An- und Abschluesse Deckelschalung

Frage: erst einmal vielen Dank für den extrem hilfreichen Holzfassaden-Beitrag inkl. Zeichnungen! Bei meiner Planung einer Verkleidung unseres Hauses mit einer Boden-Deckel-Schalung in Douglasie haben mir auch verschiedene andere Fragen und Antworten sehr geholfen. Folgende Fragen sind jedoch bei mir noch offen geblieben: wie sieht im Detail die Ausführung am unteren Ende der Fassade aus? Wie verklebe ich die Fassadenbahn in diesem Bereich? Und: wie gestalte ich den Traufenbereich? Bestand ist ein Sparren-Satteldach mit einer Hanfdämmung zwischen den Sparren, darauf einer Lage aus Gutex-Plattenmaterial, darauf einer vertikalen Balkenlage auf die eine horizontale Verschalung angebracht ist. Eingedeckt ist das Ganze mit Bitumenschindeln. Wie erstelle ich einen sinnvollen Traufenkasten und wie binde ich an diesen meine Holzfassade an? Wie verläuft meine Fassadendichtbahn? Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und würde mich über Lösungsvorschläge sehr freuen.

Antwort: Erst einmal: entschuldigen Sie die späte Antwort. Die Arbeit bricht gerade über mich herein, sodass das private Vergnügen der Beantwortung von Fragen hier hintanstehen muss.
31. Jul 2009   | Email | Nach oben
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Groesse Gartenhaus Thueringen

Frage: Was für eine Grösse von gartenhaus / Holzhaus darf man in Thüringen außerhalb der Ortslage ( gehört aber noch zur Gemarkung des Ortes ) errichten ? und wenn ja was ist zu beachten ?

Antwort: Ob das Grundstück innerhalb oder außerhalb der Gemarkung liegt, sagt noch nicht zwingend etwas darüber aus, ob es sich im Innen- oder im Außenbereich befindet. Informieren Sie sich hierzu auf Ihrem Baurechtsamt.
27. Jul 2009   | Email | Nach oben
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Schnelle Antwort

Frage: habe ein Fachwerkhaus erworben und nun steht der Fensterwechsel an. Meine Frage ist nun folgende: Die neuen Isofenster sind 1.18 m hoch und 0,65 m breit (Rahmen). Die alten, einfachverglasten Finster haben die Maße 1,10 m hoch und 0,76 m breit IN EINEM HOLZRAHMEN EINGEBAUT, der von den Innenräumen bis nach Außen zwischen Balken eingebaut ist. Ich wolte diesen besagten Holzrahmen eigentlich nicht ausbauen. Meine Frage ist nun, wie ich die Zwischenräume rechts und links fülle zwischen diesem Rahmen und den neuen Fenstern und ob ich eher 8 cm nach unten oder nach oben die Wand öffnen soll um 9 cm, um das Fenster einbauen zu können? Oder soll ich den Holzrahmen ausbauen? Und wie fülle ich dann die Höhlräume zwischen den neuen Fenstern und dem Balken? Mauern oder Kannthölzer evtl.? Zur Info, von außen ist das Haus komplett verputzt. Könnten Sie mir bitte bitte schnell antworten, denn ich will noch heute das Baumaterial kaufen...

Antwort: Nein, können wir nicht. Es kommen viele Anfragen, alle werden gleich behandelt und daher in der Reihenfolge Ihres Eingangs in unserer leider begrenzten Freizeit unentgeltlich beantwortet.
27. Jul 2009   | Email | Nach oben
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Kaltwasserleitung isolieren

Frage: Wir möchte ein Wasserrohr (Kaltwasser) winterfest machen. Es führt durch einen Anbau, der im Winter nicht beheizt ist. Wie viele Stunden, in denen das Wasser im Rohr nicht bewegt wird kann man bei Minustemperaturen die Rohre mit Isolierung vor dem Einfrieren schützen? Hilft es, wenn man den Wasserhahn leicht tröpfeln lässt (damit müssen ohnehin Kanister aufgefüllt werden, die dann wiederum in einem leicht beheizten Raum stehen).

