Gartenhaus ohne Baugenehmigung: So geht’s!

Um im Garten vor dem Wohnhaus ein Gartenhaus aus Holz zu errichten, wird nicht immer eine Baugenehmigung fällig. In den meisten Fällen lassen sich auch die hohen Kosten eines Architekten oder Statikers durch ein kleines oder nicht nach allen Seiten hin abgeschlossenes Gartenhaus einfach umgehen.
07. Dec 2020   | Email | Nach oben
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Sparen

Aus gegebenem Anlass melde ich mich mal wieder auf meinem eigenen Blog. Widersinnig und schade, das so schreiben zu müssen, das gebe ich zu. Wie vielleicht schon der eine oder andere festgestellt hat, habe ich schon lange nichts mehr geschrieben. Das lag nicht an fehlenden Anfragen, die gab es zuhauf. Es lag einfach daran, dass ich keine Zeit hatte, diese Anfragen zu beantworten. Der Blog ist sozusagen ein "Freizeitvergnügen", die Arbeit geht vor und irgendwann ist der Akku auch mal leer. Ich bitte alle um Entschuldigung, die mir Fragen gestellt haben und diese nicht beantwortet bekommen haben. Werde versuchen, dies in Zukunft wieder zu verbessern, versprechen kann ich aber nichts. Es scheint ja doch ein paar Leute zu geben, die sich dafür interessieren, was ich hier vom Stapel lasse. Vor Kurzem hat sich das Deutsche Architektenblatt, die Hauspostille der deutschen Architektenschaft, bei mir gemeldet und wollte einen Beitrag über den Blog bringen. Ich war überrascht, aber auch peinlich berührt. Da ich es aufgrund meiner mangelnden Tätigkeit auf der Seite in letzter Zeit nicht für angemessen hielt, habe ich abgelehnt. Doch nun genug des Geschwurbels. Der Anlass für diesen Beitrag ist außer der Rückmeldung, dass ich noch lebe, ein immer größerer Trend zur energetischen Sanierung. Gibt es schon lang, wird aber im Moment befeuert durch die niedrigen Zinsen. Es häufen sich in letzter Zeit die Fälle, bei denen Bauherren ihr Haus sanieren wollen, erst einmal selbst Angebote einholen, von diversen Handwerkern dann nicht zu vergleichende und völlig überteuerte Angebote erhalten und sich dann hilfesuchend an mich wenden. Wie gesagt, das war schon immer so, in der letzten Zeit häuft es sich halt und die Handwerker leben ja auch ein Stück weit davon, dass sie Direktaufträge bekommen. Das ist nicht verwerflich, nur eben für den Bauherren teuer. Der Kardinalfehler ist, dass Bauherren meinen, indem sie auf den Architekten verzichten und die Vergabe selbst in die Hand nehmen, etwas sparen zu können. Das Gegenteil ist der Fall. In ausnahmslos jedem Fall habe ich den Bauherren trotz meines Honorars für die Leistungsphasen 6-8 (Vorbereitung der Vergabe/Ausschreibung, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauleitung) tausende von € eingespart. Diese Seite hat ja den Anspruch, bei der Entscheidung zu helfen, was man selber machen kann und was man besser Fachleuten überlässt. Die Quintessenz dieses Artikels ist daher: Leute, spart nicht am falschen Ende. Lasst Euch helfen von Leuten, die etwas davon verstehen, auch wenn die Geld dafür wollen. Es lohnt sich trotzdem. Falls Ihr nicht von mir aus betrachtet am Hinterteil der Welt wohnt, dürft Ihr Euch bei mir melden. Ansonsten gibt es bei jedem um die Ecke Kollegen ;-)
13. Mar 2014   | Email | Nach oben
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Was sollte man beim Daemmen einer Fassade wissen und beachten?

