Durchbruch Brandwand

Frage: Wir möchten gerne unsere Wohnung um 1 Zimmer erweitern (Wohnung im Altbau, Doppelhaus, in Hessen). Dafür müssten wir die Brandmauer (in die andere Doppelhaushälfte durchbrechen). Wir sind selbst Eigentümer. Alle Wohnungen beider Häuser sind mit einer Rauchmeldeanlage miteinander per Funk vernetzt. Darf man einen Durchbruch der Brandmauer machen? Muß der genehmigt werden (Baumamt der Stadt, aber wer)? Muß man eine Brandschutztür einbauen? Vielen Dank schon einmal für die Beantwortung

Antwort: Sie brauchen schon für die Nutzungsänderung eine Genehmigung. Dafür ist Ihr Baurechtsamt zuständig. Wer dort genau können Sie dort erfragen.
18. Apr 2010   | Email | Nach oben
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Balkon mit Treppe

Frage: Ich besitze eine Erdgeschosswohnung. Zur bestehenden Terrasse möchte ich entweder eine Spindeltreppe (1,75m hoch) oder einen Balkon mit Treppe bauen. Ist für beide Varianten eine Baugenehmigung erforderlich? Ich wohne in Rheinland-Pfalz. Das Haus steht auf der Grundstücksgrenze (Doppelhaus).

Antwort: Für den Anbau eines Balkons werden Sie eine Genehmigung brauchen.
18. Apr 2010   | Email | Nach oben
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Genehmigung Dachfenster

Frage: Ich möchte bei meinem Haus ein Dachfenster zur Strassenseite einbauen um mehr licht ins Dachgeschoss zu bringen. Brauche ich Dafür eine Baugenehmigung oder kann ich frei weg loslegen? vielen Dank

Antwort: Das hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie leben.
18. Apr 2010   | Email | Nach oben
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Absturzsicherung bodentiefe Fenster

Frage: Ich möchte gern wissen was für eine Vorschrift es für Bodentiefe Fenster im 1.Stock gibt. Ich weiß das eine Absturzsicherung angebracht werden muss,aber nicht ob die die mir geällt das richtige ist. Es ist ein Edelstahlgeländer mit den maßen:1,80cm breit und 20cm tief. Ich dachte daran es in eine Höhe von 70cm anzubringen. Der Verkäufer meint das genüge als (französischer Balkon)Da ja nur eine Absturzsicherung mit einer Höhe von 90 cm Vorschrift ist.

Antwort: Das ist so nicht richtig. Die Vorschriften über Umwehrungen stehen in der jeweiligen Landesbauordnung bzw. in der dazugehörigen Ausführungsverordnung.
18. Apr 2010   | Email | Nach oben
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GFZ Bezugsgroesse

Frage: wir besitzen einen Bungalow in München, der an den Nachbarbungalow angebaut ist. Wir planen aufzustocken. Unsere Frage wäre, die uns auch die LBK telefonisch nicht beantworten konnte: Errechnet sich die GFZ nur aus der Grundstückfläche mit der Flurnummer auf der das Haus errichtet ist oder mit der zusätzlichen Fläche der Flurnummer eines Grundstückteils, der uns mit unserem Nachbarn (Zufahrt - Geh- und Fahrtrecht) gemeinsam gehört. Beispiel: Flur-Nr. x 755 qm GFZ 0,4 = 302 qm Flur-Nr. y 237 qm zu 1/2 + 755 = 873 qm = GFZ 0,4 = 349 qm Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Antwort: Zur maßgeblichen Grundstücksfläche steht in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) folgendes:
18. Apr 2010   | Email | Nach oben
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Nutzungsaenderung Geraeteschuppen

Frage: Wir haben in Berlin ein Grundstück mit einem Wohnhaus, Garage ( 9,5m ) und einen Mehrzweckgebäude gekauft. Wir möchten Mehrzweckgebäude als zweites Wohnhaus benutzen. Das Gebäude 6,4 x 3,7m groß und damals als Hobbyraum, Geräteraum genehmigt worden. Mit zwei Nachbarsgrundstück begrenzt, etwas schräg liegt, also nicht paralell. Die Entfernung 0,36cm und 1,35cm beträgt. Dürfen wir das als zweite Wohnhaus benutzen?

Antwort: Das wird nicht funktionieren.
18. Apr 2010   | Email | Nach oben
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Genehmigungsfreistellung Sachsen

Frage: Wir besitzen eine Doppelhaushälfte im Vogtland in Sachsen. An der Rückseite des Gebäudes ist die Küche um 1,20m vorgesetzt im Vergleich zur restlichen Fassade (Ist bei der anderen Doppelhaushälfte symmetrich genau so). An der 4.04 m breiten Front des Vorbaus beabsichtigen wir einen Balkon im Obergeschoss sowie im Erdgeschoss (Gelände hier zum Fußboden ca 1,60m hoch anzubauen. Fläche des Balkons soll 3.60m x 1,80m sein, der obere soll mit einem Schutzdach aus Doppelstegplatten (4.00m x 2.10m) versehen werden. Der Abstand der Hausecke des Küchenvorbaues zur Nachbargrundstücksgrenze beträgt 2,50m. Unsere Nachbarn haben nichts einzuwenden, müssen wir nach sächsischer Bauordnung einen Bauantrag stellen, oder eventuell nur beim kommunalen Bauamt eine Bauanzeige abgeben?

Antwort: Da Ihr Vorhaben nicht verfahrensfrei ist, können Sie nicht einfach drauflosbauen.
17. Apr 2010   | Email | Nach oben
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Treppe zwischen Wohnungen

Frage: wir haben zwei übereinanderliegende Wohnungen (Baden-Württemberg), die wir eventuell zu einer verbinden möchten. Die obere ist im Hochparterre, die untere im Gartengeschoss. Die Gartengeschosswohnung hat einen eigenen Eingang, sowie eine Terrassentür. Wäre in solch einer Situation eine nicht notwendige Treppe als Verbindung möglich?

Antwort: Warum soll das nicht möglich sein? Beide Wohnungen verfügen ja jetzt bereits über die nötigen 2 Rettungswege.
17. Apr 2010   | Email | Nach oben
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