Gaube Bayern

Frage: Hallo! Mein Schwager hat eine in die Tage gekommene DHH an seinem neuen Arbeitsplatz in Bayern erworben. Bevor er mit der ganzen Familie einzieht ist natürlich eine Renovierung angesagt. Um im DG den Wohnraum entsprechend wohnlicher zu gestalten kamen wir auf die Idee zwei bestehende Schleppgdachgauben zu einer größeren Gaube zu verbinden. Da wir dieses Vorhaben für genehmigungspflichtig hielten riefen wir beim zuständigen Bauamt an, wo man mitteilte das ein Antrag nicht "durchgehen" würde, da die Summe der Gaubenlängen max 0,5 der Dachlänge dieser DHH betragen dürfe. Handelt es sich den hierbei um ein genehmigungspflichtiges Verfahren?? Zwei DHH weiter würde unser Vorhaben bei einer Sanierung ebenfalls realisiert! Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antwort: Gauben sind in Bayern unter gewissen Umständen verfahrensfrei. Siehe Bayerische Bauordnung (BayBO) unter
31. Dec 2010   | Email | Nach oben
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Sandwichelement auf Schalung

Frage: Wir bauen ein Nebengebaude gerade zu Fremdenzimmern um. Der Dachaufbau soll (von innen) so aussehen: -Dachsparren - 22 mm Fichte Fasebrett -Unterdeckbahn Rewasi Thermo 130 -4 cm Luft(allseitig winddicht) oder Mineralwolle -Sandwichelement Siscoroof G4 Dämmkerndicke 100 mm Geht das so in Ordnung und sollte die 4 cm-Schicht zwischen Unterdeckbahn und Dachelement aus Mineralwolle bestehen ? Würde es Probleme mit Tauwasser geben ? Vielen Dank für Ihre Hilfe !

Antwort: Sandwichelemente auf einer Schalung zu verlegen macht keinen Sinn.
31. Dec 2010   | Email | Nach oben
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Genehmigungsfrei Hessen

Frage: Wir möchten unserer ausgebauten Dachwohnung, auf Grund der vorherrschenden Dachschräge, durch eine Gaube ein wenig mehr Kopffreiheit verpassen. Soweit wir das bisher geplant haben, soll die Gaube links wie rechts einen Abstand von 90cm zur Wand haben. Nun ist es in Hessen scheinbar so, das bei einer Doppelhaushälfte, wie das hier der Fall ist, ein Brandschutzabstand von 125cm zum Nachbar einzuhalten ist. Soweit ich den Vorschriften folgen konnte gäbe es auch die Möglichkeit, bei nicht Einhaltung des Brandschutzabstandes die Gaube mit einer Brandwand zu versehen. Soweit mir bekannt liegt der nach Vorschrift Innen bei F30 und Außen bei F60. Wir würden Innen und Außen F90 machen. Jetzt waren wir beim Amt und wollten eine Bauanzeige aufgeben, da in Hessen Gauben nicht Genehmigungspflichtig sind. Aufgrund der Abweichung im Brandschutz, wurde uns mitgeteilt das hier eine Abweichverfahren erhoben werden muss. Daraus ist nun ein Bauantrag plus ein Abweichverfahren geworden. Was ich für völligst übertrieben halte und das ganze Projekt bezüglich der Kosten in die Höhe treibt. Leider habe ich in diesen Bereichen keine Erfahrung. Für mich ist eigentlich klar, das aufgrund der beidseitigen Brandwand F90, die Vorschrift des Brandschutzes nicht verletzt wird und deswegen auch eine Bauanzeige völligst ausreichend wäre. Können sie das bestätigen bzw. haben sie hier noch eine Idee zu?

Antwort: Wie Sie in der Hessischen Bauordnung (HBO) unter den folgenden Paragrafen nachlesen können, ist ein Vorhaben nur genehmigungsfrei, solange es nicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt:
13. Dec 2010   | Email | Nach oben
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Windrispe unterbrochen

Frage: an unserem Schwörerhaus wurden nachträglich grössere Dachfenster eingesetzt. Dazu wurde auf einer Dachseite die Windrispe unterbrochen. Der Dachdecker meinte nur, daß das Dach nicht gleich umfallen würde. Trotzdem mache ich mir Gedanken darüber. Ist es nicht Sinnvoll möglichst nah über und/oder unter dem Fenster die zwei angrenzenden Sparren wieder schräg zu verbinden?

