Frage: Hallo, ich wohne in Thüringen und habe im September für mein Kaminholz an die Grundstücksgrenze zu dem einen Nachbarn, dort wo dieser schon seit Ewigkeiten eine 2,50m hohe Lebensbaumhecke hat, ein Holzlager errichtet. Nun verlangt ideser Nachbar, das ich das nicht dürfte. Das Holzlager hat keine geschlossenen Außenwände, ein Dach und hat folgende Maße: Länge ca. 6m x Breite 1,10m x Höhe im Schnitt 2,10m. Darf ich das so stehen lassen, oder muß ich das wieder abbauen. Mir ist nicht bekannt, das ich hierfür eine Baugenehigung bräuchte oder ähnliches. Könnt Ihr mir Helfen???
Antwort: In der Thüringer Bauordnung (ThürBO) steht zu Abstandsflächen unter