Durchbruch Brandwand

Frage: Wir möchten gerne unsere Wohnung um 1 Zimmer erweitern (Wohnung im Altbau, Doppelhaus, in Hessen). Dafür müssten wir die Brandmauer (in die andere Doppelhaushälfte durchbrechen). Wir sind selbst Eigentümer. Alle Wohnungen beider Häuser sind mit einer Rauchmeldeanlage miteinander per Funk vernetzt. Darf man einen Durchbruch der Brandmauer machen? Muß der genehmigt werden (Baumamt der Stadt, aber wer)? Muß man eine Brandschutztür einbauen? Vielen Dank schon einmal für die Beantwortung

Antwort: Sie brauchen schon für die Nutzungsänderung eine Genehmigung. Dafür ist Ihr Baurechtsamt zuständig. Wer dort genau können Sie dort erfragen.
18. Apr 2010   | Email | Nach oben
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Treppe zwischen Wohnungen

Frage: wir haben zwei übereinanderliegende Wohnungen (Baden-Württemberg), die wir eventuell zu einer verbinden möchten. Die obere ist im Hochparterre, die untere im Gartengeschoss. Die Gartengeschosswohnung hat einen eigenen Eingang, sowie eine Terrassentür. Wäre in solch einer Situation eine nicht notwendige Treppe als Verbindung möglich?

Antwort: Warum soll das nicht möglich sein? Beide Wohnungen verfügen ja jetzt bereits über die nötigen 2 Rettungswege.
17. Apr 2010   | Email | Nach oben
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Aussentreppe Mehrfamilienhaus

Frage: wir (Rheinland-Pfalz) beabsichtigen demnächst den Bau eines Mehrfamilienhauses (zur Vermietung als FeWos) mit 3,5 Stockwerken, 3 Wohneinheiten und im EG Garagen-Kellerraum. Das Haus wird auf einem kleinen Grundstück am relativ steilen Hang stehen und anstatt eines Treppenhauses im Gebäude planen wir den Zugang der einzelnen Appartments von einer Aussentreppe aus. Wir möchten damit Platz sparen und wüßten nun gerne ob das überhaupt prinzipiell zulässig ist oder ob jedes Mehrfamilienhaus grundsätzlich ein innen liegendes Treppenhaus benötigt. Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre freundliche Hilfe,

Antwort: Es steht nirgends geschrieben, dass sich die notwendige Treppe innerhalb des Gebäudes befinden muss. Es gibt genügend Beispiele, etwa bei Häusern mit Laubengangerschließung, bei denen sich die Treppe außerhalb des Gebäudes befindet.
21. Mar 2010   | Email | Nach oben
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Genehmigung BHKW

Frage: Ich Plane mit meinem Nachbar ein BHKW. Hierzu soll ein Heizhaus 3 x 2 m gebaut werden. Dieses soll im Zuge einer Baumasnahme zwischen unseren Häusern entstehen.Unsere Häuser stehen ca. 3.7 m auseinander und sind ca. 11 m lang. Dieser Zwischnraum soll als Abstellfläche für Fahrräder , Tischtennisplatte Heizungshaus überdacht werden. Eine offene Carport Konstruktion mit Spitzdach ( somit 2. Ebene) ca. 5 m hoch. Das Problem ist jetzt, daß wir mit dem Heizhaus die Grenze überschreiten. Wir wollen die Maßnahme beide.Braucht man dann für das Heizhaus überhaupt eine Baugenehmigung? Aus welchen Materialien ist das Heizhaus zu fertigen, bzw. ist eine Feuerwiederstandsklassse einzuhalten. Meiner Meinung nach ist ein BHKW keine Feuerstätte . Ist das Richtig ? Über eine kurzfristige Nachricht würde ich mich freuen.