Wer seine Fassade dämmt, senkt nicht nur den Energieverbrauch, sondern er tut zudem auch der Umwelt etwas Gutes. Wegen unzureichend gedämmten Häusern müssen unnötig viele fossile Energieträger verbrannt werden, was zu hohen Schadstoffbelastungen in der Luft führt. Dies schädigt die Umwelt, trägt zum Klimawandel bei und ist zudem für die Gesundheit vieler Menschen äußerst nachteilig. Nach Studien hat sich gezeigt, dass Menschen, die in Ballungsgebieten wohnen, deutlich öfter mit asthmatischen Problemen zu kämpfen haben und zudem häufiger an Lungenkrebs erkranken. Natürlich darf nicht vergessen werden, dass es sich bei der Fassadendämmung um eine aufwändige Maßnahme handelt, die hohe Kosten verursacht. In der Regel kann durch den eingesparten Energieverbrauch jedoch der einmalige Kostenaufwand bei einer Fassadendämmung innerhalb weniger Jahre wieder reingeholt werden. Zudem steigert die Wärmedämmung der Fassade den Wert eines Hauses beträchtlich, was auch bei einem potentiellen Verkauf bedacht werden sollte.
08. Jul 2012   | Email | Nach oben
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Staffelgeschoss Schleswig-Holstein

Frage: Die Landesbauordnung Schleswig Holsteins definiert in §2, was ein Staffelgeschoss ist. "Staffelgeschosse sind Vollgeschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses eine Höhe von mindestens 2,30 m haben; die Höhe der Geschosse wird von der Oberkante des Fußbodens bis zur Oberkante des Fußbodens der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis zur Oberkante der Dachhaut gemessen." Nach meinem Verständnis gibt es aus dem Gesetz nun keinen Grund, warum auf dem Staffelgeschoss nicht noch ein Dachgeschoss ruhen dürfte. Tatsächlich aber gibt es zumindest einen Kommentar (Domning/Müller/Suttkus, 2011), in dem behauptet würde, dass man aus §2 ableiten kann, dass ein Staffelgeschoss zwingend das oberste Geschoss sein muss. Konkret soll das daran erkannt werden können, wie die Wandhöhe zu messen ist. Ich kann das aber nicht verstehen. Warum sollte das so sein? Ist das vielleicht ein Fehler im Kommentar?

Antwort: Ich bin kein Jurist und maße mir daher nicht an, deren Urteile für falsch zu erklären. Mein gesunder Menschenverstand, den ich mir dennoch anmaße zu haben, gibt Ihnen recht.
14. May 2012   | Email | Nach oben
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Grundstueck zur Strasse abgrenzen

Frage: die Gemeinde möchte an die bestehende Erschließungsstraße mit einer Breite von 2,71 m ein weiteres Baugebiet mit 16 Wohnhäusern anschließen. Das Chaos ist somit vorprogrammiert. Wie kann ich meine Grundstückseite an der vorhandenen Straße (2,71 m) schützen, damit mein Bereich nicht als Ausweichmöglichkeit genützt wird?

Antwort: Durch eine Hecke, einen Zaun, Poller, Gabionen, Natursteine…. Ganz wie es Ihnen beliebt. Aber marschieren Sie vorher nochmal auf Ihr Baurechtsamt und lesen im Textteil Ihres Bebauungsplans nach, was dort erlaubt ist.
13. May 2012   | Email | Nach oben
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Fenster Abstand Berlin

Frage: Hallo vielen Dank für Ihr tolles Forum und die Möglichkeit eine Frage zu stellen. Fenstergröße und Nachbar: Wir haben ein Haus in Berlin erworben und haben hier alle alten Doppelkastenfenster ausgetauscht. Im Zuge dieser Arbeiten haben wir zum Garten (Terasse) hin die Fenster vergrößert. Ebenfalls vergrößert haben wir ein ehemals normales Fenster zum linken Nachbar hin, indem wir es nach oben und unten geöffnet haben, d.h. es ist jetzt bodentief. Dieses Fenster zeigt seitlich zum Nachbargrundstück und hat einen Abstand von 3,5m zum Zaun/Grundstückgrenze. Der Nachbar meinte jetzt wir hätten jetzt einen unzulässigen Blick auf seinen Garten und sowas wäre doch nicht genehmigungsfähig. Ist dies so? In der Bauordnung von Berlin habe ich nur gefunden das Fensteröffnungen etc. nicht genehmigungspflichtig sind. Stimmt das? Danke für Ihre Hilfe!

