Geraeteschuppen Genehmigung BW

Frage: Ich würde gerne in meinem Garten einen kleinen Geräteschuppen errichten. Ich bin in Alfdorf wohnhaft. Nun die Frage Was ist da ohne Genehmigung machbar. Welche Höhe darf der das Gebäude haben innerhalb des beschränkten Bauraums von 40qm (so viel ich weiß) und wie nahe darf dieses Gebäude an bestehende Gebäude dran sein (ohne das das als Anbau bewertet wird)? Könnten Sie mir da bitte weiterhelfen?

Antwort: Es handelt sich hier nicht um 40m² Grundfläche, sondern um 40m³ Bruttorauminhalt. Diese sind in BW unter gewissen Voraussetzungen verfahrensfrei. Siehe Landesbauordnung (LBO) unter:
16. Jan 2012   | Email | Nach oben
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Umnutzung und Umbau Gaststaette

Frage: Wir überlegen uns einen Altbau (Fachwerkhaus mit seit langem stillgelegter Gaststätte, und landwirtschaftlichem Anbau also Scheuer und Stall) in BW zu kaufen. Nun stellt sich die Frage bei einer Umnutzung der Gaststätte in Wohnraum mit nur zwei äußerlichen Umbauten (Fenster wird Terassentüre, für zweite Wohneinheit im 1.Stock gibt es eine Aussentreppe mit Abstand zur Grundstücksgrenze von 6m) und die Scheuer wird eine Werkstatt für den eigenen Betrieb, benötigt man da irgendwelche Genehmigungen, Bauanträge oder ähnliches? Das Grundstück liegt mitten im Ort und es gibt keinen Bebauungsplan.

Antwort: Natürlich benötigen Sie da Genehmigungen, sowohl für die Umnutzung als auch für die Umbauten.
14. Jan 2012   | Email | Nach oben
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Brandschutz Leitungen RLP

Frage: Hallo, meine Frage betrifft Brandschutz beim Heizungsbau (Mehrfamilienhaus in RLP) - wo die Steigleitungen die Geschossdecken durchdringen, reicht es den Ringspalt von unten zuzuputzen und von oben mit Silikon auszuspritzen? Oder muss das mit einem quellenden Schaum ausgespritzt werden? Wie groß darf der Ringspalt max. sein? Danke für Ihre Hilfe!

Antwort: Wir müssen uns jetzt mal ein Bisschen durch verschiedene Vorschriften hangeln, sorry ;-)
14. Jan 2012   | Email | Nach oben
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Geschosshoehe BW ab Roh- oder Fertigfussboden

Frage: ich plane derzeit ein EFH in Baden Württemberg. Vorgabe gemäß Bebauungsplan ist 1-geschössig. Nun stellt sich für mich die Frage von wo aus im DG (ab 2.30 m) gemessen wird (die LBO BW definiert dies nicht eindeutig): - OK FFB bis Dachhaut oder OK Roh-Fußboden bis Dachhaut ? Bei Rückfrage im Stadtbauamt wurde mir mitgeteilt, dass Sie sich auf das Kohlhammer-Kommentar zur Bauordnung berufen, heißt Rohr-Fußboden bis Dachhaut. Kann dies von Stadt zu Stadt in BW variieren ? Muss das Stadtbauamt diese Festlegung irgendwo dokumentiert hinterlegen ? Für Ihre Rückinfo wäre ich sehr dankbar.

Antwort: Nein, die Höhe wird vom Rohfußboden gemessen. In unserer LBO ist das etwas dackelhaft unverständlich formuliert. In anderen Bundesländern wird unmissverständlich von der Deckenoberkante gesprochen. Sollte man bei uns vielleicht auch mal ändern.
14. Jan 2012   | Email | Nach oben
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Zirkuswagen als Wohnhaus

Frage: hallo, ich besitze einen zur wohnung umgebauten zirkuswagen, mit allem, was eine kleine etw besitzt. nun steht dieser wagen auf rädern auf meinem eigenen, erschlossenen grundstück in einem wohngebiet in dorfrandlage. ich möchte die räder abmontieren und den wagen wie ein holzhaus aufstellen und meinen festen wohnsitz dort anmelden. denke aber, dass das nicht so einfach sein wird. was muss so eine behausung aufweisen, dass sie als wohnhaus durchgeht? der wagen hat eine schöne holzverkleidung und ein ziegeldach.

Antwort: Nun, riesige Problem erwarte ich da eigentlich nicht. Die Vorgaben des Bebauungsplans bez. Größe, Traufhöhe etc. werden Sie mit Ihrem Vorhaben wohl kaum überschreiten ;-). Kleiner geht immer.
13. Jan 2012   | Email | Nach oben
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Haus wiederherstellen Berlin

Frage: hallo, ich hab ein problem. ich habe ein haus geerbt das ca. 1920 erbaut wurde. es ist ein altes fachwerkhaus was im krieg teilweise zerstört wurde und danach notdürftig repariert wurde.(vorher spitzdach und jetz flach dach giebel sind noch vorhanden) meine frage ist jetz darf ich das dach in den ursprünglichen zustand wieder herstellen ohne bau genehmigung? haus befindet sich in berlin. und wenn nicht darf ich das dach dann renovieren? also komplett neuer dachstuhl?

Antwort: Ich denke nicht, dass es ein Problem geben wird mit der Genehmigung. Ohne wird es aber auch nicht gehen.
13. Jan 2012   | Email | Nach oben
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Gartenhaus BW

Frage: Ich möchte ein Gartenhaus in Bw mit 2,90m breite,5,90m länge und einder Wandhöhe von 2,30m. Brauche ich dafür eine baugenehmigung?

Antwort: In BW sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40m³, im Außenbereich bis 20m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei, siehe Landesbauordnung (LBO) Anhang (zu §50 Abs.1).
13. Jan 2012   | Email | Nach oben
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Hoehe Kamin

Frage: mein Nachbar möchte sich einen Kaminofen nachrüsten und will dafür einen Aussenschornstein (Edelstahlkamin, 2-schalig, gedämmt, Durchmesser 150mm) errichten. Grundsätzlich haben wir (Nachbarn des angrenzenden Reihenendhauses), nichts dagegen. Natürlich haben wir ein besonderes Interesse, dass alles ordnungsgemäß erfolgt. Um Ärger zu vermeiden, möchte ich gerne vor Zustimmung/Ablehung wissen, welche Mündungshöhe der Kamin haben muss? Bei unseren Häusern, die in einem Ballungszentrum in der Nähe von Stuttgart stehen, handelt es sich um 3-geschossige Reihenhäusern mit Pultdach (Neigung ca. 5-8°), bei denen die oberste Etage seitlich und vorne um ca. 1m zurückgesetzt ist. Hinten gibt es jeweils eine Dachterrasse, von der man jeweils quasi "um das DG herumlaufen" bzw. von hinten nach vorne laufen kann. Der an der Hausseite geplante Aussenkamin endet aktuell (Planung), auf Höhe der Attika (Haustrennwand zum direkten Reihenhausnachbar). Das entspricht ca. 40cm über Dach im Bereich des Kamins. Bei Häusern in der weiteren Nachbarschaft, enden die Aussenkamine ca. 1m über der Dachkante im Bereich der Kamine. Können Sie mir sagen, welche Mündungshöhe die Richtige ist?

Antwort: Das ist zu niedrig. Die Bestimmungen zur Höhe von Mündungen von Schornsteinen und Abgasleitungen stehen in der Feuerungsverordnung (FeuVO) unter:
13. Jan 2012   | Email | Nach oben
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