Abstand Terrassenueberdachung Bayern

Frage: Zunächst vielen Dank für Ihre informative Seite. Meine Frage bezieht sich auf die Erstellung einer Terassenüberdachung an einem Kettenhaus in Bayern. Ihrer Seite konnte ich bereits entnehmen, dass dies bei Einhaltung einer maximalen Tiefe bzw. Fläche prinzipiell Verfahrensfrei geschehen kann. Nicht ganz klar ist mir die Sachlage hinsichtlich der einzuhaltenden Abstände im Falle eines Kettenhauses/Reihenhauses. Naturgemäß grenzt hier i.d.R. die Terrasse an die Grundstücksgrenze. Ist in diesem Fall die Errichtung einer Terrassenüberdachung rechtens bzw. welcher Verfahrensweg muss dann eingehalten werden (gilt weiterhin Verfahrensfreiheit oder muss z.B. eine Baugenehmigung beantragt werden ...?)

Antwort: Wenn Ihr Haus ein Kettenhaus ist, dann muss oder darf auf Ihrem Grundstück auf die Grenze gebaut werden. Die Bayerische Bauordnung (BayBO) sagt dazu unter
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Dachbodenausbau NRW

Frage: wir wohnen in einem 6-Parteien-Haus in Köln welches aus Mietern und Eigentümern besteht. Wir sind Eigentümer und bewohnen eine Wohnung in der obersten Etage. Über unserer Wohnung und der des Nachbarn ist ein Trockenboden. Die über unserer Wohnung liegende Hälfte haben wir damals mitgekauft und es ist auch ein Sondernutzungsrecht eingetragen. Die andere Hälfte wird weiter als Trockenboden genutzt. Der Dachboden ist ganz normal über das Treppenhaus zu erreichen. Nun möchten wir unsere Seite des Dachbodens zum Kinder- und Schlafzimmer ausbauen. Da wir handwerklich geschickt sind werden wir den Ausbau in Eigenregie durchführen. Die Frage ist jetzt aber, ob wir eine Baugenehmigung benötigen oder nicht? Es werden zwar Dachfenster eingebaut, dies ist aber mit der Wohnungsbaugesellschaft schon geklärt. Weiter möchten wir das Dach dämmen und Trockenbauwände einziehen, jedoch keine weitere Decke. Ich hoffe Sie können uns weiterhelfen da man beim Bauamt der Stadt Köln jeden Tag eine andere Aussage bekommt. Können wir die Baugenehmigung selber beantragen oder muß dies ein Architekt machen, falls eine benötigt wird? Wie hoch sind die Kosten für eine solche Genehmigung?

Antwort: Das ist natürlich schade, wenn Ihnen dazu auf dem Baurechtsamt keiner eine verbindliche Aussage machen kann. Die sollten das ja wissen, da Sie es dann anschließend auch beurteilen müssen.
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Balkon Grenzbebauung

Frage: wir wollten einen etwas größeren (3m x 3m) Balkon bauen, der aber an der Grenze zum Nachbar vorbeiläuft, dürfen wir das?, da die Häuser aneinander gebaut sind.

Antwort: Ich weiß nicht, wo Sie wohnen. Die Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
15. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Geschosshoehe und Traufhoehe

Frage: Hallo, wir wollen gern ein Haus bauen, dass aus 2 vollgeschossen + ausgebautem bewohnbaren Dachboden besteht. Ist das bei einer Traufhöhe von 5 m möglich? Trotz Recherche konnt ich das bisher noch nicht eindeutig herausfinden. Falls es nicht möglich ist, wie hoch muss die Traufhöhe sein? Vielen Dank im Voraus!

Antwort: Das hört sich nach grundlegenden Verständnisproblemen an.
29. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Umbau Wohnhaus

Frage: ich plane einen Umbau eines bestehenden Wohnhauses in Niedersachen. Kann ich das Haus verbreitern, wenn mehr als drei Meter zum Nachbarn vorhanden sind, oder darf ich nur so bauen, wie es jetzt ist? Auch ein Dach soll auf den Umbau, bzw. Flachdach. Es soll von einer auf zwei Etagen aufgestockt werden. Können Sie mir wichtige Eckdaten nennen? Vielen Dank im Voraus.

Antwort: Sie müssen nicht nur die Abstandsflächen einhalten.
29. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Gewerbe im Naturschutzgebiet

Frage: in den Räumlichkeiten unseres Paddelvereins (im Naturschutzgebiet)wird eine Gastwirtschaft betrieben. Derzeit finden Überlegungen statt, die Räumlichkeiten anders zu nutzen bzw. zu vermieten. Ist es zum Beispiel möglich, dort ein Kanugeschäft oder ähnliches zu eröffnen und welche Formalitäten sind dafür notwendig.