Antwort: Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt in Berlin min. 3m. Die halten Sie ein. Fenster und ihre Öffnungen sind in Berlin verfahrensfrei, da haben Sie recht. Siehe Bauordnung für Berlin (BauO Bln) unter:
13. May 2012   | Email | Nach oben
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Abbruch und Sanierung Saarland

Frage: zuerst einmal freuen wir uns sehr darüber, dass Sie diesen Dienst anbieten. Die Seite ist gut sortiert und die Fragen stets sehr ausführlich! Situation: Wir möchten ein Einfamilienhaus im Saarland kaufen. Das Grundstück ist in seiner Längsseite von Westen nach Osten orientiert, ebenfalls das Hauptgebäude mit einer Gesamtlänge von ca. 20 m (Nordmauer ist am Grenzverlauf gebaut). Am Haus, statisch unabhängig, befindet sich nach Osten hin ein Nebengebäude (Stützmauern jeweils an Grenzverlauf von Nord und Südseite, Asbesthaltige Abdeckung, Zustand z. Teil baufällig). Das ganze Objekt ist freistehend. Einfamilienhaus = Bausubstanz, Statik und Dachstuhl in einem guten Zustand. Dachhaut teilweise undicht, Außenfassade auzubessern oder zu erneuern. Erste Frage: Ist der Abbruch des Nebengebäudes genehmigungspflichtig, auch wenn dies nur teilweise geschieht? (Nebengebäude besteht aus aneinandergefügten Objekten)Mit der Asbestentsorgung kennen wir uns jetzt bereits aus. Zweite Frage: Welche Vorgaben der EnEV sind zu berücksichtigen und inwieweit ist es möglich die ursprünglichen Bauphysikatlischen Eigenschaften des Objektes ("Altbau" BJ 1933) zu erhalten? Wir möchten auf keinen Fall diese komischen Dämmplatten auf die Fassade dieses Häuschens kleben lassen, sondern das Gebäude diffusionsoffen gestalten. Damit uns das Mauerwerk nicht weiter schimmelt... wie an der Nord- und Westseite bereits geschehen ist durch Regeneinflüsse, kein Keller vorhanden, Anstrich blättert ab... Dritte Frage: Bei einer Erneuerung der Dachhaut planen wir auf die bestehende Lattung eine Lage Holzfaserplatten zu befestigen (3,5 cm), darauf eine neue Lattung und Dacheindeckung und möchten in diesem Schritt auch gleich die bereits bestehende alte Dachluke (glas) durch ein größeres Dachfenster ersetzen ca. 55 cm breit x 70 cm hoch. Ist diese Maßnahme genehmigungspflichtig? Unsere Fragen sind sehr umfangreich, aber wir haben versucht uns durch die ganzen Gesetzesvorgaben zu lesen und brauchen Ihre Unterstützung....

Antwort: Zu Ihrer ersten Frage, den Abbruch betreffend, steht dazu in der Landesbauordnung (LBO) unter:
13. May 2012   | Email | Nach oben
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Bad zum Wohnraum

Frage: ich habe eine Frage zum Innenausbau unseres Hauses. Wir haben ein altes Haus gekauft, wo wir auch das Dach ausbauen wollen. Wir haben eine Skizze gemacht und der Architekt sitzt nach dem Messen an der Zeichnung. Wir wollen oben auch ein Bad, direkt über dem Bad im EG. Der Architekt meinte dies wäre jedoch aus hygienischen Gründen nicht erlaubt, weil wir oben direkt vom Wohnraum ins Bad gehen wollen. Wir sollen es am Treppenhaus ansiedeln, das wollen wir jedoch nicht. Darf man nicht IN seinem Haus mehr oder minder machen was man will? So eine Regelung ist mir nur aus dem öffentlichen Raum bekannt, bzw. aus Räumlichkeiten wo Lebensmittel verarbeitet, oder damit gehandelt wird. Demnach würde ja jedes zweite Hotelzimmer gg. diese Vorschrift verstoßen, oder?!

Antwort: Das ist ja ein hanebüchener Quatsch, den der Kollege da von sich gibt. So was habe ich ja noch nie gehört.
13. May 2012   | Email | Nach oben
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