Antwort: Auch bei Minustemperaturen wird es wahrscheinlich selten so kalt in Ihrem Anbau werden, dass die Gefahr besteht, dass Ihnen die Leitung einfriert.
26. Jul 2009   | Email | Nach oben
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Wohnwagen als Wohnsitz

Frage: Wir möchten ein Stück Garten bei einem Wohnhaus in Hessen anmieten und dort zwei Wohnwägen darufziehen und dort leben (einziger Wohnsitz). Die sanitären Anlagen können wir im Haus nutzen. Ist das erlaubt bzw. unter welchen Auflagen? Muss da irgendwas angemeldet, beantragt oder begutachtet werden?

Antwort: Das Aufstellen von Wohnwagen mit der Absicht, sich darin aufzuhalten, sprich zu wohnen, ist in Hessen nur auf bauaufsichtlich genehmigten Campingplätzen oder Wochenendplätzen genehmigungsfrei.
26. Jul 2009   | Email | Nach oben
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Umnutzung Garage NRW

Frage: brauche ich in NRW eine Baugenehmigung, um ein Garagentor durch ein Fenster zu ersetzen? Könnte die bisherige Garage dann ggf. als Wohnraum oder auch nur als Abstellraum genutzt werden?

Antwort: Dazu steht in der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) unter
26. Jul 2009   | Email | Nach oben
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Einblasoeffnung Einblasdaemmung

Frage: Hallo ich mache einen Dachausbau mit Zellulose-Einblasdämmung. Nun zu meiner Frage: Wie (größe, Position) sollten die Einblasöffnungen in der Dampfbremse in Dachschräge und Decke ausgeführt werden?

Antwort: Die Einblasöffnungen sollten dem Einblasschlauch entsprechen. Das ist aber für Sie als Bauherr ohnehin unerheblich.
14. Jul 2009   | Email | Nach oben
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Garagen Meck-Pomm

Frage: wir haben kürzlich ein Haus gekauft, das nach den uns vorliegenden Informationen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt. Laut Aussage der Stadt findet Paragraph 34 Anwendung. Das Grundstück befindet sich in einem Bereich des Flächennutzungsplanes. Die Fläche ist ausgewiesen als gemischte Baufläche. (Unserer Laienhaften Einschätzung ein ganz normales sehr ländliches Dorf) Das Grundstück befindet sich in Mecklenburg Vorpommern und es steht bereits ein Gebäude darauf (Mehrfamilienhaus alt Denkmalschutz). Das Grundstück hat 6000 Quadratmeter. In § 61 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern finden wir die Information, dass zu den verfahrensfreien Bauvorhaben unter Anderem eingeschossige Gebäude, mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich sowie Garagen, einschließlich überdachter Stellplätze, mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30m², außer im Außenbereich, gehören. Wir wären sehr dankbar, wenn Sie uns zu der geschilderten Situation folgende Fragen beantworten würden: Wären auf dem oben beschriebenen Grundstück die zwei verfahrensfreien Bauvorhaben möglich? Spielt es bei den Garagen eine Rolle, ob sie gemauert oder aus Holz gebaut werden? Sind Erfahrungen vorhanden, ob Konsequenzen drohen, wenn man eine solche Garage errichten würde und irgendwann als Stall nutzen würde (Ponys oder Pferde) oder anderweitig entfremdet (z.B. Holzlagerung)? Dürfen auch beispielsweise zwei Garagen errichtet werden (als zwei von einander getrennte Gebäude/Garagen)? Was bedeutet verfahrensfrei (darf man, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ohne vorher mit der Stadt zu sprechen oder Anträge zu stellen mit dem Bau beginnen)? Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!

Antwort: Wenn für Ihr Grundstück §34 BauGB gilt, bedeutet das, dass es im Innenbereich liegt. Somit sind Vorhaben, die, außer im Außenbereich, verfahrensfrei sind, auch für Sie verfahrensfrei.
14. Jul 2009   | Email | Nach oben
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