Antwort: Das Dach wird sicher nicht gleich umfallen, die Windrispe hat aber durch die Unterbrechung einen guten Teil Ihrer Wirksamkeit verloren. Das können Sie auch nicht dadurch ausgleichen, dass Sie ein Ersatzstück über- oder unterhalb des Dachfensters einsetzen.
13. Dec 2010   | Email | Nach oben
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Tragende Wand Dachgeschoss

Frage: ich bin heute auf Ihre Internetseite gestoßen und habe eine Frage an Sie. Ich habe Ihnen mal die Bauzeichnungen von unserem Haus was wir vor kurzem erworben haben angehängt. Meine Frage ist nun ob die Wand die ich auf dem Bild markiert habe eine tragende Wand darstellt oder nicht? Ich hoffe Sie können mir helfen ;(

Antwort: Diese Wand ist auf jeden Fall tragend.
01. Nov 2010   | Email | Nach oben
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Dampfbremse zwischen Daemmschichten

Frage: ich habe zwei Fragen bzgl. des Ausbaus meines Dachgeschosses: 1. Wir planen das DG auszubauen und zu dämmen. Unter den Ziegeln möchten wir eine Zwischensparrendämmung anbringen. Darauf die Dampfsperre, dann Unterkonstruktionn für Untersparrendämmung und darauf Rigips. Ist dies so richtig oder darf man auf der Dampfsperre keine Untersparrendämmung anbringen? Wie müssen wir vorgehen?

Antwort: Die Dampfbremse sollten Sie nicht zwischen den Dämmschichten anbringen, sondern innerhalb.
01. Nov 2010   | Email | Nach oben
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Dachschraege neu verkleiden

Frage: das Dach über meinem Wohnraum wird komplett saniert, also neue Dampfsperre, Isolierung, Folie und neue Eindeckung. Nun möchte ich auch im Wohnraum darunter die schräge Decke neu gestalten. Derzeit sind dort seit 1976 Nut & Feder-Bretter 14 mm dierekt auf den Sparren angebracht. Weil die Bretter dunkel gestrichen sind, möchte ich den Raum aufhellen und zusätzlich sichtbare Sparren anbringen. Also: N&F-Bretter, Gigips, Sparren 60 x 60 mm.

Frage: Kann ich Rigips-Platten direkt auf die N&F-Decke befestigen und muß eher eine OSB-Platte darunter? Was gibt es sonst zu beachten oder raten Sie eher von dieser Konstruktion ab? Danke für Ihren tollen Service!

Antwort: Zur Aufhellung könnten Sie ja auch einfach die bestehenden Bretter weiß streichen.
23. Oct 2010   | Email | Nach oben
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Dachgeschossausbau Aussenbereich

Frage: wir haben ein Haus im Außenbereich in BW gekauft (ehemaliger Aussiedlerhof). Wir wollten das Haus mit einem kleinen Anbau und mit einem Kniestock und Gauben vergrößern, zuerst sah das Bauamt das nicht so problematisch, aber jetzt heißt es weil wir nicht privilegiert sind, wird es nicht genehmigt.Die Nebengebäude gehören noch dem Bruder des Verkäufers, deshalb ist es uns nicht möglich selbst Landwirtschaft zu betreiben um die privilegierung zu erhalten, wir wollen mit meinen Schwiegereltern in das Haus einziehen, es hat bereits 2 Eingänge. Es geht hauptsächlich ums Dach, bei dem sie uns weder Kniestock, noch Gauben genehmigen. Das Dach liegt direkt auf der Decke des EG auf, das Haus ist 20m lang und 8m breit. Haben sie eine Idee wie man im DG Wohnraum schaffen kann, den man evtl. nicht genehmigen muss, denn man braucht einen Flur um zu den Zimmern zu kommen. Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antwort: Ich denke, ein Ausbau des bestehenden Dachgeschosses sollte möglich sein, solange Sie die äußere Gestalt des Gebäudes nicht verändern. Inwieweit das bei ihrem Gebäude sinnvoll zu verwirklichen ist, vermag ich mangels Kenntnis des Gebäudes nicht zu beurteilen.
23. Oct 2010   | Email | Nach oben
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