Nachbarin schraubt Gelaender an Wintergarten

Frage: Zuerst danke wir für die Möglichkeit die Sie uns hier bieten. An unserem Haus BAWÜ( DHH) welches bisher vermietet war, besitzen wir einen Wintergarten auf der Grundfläche eines ehemaligen Balkons.Die Nachbarin hat die Balkonbrüstung( des an unserem Wintergarten gerenzenden Balkons) erneuern lassen incl. neuem Geländer.Dieses Geländer wurde Ohne ! unser Einwilligung direkt an die Rahmenkonstruktion unseres Wintergartens angebohrt.Was wir aber erst nach Selbstbezug des Hauses erfuhren. Müssen wir dies tolerieren?Baugenehmigung und Zustimmung zum Wintergartenbau durch diese Nachbarin liegt vor.Und welche Frist gilt es einzuhalten, wenn wir dies so nicht akzeptieren wollen/können, bzw. wer muss für ggf entstehende Schäden aufkommen.

Antwort: Ich verstehe die zeitlichen Abläufe und Zusammenhänge nicht ganz. Was hat den die Baugenehmigung und Zustimmungserklärung der Nachbarin damit zu tun, dass diese ihr Geländer an Ihren Wintergarten geschraubt hat?
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Kamin Nachbar

Frage: wir erlauben uns nach umfangreicher internetrecherche ihnen eine frage zu stellen. unser nachbar betreibt einen kamin--wohl mit heizungs/warmwasseraufbereitunsunterstützung. dieser ist an einen Außenkamin angeschlossen. Abstand zwischen den Häusern ca. 6 m. wir leiden nun leider sehr unter der staubbelastung und dem teils erheblichen brandgeruch. muss dies bedenkenlos toleriert werden?leider fanden wir in der lbo bawü nichts dazu. und hoffe sie wissen rat.

Antwort: Wenn Ihr Nachbar diese Feuerungsanlage mit dem Kamin betreibt, so müsste diese ja vom Bezirksschornsteinfegermeister abgenommen worden sein und auch immer wieder überprüft werden.
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Terrassenueberdachung ueber Baugrenze

Frage: können Sie rechtliche Fragen überhaupt noch hören? Finde jedenfalls toll, dass Sie diese Seite betreiben! Unsere Nachbarn (BaWü) haben uns heute Pläne für eine Terrassenverglasung vorgestellt. Maße 5 m Länge (vom Haus), 3 m breit, 2,53 bis 2,78 m hoch, Dachschräge 8°. Unter dem Dach soll eine Markise laufen, laut Plänen befinden sich auf allen drei Seiten Glasscheiben mit Lücken dazwischen und darüber. Soll dem Windschutz dienen. Sie wollten von uns eine Unterschrift, da ihrer Meinung nach das genehmigungsfreie Raummaß von 40 m³ geringfügig überschritten ist, so die Begründung. Da wir zunächst einmal abgelehnt haben, wollen sie nun unter 40 m³ gehen. Soweit ich dies sehe, ist das Thema aber ein ganz anderes: Die Verglasung ragt 2 m über die Baugrenze hinaus. Damit ist sie nach meinem Verständnis auf jeden Fall genehmigungspflichtig. Liege ich damit richtig?

Antwort: Fragen wie die Ihre sind in Ordnung. Manche Fragen hat man aber schon für 15 Bundesländer beantwortet und fragt sich dann schon, warum auch aus dem 16. Bundesland noch einer kommen muss, der die gleiche Frage stellt, anstatt die schon vorhandenen Artikel zu lesen und die dort angeführten Vorschriften mit denen seines Bundeslandes zu vergleichen. Ist das nur Bequemlichkeit? Zumindest ist es für mich unverständlich und ärgerlich.
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Hoehe messen Umwehrung

Frage: es geht um eine Umwehrung einer neu gebauten Loggia. Die höhe der Brüstungsmauer / alter Drempel ist nach dem Umbau ca. 50 cm hoch. Hierauf muß nun eine Umwehrung aufgebracht werden. Wenn das Brüstungselement nun ca. 15-20 cm von der Vorderkante der Vorderwand auf die Mitte dieser Mauer zurückspringt, muß dann, weil ja jemand auf dieses Stück Mauer klettern könnte, die Umwehrung von dieser Mauerhöhe aus gemsessen werden? Oder kann dieser Versprung unberücksichtigt bleiben?

