ich bereits entnehmen, dass dies bei Einhaltung einer maximalen Tiefe bzw. Fläche prinzipiell Verfahrensfrei geschehen kann. Nicht ganz klar ist mir die Sachlage hinsichtlich der einzuhaltenden Abstände im Falle eines Kettenhauses/Reihenhauses. Naturgemäß grenzt hier i.d.R. die Terrasse an die Grundstücksgrenze. Ist in diesem Fall die Errichtung einer Terrassenüberdachung rechtens bzw. welcher Verfahrensweg muss dann eingehalten werden (gilt weiterhin Verfahrensfreiheit oder muss z.B. eine Baugenehmigung beantragt werden ...?)

Antwort: Wenn Ihr Haus ein Kettenhaus ist, dann muss oder darf auf Ihrem Grundstück auf die Grenze gebaut werden. Die Bayerische Bauordnung (BayBO) sagt dazu unter
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

Dachbodenausbau NRW

Frage: wir wohnen in einem 6-Parteien-Haus in Köln welches aus Mietern und Eigentümern besteht. Wir sind Eigentümer und bewohnen eine Wohnung in der obersten Etage. Über unserer Wohnung und der des Nachbarn ist ein Trockenboden. Die über unserer Wohnung liegende Hälfte haben wir damals mitgekauft und es ist auch ein Sondernutzungsrecht eingetragen. Die andere Hälfte wird weiter als Trockenboden genutzt. Der Dachboden ist ganz normal über das Treppenhaus zu erreichen. Nun möchten wir unsere Seite des Dachbodens zum Kinder- und Schlafzimmer ausbauen. Da wir handwerklich geschickt sind werden wir den Ausbau in Eigenregie durchführen. Die Frage ist jetzt aber, ob wir eine Baugenehmigung benötigen oder nicht? Es werden zwar Dachfenster eingebaut, dies ist aber mit der Wohnungsbaugesellschaft schon geklärt. Weiter möchten wir das Dach dämmen und Trockenbauwände einziehen, jedoch keine weitere Decke. Ich hoffe Sie können uns weiterhelfen da man beim Bauamt der Stadt Köln jeden Tag eine andere Aussage bekommt. Können wir die Baugenehmigung selber beantragen oder muß dies ein Architekt machen, falls eine benötigt wird? Wie hoch sind die Kosten für eine solche Genehmigung?

Antwort: Das ist natürlich schade, wenn Ihnen dazu auf dem Baurechtsamt keiner eine verbindliche Aussage machen kann. Die sollten das ja wissen, da Sie es dann anschließend auch beurteilen müssen.
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  |  |  | 

Balkon Grenzbebauung

Frage: wir wollten einen etwas größeren (3m x 3m) Balkon bauen, der aber an der Grenze zum Nachbar vorbeiläuft, dürfen wir das?, da die Häuser aneinander gebaut sind.

Antwort: Ich weiß nicht, wo Sie wohnen. Die Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
15. Sep 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  | 

More Pages:
Previous    1 2 3 4 5    Next
 

Home | Kontakt | RSS | Disclaimer | Impressum
© Frag den Architekt 2010