Frage: Möchte in NRW an meiner Wohnung im 2.Stock einen Balkon anbauen. Das Haus hat einen Abstand von 3,7 m zur Nachbargrenze. Da mein Nachbar keine Baulast eintragen möchte ,muß ich den Grenzabstand von 3,00 zur Nachbargrenze einhalten .Geplante Balkontiefe demnach 0,7m. Nun sagte mir aber ein MA des Bauamtes ,das diese 3 m nicht zählen würden. an müßte die Geländeroberkante *0,8 der Bautiefe zuschlagen und würde dann keinen ausreichenden Grenzabstand mehr ergeben. Ist das wirklich so ??
Antwort: Die Abstandsfläche beträgt in NRW prinzipiell 0,8 der Wandhöhe, mindestens aber 3m. Ab einer gewissen Wandhöhe wird´s eben mehr. Siehe Landesbauordnung (BauO NRW) unter