Frage: Wie möchten an unserem Wohnhaus einen Stahlbalkon mit Holzdielenbelag anbringen lassen.
Eine Stahlbaufirma mit günstigen Konditionen hätte ich dazu.
Wenn mit Geländerhöhe und Geländerteilung die LBO Baden-Württemberg eingehalten wird und die Statik von der Stahlbaufirma kommt, brauche ich dann einen Architekten?
Ist der Balkon mit Ausladung 1,5 m haben und Breite 4,5 m ein untergeordnetes Bauteil?
Zum Nachbarn (Doppelhaus) sind es nur 50 cm Abstand, muss bei einem untergeordneten Bauteil nun ein Bauantrag vom Architekt gestellt werden. Hoffentlich brauchen wir nicht auch noch einen Vermesser, es gibt hier keinen Bebauungsplan.
Vielen Dank
Antwort: Nein, der Anbau eines Balkons ist kein untergeordnetes Bauteil.