Antwort: Wenn das Grundstück im Naturschutzgebiet liegt, glaube ich kaum, dass Sie eine andere Nutzung genehmigt bekommen.
29. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Nebengebaeude Aussenbereich

Frage: Bauen von Nebengebäuden im Außenbereich (Niedersachsen) Wir haben im Außenbereich einen Ersatzbau (Zweifamilienhaus) genehmigt bekommen und errichten diesen zur Zeit. Welche Nebengebäude können errichtet werden? Garagen wie groß? Unterstellgebäude für Trecke und anderem Zubehör? Pferdestall?

Antwort: Wenn Sie einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb haben, dann sind Sie beim Bauen im Außenbereich schon privilegiert. Siehe Baugesetzbuch (BauGB) unter
29. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Aussentreppe ohne Nachbarzustimmung

Frage: wir haben in Lübeck ( Schleswig- Holstein ) ein 2 Familienhaus geerbt. Bisher ist die fremdvermietete obere Wohnung durch eine gewendelte Innentreppe, die durch die untere Wohnung meiner Mutter an Schlafzimmer, Wohnzimmer, Esszimmer und Küche vorbei zu erreichen . Das Badezimmer der unteren Wohnung lässt sich nur über diesen kleinen Flur erreichen. Wir haben jetzt einen Bauantrag für eine Außentreppe gestellt. Die Abstandsfläche zum Nachbargrundstück beträgt 2,10m .Als Begründung für die Unterschreitung der Abstandsfläche von 3,00 m schrieb ich folgendes: Antrag auf Gewährung einer Befreiung für die geplante Abweichung von den Vorschriften der Landesbauordnung §6 Abstandsflächen (LBO) Hiermit beantrage ich die Befreiung für die geplante Abweichung von den Vorschriften der Landesbauordnung §6 Abstandsflächen (LBO) mit folgender Begründung. Das Haus S_Str. 5a verfügt über 2 Wohneinheiten. In der unteren Wohnung lebte bis zum August 2008 meine Mutter. Die obere Wohnung wird seit 37 Jahren von der Mieterin Frau F. bewohnt. Frau F. ist mittlerweile 87 Jahre alt und möchte ihren Lebensabend in dieser Wohnung verbringen. Der Treppenaufgang zur oberen Wohnung führt direkt durch die untere Wohnung, vorbei an Schlafzimmer, Wohnzimmer und Küche. (Siehe Foto). Es handelt sich bei dieser alten Treppe um eine gewendelte Treppe, die für Frau F. schwierig zu begehen ist. Außerdem befinden sich im unteren Eingangsbereich noch zwei weitere Stufen die für sie gefährlich zu begehen sind. Da wir als Erbengemeinschaft bemüht waren Frau F. weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung wohnen zu lassen, haben wir mit den Käufern des Hauses nach Lösungen gesucht. Da auch der Aspekt der Wohnungstrennung für beide Seiten ein wichtiges Argument ist, entschlossen wir uns, unteren und oberen Wohnbereich zeitgemäß voneinander zu trennen. Da die neuen Eigentümer beabsichtigen, den oberen Wohnbereich zu einem späteren Zeitpunkt eigen zu nutzen, erscheint uns die Lösung mit einer geraden Außentreppe als die vernünftigste. Die ältere Mieterin könnte so die Übergangstreppe bequemer begehen und beide Wohnparteien hätten ihren eigenen Intimbereich. Das vorhandene große Fenster kann so ohne aufwändige Umbauarbeiten zum oberen Wohnungseingang mit Haustür umgeändert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte dann ohne große Mühen der Rückbau, das heißt Abbau der Außentreppe und Wiederinbetriebnahme der Innentreppe erfolgen. Ich beantrage daher eine zügige Gewährung dieser Baumaßnahme. Das Bauamt meinte es gäbe wohl keine Probleme mit der zügigen Genehmigung wenn die Nachbarin die Zustimmung geben würde. Die Nachbarin sieht aber in dieser Maßnahme keine Notwendigkeit und hat ihre Zustimmung nicht gegeben. Nun meine Frage: Was muss ich tun , um auch ohne Genehmigung der Nachbarin die geplante Außentreppe vom Bauamt genehmigt zu bekommen ? Ist es richtig, dass eine Hauseingangstreppe ein untergeordnetes Bauteil sein kann und somit bei der Bemessung von Abstandsflächen außer Betracht bleibt ? mit freundlichen Grüßen aus Lübeck

Antwort: In der Landesbauordnung (LBO) S-H steht unter
28. Aug 2009   | Email | Nach oben
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