Frage: Mecklenburg-Vorpommern Garage Abriss mit Neuaufbau
meine Frage ziehlt in die Richtung verfahrensfreies Bauvorhaben (ja oder nein?) in Bezug auf den Abriß und sofortigen Neubau einer Garage.
Die alte Garage ist ein freistehendes gemauertes Gebäude mit einer mittleren Höhe unter 3m und einer Brutto-Grundfläche von 46,75qm (8,5m*5,5m) Grenzbebauung (8,5m) mit Flachdach (Wellasbest)
Da die alte Garage Baufällig ist (5cm breiter Riß über die gesamte hintere Wand -Fundament abgesackt),
ist ein Neuafbau zwingend Notwendig.
Nach den Abriss soll eine Y-Tong Garage mit Flachdach(Trapezblech) mit einer Brutto Grundfläche von 29,7qm(5,5m*5,4m) - mit Angebautem Carport (3m*5m) wieder als Grezbebauung errichtet werden.
Gilt das gesamte Vorhaben als Verfahrensfreies Bauvorhaben?
Was Bedeutet in der Landesbauordnung
§ 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen,
der Begriff "außer im Außenbereich" - Eine Garage baue ich doch immer draußen???
Antwort: Innen-und Außenbereich haben mit drinnen und draußen nichts zu tun.