Antwort: Vergessen Sie diesen Versprung. Sie messen die Höhe der Umwehrung von Oberkante Fußboden bis Oberkante Umwehrung.
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Haus erweitern ohne Grenzabstand

Frage: ich habe mir vor kurzem ein Grundstück in Brandenburg gekauft. Auf diesem Grundstück befindet sich ein Kleinwohnhaus(Bungalow) mit ca. 40m² Wohnfläche bj.1989, beim Bau damals wurde auf keinerlei Abstandsflächen geachtet, dass heißt das Haus steht nur 30cm von der Grundstücksgrenze entfehrnt. Ich habe nun vor das Haus zu erweitern und einen Anbau durchzuführen, sowie eine Garage auf dem Grundstück zu errichten. Mir wurde gesagt das ich in Brandenburg das Haus ohne Genehmigung um 25m² erweitern kann, wenn ich, da ich ja den Grenzabstand nicht einhalten kann, mir eine genehmigung von meinem Nachbarn hole. ist dies richtig oder ein irtum, aus dem BbgBO kann ich dies leider nicht entnehmen. Und eine Garage von 25m² kann ich ohne bedenken bauen oder?

Antwort: Ein Anbau von 25m² zählt nicht zu den nach BbgBO genehmigungsfreien Vorhaben.
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Abstand Dachterrasse BW

Frage: wir wohnen in Baden-Württemberg. An unsere Gartengrenze wird momentan direkt eine Garage gebaut. Laut Bauantrag soll diese Garage begrünt werden. Jetzt will der Nachbar jedoch entgegen dem Bauantrag einen Balkon darauf machen. Da die Benutzung der Garage als Balkon einen direkten Blick von oben in unseren Garten u. in unser Wohnzimmer ermöglicht fühlen wir uns in unserer Privatsphäre beeinträchtigt. Ist die Nutzung der Garage als Balkon zulässig u. wenn ja gibt es einen Mindestabstand der einzuhalten ist?

Antwort: Die Antwort darauf gibt das Nachbarrechtsgesetz. Danach sind mit ausblickgewährenden Anlagen Grenzabstände einzuhalten. Siehe NRG BW unter
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Gebaeudeklasse Ueberdachung Bayern

Frage: Hallo, wir wohnen in Bayern,in dier Stadt wo wir wohnen,leben wir im Altstadt-Sanierungsgebiet.Wir haben eine Überdachung an eine ehemalige Stallung saniert, dafür brauchten wir einen Bauantrag.Die Überdachung wurde an die Grundstücksgrenzen angebaut, ihre Maße sind:Länge 6,70m; Höhe vorne:2,24m; Höhe hinten:2,88m; Breite 3,38m. Meine Frage wäre: Welche Gebäudeklasse ist die Überdachung? Mein Zimmermann weiß es nicht aber das Landratsamt besteht darauf. Über eine antwort wären wir sehr dankbar!

Antwort: Bei uns gibt es keine Gebäudeklassen. In Bayern werden diese durch die Bayerische Bauordnung (BayBO) wie folgt definiert:
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Verbindung zwischen zwei Reihenhaeusern

Frage: ich habe hier im kreis waiblingen ein reiheneckhaus mit 82 qm gekauft (die kompletten kleinen häuser hier zählen als wohnungen). nun wurde das nachbarhaus frei was mein partner gekauft hat. wir wollen nun 2 durchbrüche machen an der traqenden trennwand (mit statiker etc. alles abgeklärt) damit man von meinem in sein haus einfach durchlaufen kann ohne ständig aus der haustüre zu müssen. die heizkreisläufe etc. bleibt alles wie bisher. muss ich dies genehmigen lassen? muss ich die anderen hausbesitzer um erlaubnis fragen?

Antwort: Die Nachbarn brauchen Sie hierbei nicht fragen. Statisch geht das sicher auch in Ordnung.
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
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