Sichtschutz BW

Frage: ich benötige eine verlässliche aussage im bezug auf einen sichtschutz in BW. Habe zwar in der LBO und Nachbarrecht gelesen, kenne aber die verknüpfung nicht ob das eine das andere aushebelt. Hier nun die eckdaten Haus badenwürtemberg kein bebauungsplan auf der grenze an welcher der sichtschutz errichtet werden soll, steht ein carport,mit dem die zulässige fläche von 25m² aufgebraucht wird. nun soll ein sichtschutz (tote einfriedung) dahinter errichtet werden. ich möchte diesen gerne 2,0 bis 2,2m höhe ausbilden. deshalb würde ich 1m von der grenze wegbleiben somit hätte ich ja reserve bis 2,5m höhe. der sichtschutz soll eine länge von max 16m länge haben. ist dies zulässig? darf ich das? ohne dass es angriffspunkte duch die nachbarn geben kann. möchte nichts errichten was ich nicht darf im gegenzug aber auch das machen dürfen was mir gefällt und was erlaubt ist (Verfahrensfrei) vielen dank für ihre mühe, hilfe

Antwort: Ich hoffe, dass unsere Aussagen einigermaßen verlässlich sind. Verbindlich, im Sinne von: „die haben das gesagt, darauf berufe ich mich und wenn´s nicht klappt, dann sind die verantwortlich“, sind sie aber nicht.
08. Jul 2009   | Email | Nach oben
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Balkon verlaengern

Frage: zunächst mal finde ich es Klasse, dass Ihr euer Wissen teilt!!! Meine Frage: Ich habe unter dem Dachgiebel einen Balkon, der ins Haus (hinter die Außenwand) hineinragt. Nach draußen gehen ca. 50 cm. Jetzt habe ich vor das Fenster, das momentan ca. 2 m im Hausinneren liegt nach vorne zu versetzen, dass das Fenster bündig zur Außenmauer ist. Den Balkon (50 cm) wollen wir momentan noch so stehen lassen, aber später möchten wir noch ein WDVS und den Balkon wieder verlängern. Zur Lösung sehe ich zwei Varianten: 1.: Ist es einfacher den 50 cm Vorstand als Basis für den späteren Balkon noch zu nutzen, und das WDVS um den Balkon herum zu führen? Oder 2.: Den alten Balkon entfernen, und isoliert einen neuen Balkon anzuschrauben. Das würde die Montage des WDVS wahrscheinlich einfacher machen. Vielen Dank für eure Antworten!

Antwort: Wenn Sie den Vorsprung stehen lassen holen Sie sich eine Wärmebrücke ins Haus, die Sie anschließend wieder dämmen müssen.
08. Jul 2009   | Email | Nach oben
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Garagen GRZ

Frage: Hallo liebes Frag-den-Architekten-Team, wir haben in einer Gemeinde in B-W ein Grundstück gesehen, was uns zusagen würde. Jetzt möchten wir gerne abklären, was wir drauf bauen dürfen, bevor wir es kaufen. Die maximal zulässige Grundfläche für ein Einfamilienhaus ist 144m² laut Bebauungsplan. Wir brauchen zusätzlich zum Haus noch drei geräumige Garagen, was sich auf dem Grundstück auch gut unterbringen lässt. Diese Garagen hätten wir gerne in Verlängerung des Hauses, sozusagen "angedockt", damit man im Trockenen durch die Garagen in das Wohnhaus gelangen kann. Frage: zählen "angedockte" Garagen zur Hausgrundfläche? Falls ja: gibt es einen Trick, wie man das hinbekäme, die Garagen ans Haus ("warm") anzubinden, und dennoch zu erreichen, dass beide Bauwerke als "Einzelbauwerke" angesehen werden können? Und: bestünde Ihrer Erfahrung nach darüberhinaus die Möglichkeit, einen Teil der Garagendachfläche als Dachterrasse zu nutzen? Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

Antwort: Garagen und Stellplätze sowie ihre Zufahrten sind auf die Grundflächenzahl (GRZ) nur bedingt anzurechnen.
07. Jul 2009   | Email | Nach oben
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Seitliche Abstandsflaechen Balkon NRW

Frage: ich habe folgendes Problem: Ich möchte in Köln ein ehem. Ledigenwohnheim in ein kleines Hotel umbauen. Auf der Gebäuderückseite ist als 2. Rettungsweg ein Rettungsbalkon mit einer Tiefe von 1 m vorgesehen. Dieser Rettungsbalkon besteht aus 4 Etagen (EG, 1.-3.OG + DG) und ist als freitragende Konstruktion vorgesehen. Vor diese Rettungsbalkone ist ein Treppenhaus aus Stahl mit Überdachung vorgesehen. Mein Problem besteht nun darin, dass das Bauamt Köln sagt, dass die Rettungsbalkone eine seitliche Abstandsfläche auslösen, obwohl diese doch unter 1,50 m sind. Außerdem wird auf ein neues Urteil zu §6 BauONW verwiesen, das ich jedoch nirgendwo finden kann. Können Sie mir helfen?

