Frage: Wir möchten ein Kaminholzunterstand im Garten an der Grenze zum Nachbarn bauen. Maße: 4m lang, 1m breit und ca. 2,65m hoch. Ausführungsort NRW.
Das Nachbar-Grundstück ist zurzeit noch nicht verkauft... also noch ohne Bebauung.
Hinter der besagten Grundstückgrenze verläuft die Zuwegung zum eigentlichen Grundstück d.h. hinter der Grenze wo der Unterstand kommen soll, ist ein 3m breiter Weg bzw. die Zufahrt zum Grundstück.
Meine Frage wie hoch darf eigentlich ein Objekt (hier : Kaminholzunterstand, etc.) an der Grenze sein? Kann ich/wir den Holzunterstand theoretisch auch 3,0m hoch bauen?
Antwort: Ob das Nachbargrundstück schon bebaut ist oder nicht, spielt in Bezug auf Abstandsflächen oder maximale Höhe keine Rolle.