Treppe innerhalb von Wohnung Niedersachsen

Frage: Wir haben vor 4 Jahren eine zweigeschossige DG Wohnung gekauft, die gerade fertig ausgebaut war(Göttingen). Leider hatte der Architekt keinen Bauantrag für den Ausbau des zweiten Geschosses (Spitzboden, vorher Luftraum, Einbau einer Geschoßdecke)gestellt, wir haben nun endlich die Baugenehmigung erhalten. Der Architekt meint nun, wir müssen auf Grund von Brandschutzauflagen der Feuerwehr (zusätzlich zum Notausstieg) die Wendeltreppe, die in das obere Geschoss führt, komplett zum unteren Raum hin hermetisch (rauchdicht)abschließen. Dies solle im Trockenbau oder, (was wir aus ästhetischen Gründen favorisieren) mit Glas erfolgen (Jeweils F90) Der Spitzboden verfügt über drei Räume: 1 Bad, ein Schlafzimmer und ein offener Wohnraum, in den die Wendeltreppe mündet,(hier ist auch der Notausstieg geplant) hier soll der "Glaskasten mit Schiebetür" aufgesetzt werden. Ich habe schon einige DG-Wohnungen, auch in offener Bauweise gesehen, aber noch nie mit abgeschottetem Treppenaufgang. Da der Architekt in einigen Themen Fragezeichen hinterließ, bitte ich um handfeste Informationen zu den Fragen: 1. Muss die Treppe nach oben mit einer Wand (oben oder unten)rauchdicht abgetrennt sein? 2. Ist diese Abtrennung auch notwendig, wenn der Notausgang in das Badezimmer (durch Tür abgetrennt) gelegt wird? 3. Der Architekt hat ganz offensichtlich sowohl den Bauantrag für den Spitzboden als auch den Einbau des Notausgangs vergessen. Wer hat die Kosten für diesen nachträglichen Einbau zu tragen? Der Architekt, der Bauherr, von dem wir die Wohnung schlüsselfertig gekauft haben, oder wir selbst? 4. Wenn die Verursacher (Architekt/Verkäufer) die Kosten tragen müss en, dann auch für die teure, die Raumästhetik erhaltende Weise Mit F90 Glas?

Antwort: So was habe ich ja noch nie gehört. Das ist meiner Meinung nach ausgemachter Blödsinn.
24. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Notwendiges Treppenhaus Berlin

Frage: ich habe in Berlin ein kleines Mehrfamilienhaus mit 5 Geschossen zuzüglich ausgebautem Dachgeschoss. Ich möchte das Dachgeschoss und die darunterliegende 4.Etage zu einer Nutzungseinheit zusammenlegen indem das notwendige Treppenhaus in diesem Bereich mit in die Wohnung einbezogen wird und auf dem Treppenpodest zwischen 3. und 4. Etage eine neue Wohnungstür eingebaut wird die den zur Nutzungseinheit gehörenden Treppenhausteil vom öffentlichen Teil trennt. Diese Tür kann in Fluchtrichtung unverschliessbar gestaltet werden und die dazugehörige Trennwand kann auch eine Rauchabzugsöffnung erhalten die gemeinsam mit der Rauchabzugsvorrichtung an der obersten Stelle des Treppenhauses bedient werden kann. Die jeweils 2 ehemaligen Wohnungseingangstüren pro Etage, die das Treppenhaus von den anderen Räumen trennen, bleiben erhalten. Ist dies möglich, ist insbesondere die Bedingung dass eine notwendige Treppe in einem "eigenen, durchgehenden Treppenraum" liegen muss noch erfüllt?

Antwort: Subjektiv würde ich erstmal sagen, das müsste möglich sein.
22. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Abstand auf demselben Grundstueck

Frage: meine frage betrifft grenzabstand zu einem vorhandenen Gebäude innerhalb derselben Grundstück. Ich beabsichtige demnächst auf einem Gewerbegebiet in Hannover (Nds) eine Vertriebshalle(ca. 400 m² groß)zu bauen. Laut Bauamt muß der neu zu errichtender Halle zu dem bestenden Gebäude ein abstand von 5 m halten oder die gebäude müßen aneinander gebaut werden was ich natürlich nicht verstehe!!! In dem vorhandenen Gebäude sollen die Sozialräume eingerichtet werden zumal möchte ich natürlich die beiden Gebäuden verbinden! Können Sie mir das näher erläutern? Kann ich Ihnen eine Skizze zumailen...?

