Frage: wir überlegen ein Haus (bzw. DHH) mit über 7m Höhe (2.5 Geschosse) in Hessen zu bauen.
Wenn ich die HBO richtig lese, würde das Haus der Gebäudeklasse 4 entsprechen. Gibt es Unterschiede in den Vorschriften, ob man das Haus mit zwei oder drei Wohneinheiten plant?
Wir würden eventuell mit EPS-Schalungsstein bauen, könnte hier prinzipiell ein "beliebiger" Architekt die Planung erstellen oder wäre hier ein Archtiket mit Erfahrung von Schalungsteinen auf jeden Fall vorteilhaft?
Antwort: Wenn die Oberkante des Rohfußbodens Ihres obersten Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, mehr als 7m und weniger als 13m über der Geländeoberfläche im Mittel liegt, dann fällt das Gebäude unter die Gebäudeklasse 4. Das wird aber bei einem Reihenhaus mit zwei Vollgeschossen plus Dachgeschoss kaum der Fall sein.