Frage: Guten Tag, aufgrund der kompetenten Antworten auf dieser Seite erhoffe ich mir eine fundierte Lösung für mein folgendes Problem:
Beim Bau meines kleinen Reihenhauses in K-Porz vor 38 Jahren verzichtete ich leider auf ein Vordach über der Haustür. Die Tür ist vom unmittelbar angrenzenden Nachbarhaus (nicht gegenüberliegend, sondern direkt links daneben. gleiche Straßenseite) keinen halben Meter entfernt. Nun soll ein Glas-Vordach nachgerüstet werden, Breite ca. 3-4 m, Ausladung
1.) Bezieht sich §6 BauO NRW auch auf solche Fälle, d.h. muss hier eine Abstandsfläche von 1,5 m zum Nachbarhaus gewahrt werden? Oder sind tatsächlich nur die "gegenüberliegenden" Grundstücke angesprochen, nach meinem Verständnis also die andere Strassenseite? Öffentl. Raum wird nicht tangiert.
2.) Muss die Nachbarin befragt werden bzw. zustimmen? Diesbezüglich erwarte ich keine Kooperation, da es bereits einige heftige Meinungsverschiedenheiten wg. der Ausscheidungen ihrer 4 Hunde gab...
3.) Die nächstgelegene "Öffnung" in ihrem Haus ist ein Fenster, keine Tür. Falls Fragen 1+2 unproblematisch, gibt es da etwas besonderes zu beachten?
Antwort: Die Ausladung haben Sie leider vergessen, zu erwähnen.