Antwort: In unserer Republik der Kleinstaaten, deren jeder eifersüchtig über seine Kompetenzen wacht, über jedes Urteil irgendeinen Gerichts zu irgendeiner Vorschrift ständig informiert zu sein, übersteigt leider unsere Fähigkeiten.
07. Jul 2009   | Email | Nach oben
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Lueftungsrohre hinter Daemmung

Frage: wir planen unser Haus BJ 1959 mit 26'iger Wände in kürze zu isolieren. Die Fenster wurden vor dem Einzug schon erneuert. Ich höre nun immer wieder von Leuten die nachträglich isolieren, dass die Raumluft danach sehr schlcht wäre. Ist es möglich nachträglich von aussen - also zwischen Isolierung und alter Aussenwand ein zentrales Lüftungsystem anzubringen (Zu- und Abluft). Die Idee wäre die Rohre von aussen (unter der Isolierung) in den Keller zu führen und zurück. Vielen Dank für eine kurze Antwort

Antwort: Wenn nach einem Fensteraustausch und einem Anbringen einer Dämmung die Raumluft schlechter wird, dann liegt das nicht primär an Dämmung und neuen Fenstern, sondern daran, dass die Nutzer ihr Lüftungsverhalten nicht den veränderten Bedingungen anpassen.
07. Jul 2009   | Email | Nach oben
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Altbau Daemmung noetig?

Frage: Hallo, meine Frage ist: Ist es wirklich notwendig an einem Haus von 1929 , welches mit Backsteinen gebaut wurde eine Fassadedämmung durchzuführen, welche bestimmt nicht unter 30-40.000 Euro liegt. Rechnet sich das .Meine Mutter meinte ,dass die Backsteine die Wärme gut speichern würde, deshalb wollte ich einen Fachmann zu Rate ziehen. Noch eine andre Frage: Wir wollen vielleicht in unsrem Garten einen Kaminofengrill selbst bauen. Geht das oder brauchen wir eine Genehmigung oder jemand wo dieser abnimmt. Mein Schwiegervater hat bei sich schon welche gebaut, aber er lebt in Bosnien nicht hier. Danke für ihre Mühen und viele Grüsse aus Baden.

Antwort: Ein aus Backsteinen im Jahr 1929 gebautes Haus mit einer Dämmung zu versehen, macht unbedingt Sinn. Die von Ihnen genannte Summe scheint mir sehr hochgegriffen, außer es handelt sich um ein sehr großes Haus. Bei einem normalen Einfamilienhaus werden Sie in solche Größenordnungen nicht vorstoßen.
02. Jul 2009   | Email | Nach oben
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Wochenendhaus in Wohngebiet

Frage: wir möchten in Wandlitz und Umgebung (Brandenburg) ein kleines, massives Wochenendhaus bauen. Momentan sind wir hierfür auf Grundstückssuche. Nun folgende Frage: In der Brandenburgischen Bauordnung §55, Abs.2, Punkt 7 steht, dass Wochenendhäuser unter 50m2 und unter 4 Meter Höhe in durch Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 oder 2 des Baugesetzbuchs festgesetzten Wochenendhausgebieten oder auf bauaufsichtlich genehmigten Wochenendhausplätzen nicht genehmigungspflichtig sind. Was heißt das genau für uns? Wir werden ggf. ein normales unbebautes Baugrundstück, ggf. sogar in einer Einfamilienhaussiedlung mit 1-1,5 geschossigem Charakter kaufen. Die Gegend ist also kein Wochenendhausgebiet. Wird unser Minihaus daher genehmigungspflichtig? Die zweite Frage: Was heißt eigentlich genehmigungsfrei? Benötige ich dann keinen Architekten, Statiker, Prüfstatiker, Vermessungsingenieur? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

Antwort: Schauen Sie in den Bebauungsplan des Wohngebiets, und zwar in den Textteil. Den Bebauungsplan können Sie auf Ihrem Baurechtsamt einsehen bzw. beziehen.
01. Jul 2009   | Email | Nach oben
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Lueftungsschlitze Klinkerfassade

Frage: ich habe ein neues Einfamilienhaus (Fertigstellung 2008). Das Haus wurde leider etwas niedrig gebaut. Durch die Pflasterarbeiten (Auffahrt / Terrasse) wurden die Lüftungsschlitze in der Klinkeraußenwand bedeckt, ca. die gleiche Höhe wie die Klinkerreihe mit den Lüftungsschlitzen. Die Lüftungsschlitze habe ich vorher mit Bauschaum und Silikon verschlossen. Es sind ca. 2/3 der Lüftungsschlitze verschlossen. Meine Frage: Macht es Sinn durch ausbohren der Fugen nachträglich neue Lüftungsschlitze zu setzen? Wenn ja in welcher Höhe? Möglichst dicht über dem Boden oder lieber etwas höher zum Schutz vor Spritzwasser? Vielen Dank für Ihre Antwort

Antwort: Das macht durchaus Sinn. Die Lüftungsschlitze dienen ja dazu, die Fassade zu hinterlüften. Wenn sie verschlossen sind, funktioniert die Hinterlüftung nicht mehr.
01. Jul 2009   | Email | Nach oben
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