Antwort: Mit der kurzfristeigen Nachricht war´s leider nichts. Tut mir leid, aber ich habe gerade so viel zu tun, dass die Internetseite gerade etwas zu kurz kommt. Aber ich gelobe Besserung.
14. Mar 2010   | Email | Nach oben
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Wohnraum ueber Garage Niedersachsen

Frage: Hallo, meine Frau und ich haben vor zwei Jahren ein Haus aus einer Zwangsversteigerung (Niedersachsen) erworben und haben von einem Bauunternehmen eine Garage mit Hauswirtschaftsraum direkt an die Giebelseite des Hauses bauen lassen. Da wir nun weiteren nachwuchs bekommen möchten wir gern das Haus vergößern und Wohnraum schaffen. Wir würden gern das Dach vergrößern indem wir das Dach über der Garage erweitern würden. Die Garage hat eine Holzbalkendecke und ist mit Dachpappe ab geklebt. Dürfen wir ohne weiteres über der Garage neuen Wohnraum errichten oder auf was müssen wir achten? Brandschutz event.? Vielen Dank für eine Antwort.

Antwort: Für den Umbau bzw. die Nutzungsänderung müssen Sie einen Bauantrag stellen. Für Wohnräume gelten natürlich andere Anforderungen als für Abstellräume. Diese hier alle aufzuführen würde zu weit führen.
04. Jan 2010   | Email | Nach oben
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Gebaeudeklassen Hessen

Frage: wir überlegen ein Haus (bzw. DHH) mit über 7m Höhe (2.5 Geschosse) in Hessen zu bauen. Wenn ich die HBO richtig lese, würde das Haus der Gebäudeklasse 4 entsprechen. Gibt es Unterschiede in den Vorschriften, ob man das Haus mit zwei oder drei Wohneinheiten plant? Wir würden eventuell mit EPS-Schalungsstein bauen, könnte hier prinzipiell ein "beliebiger" Architekt die Planung erstellen oder wäre hier ein Archtiket mit Erfahrung von Schalungsteinen auf jeden Fall vorteilhaft?

Antwort: Wenn die Oberkante des Rohfußbodens Ihres obersten Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, mehr als 7m und weniger als 13m über der Geländeoberfläche im Mittel liegt, dann fällt das Gebäude unter die Gebäudeklasse 4. Das wird aber bei einem Reihenhaus mit zwei Vollgeschossen plus Dachgeschoss kaum der Fall sein.
21. Nov 2009   | Email | Nach oben
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Ofen vor Holzwand

Frage: Hallo,ich möchte einen Kaminofen direkt an meine Wand stellen.Dazu muß ich eine Brandschutzplatte herstelleln. Da ich nicht so viel Platz habe,muß der Ofen plan an die Wand.Wie muß dies gebaut werden? Ich habe ein Blockbohlenhaus mit Rigipsplatten innen

Antwort: Schauen Sie in die Feuerungsverordnung Ihres Bundeslandes. In der unsrigen für BW steht z.B. unter
21. Nov 2009   | Email | Nach oben
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Fenster auf Grenze

Frage: unser 2006 gekauftes Wohnhaus befindet sich an der Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück. Im Sommer haben wir u.a. alle Fenster des Hauses erneuert und auch Veränderungen vorgenommen, die baugenehmigungspflichtig waren. Die Fenster auf der Seite zum Nachbargrundstück haben wir aber nicht verändert bzw. vergrößert, sondern nur ausgetauscht. Außerdem haben wir die vorhandenen alten Fensterstürze durch neue Stürze ersetzt. Der Sachbearbeiter vom Bauamt fordert nun, dass der Nachbar entweder eine Dienstbarkeit eintragen lässt oder wir die beiden Fenster zumauern bzw. brandschutzsicher (F 90) umbauen müssen. Seiner Ansicht nach ist der vorhandene Bestandsschutz der Fenster durch das (seiner Ansicht nach baugenehmigungspflichtige) Wechseln der Stürze verlorengegangen ohne dass es eine Möglichkeit des Rückbaus gibt. Ist das so zutreffend? Sehen Sie evt. andere Alternativen? Der Nachbar hat in dem Bereich zwar kein Gebäude stehen und ist mit den Fenstern einverstanden(liegt dem Bauamt auch schriftlich vor), wird der Belastung seines Grundstücks voraussichtlich aber nicht zustimmen. Vielen Dank!

Antwort: Das ist natürlich eine ziemliche Haarspalterei. Wenn Sie nur die Fenster ausgetauscht hätten, dann wäre dies offensichtlich kein Problem gewesen. Durch den Austausch der Stürze soll das Ganze dann genehmigungspflichtig sein und Sie müssen andere Vorgaben erfüllen.
20. Nov 2009   | Email | Nach oben
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