Antwort: Das wird nicht nötig sein. Die Vorschriften bezüglich der Abstandsflächen zwischen Gebäuden ergeben sich vor Allem aus Erwägungen hinsichtlich des Brandschutzes.
15. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Innendaemmung so duenn wie moeglich

Frage: Aus Denkmalschutzgründen muss ich leider innen dämmen, bisher vorgesehen 80mm Mineralschaumplatten Lambda 0,040. Leider stellen die Hersteller wohl aus Gründen der mech. Kantenfestigkeit um, und die Platten haben nur noch 0,042 Damit geht meine Finanzierung den Bach runter-bekomme das zinsgünstige Darlehen der KfW nicht mehr. Gibt es Alternativen, die unbrennbar, diffussionsoffen und ohne Dampfsperre zu erstellen ist? Welche organischen Alternativen gibt es? Mehr als 80mm auch nicht möglich-die Räume werden zu klein Außenmauer ist 40-60 cm Naturstein bzw. eine Lage Ziegelmauerwerk

Antwort: Wenn Sie einen nichtbrennbaren Dämmstoff benötigen, können Sie genauso gut etwa Mineralwolledämmplatten verwenden, die der Wärmeleitgruppe 040 oder auch 035 angehören. Somit wäre Ihre Finanzierung gerettet.
13. Jul 2009   | Email | Nach oben
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Flurbreite Rheinland-Pfalz

Frage: In unserem fünfgeschossigen 30-Parteien Wohnhaus soll eine Wärmedämmung an den Flurwänden angebracht werden, durch welche der Flur von derzeit 156 cm auf weniger als 120 cm verschmälert wird. Dadurch kann man, meines Ermessens nach, nicht mehr mit einer beladenen Krankentrage aus einer Wohnung in den Flur gelangen, weil die Türöffnung und der Flur dann zu schmal sind. In der Landesbauordnung RLP habe ich keine Maßangaben gefunden. Wie ist dies zu beurteilen? Welche Richtlinie ist hier anzuwenden?

Antwort: In der Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz steht zu notwendigen Fluren folgendes:
09. Jul 2009   | Email | Nach oben
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Anbau an Reihenhaus verhindern

Frage: ich besitze ein 2 geschossiges Finnenreihenhaus. Die Außen- und Innenwände sind aus Holz, die Trennwand zum Nachbar aus Stein. Die Siedlung steht unter Denkmalschutz. Nun wollen unsere Nachbarn, im rechten Winkel einen ca. 4,5 m langen Anbau an das vorhandene Gebäude anbauen. Der Stadtkonservator hat dieses Projekt genehmigt, mit der Auflage, dass der Anbau 2 Meter von der Grundstücksgrenze beginnen soll. Dazu muss jedoch der Bebauungsplan geändert werden. Diese Änderung wird in Kürze dem Rat der Stadt vorgelegt. Da ich gegen diesen Anbau bin, denn dieser Anbau würde einen erheblichen Schatten werfen, und durch die vorgeschriebenen kleine Fenster würde noch weniger Licht in mein Haus gelangen, usw. suche ich nach Gründen, die ich dem Rat mitteilen kann. Besonders sehe ich eine Gefahr im Brandfalle, wenn ich richtig liege, muss hier ein Abstand von 3 Meter eingehalten werden (ich bin sogar der Meinung, dass bei einem Holzhaus ein größerer Abstand sinnvoll wäre ). Bitte helfen Sie mir und auch vielen meiner anderen Nachbarn weiter.

Antwort: Ihnen geht es um die Verschattung. Dann bringen Sie dieses Argument vor, aber machen Sie sich keine allzu großen Hoffnungen.
08. Jul 2009   | Email | Nach oben
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Brandschutz Dachueberstand

Frage: Wir haben ein Grundstück geteilt und einen Teil davon gekauft. Auf dem Grundstück stand ein alter Hof mit Scheune, die Scheune haben wir abgerissen, und an selber Stelle ein Einfamilienhaus gebaut. Unser Haus ist ca. 3m niedriger als das noch bestehende alte Haus. Nun die erste Frage wer ist für die Schließung des Giebels am Bestandsgebäude verantwortlich? der Verkäufer oder wir als Käufer, im Notarvertrag wurde nichts vereinbart. Und die zweite Frage, den Dachvorsprung am Bestandsgebäude beträgt ca. 30cm über die Grundstücksgrenze. Über die Grundstücksgrenze von unten(Windfangbrett, Lattung, Ziegel (keine Ortgangziegel) stehen über. Der Baurechtsbehörde hat dies nun bemängelt, der Brandschutz wäre so nicht gewährleistet. Wie sollen wir an einem solch alten Dach einen geeigneten Brandschutz herstellen? Es sind drei Sorten Ziegel auf dem Dach, ich bezweifel das man von der Sorte Ziegel noch Ortgangziegel bekommt. Was für Alternativen gibt es? Die Ziegelreihen sind zudem auf ca. 10 Reihen um einen Ziegel Schräg laufend. Vielen Dank für Ihre Antworten

Antwort: Ich bin kein Anwalt. Aber ich würde hier doch einmal gefühlsmäßig sagen, dass hier das Verursacherprinzip gelten müsste.
28. Jun 2009   | Email | Nach oben
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Umnutzung Wohnung in Buero

Frage: Ich vermiete ein Mehrfamilienhaus in Sachsen und möchte eine Umnutzung von einer Wohnung in ein Büro (Vermietung an einen Anwalt) beantragen. Muss ich dies beantragen ? Was muss ich in Richtung Brandschutz an dieser Wohnung ändern?

Antwort: Was den Brandschutz angeht, so müssen Sie wahrscheinlich gar nichts machen.
22. Jun 2009   | Email | Nach oben
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