Frage: wir möchten in Wandlitz und Umgebung (Brandenburg) ein kleines, massives Wochenendhaus bauen. Momentan sind wir hierfür auf Grundstückssuche. Nun folgende Frage: In der Brandenburgischen Bauordnung §55, Abs.2, Punkt 7 steht, dass Wochenendhäuser unter 50m2 und unter 4 Meter Höhe in durch Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 oder 2 des Baugesetzbuchs festgesetzten Wochenendhausgebieten oder auf bauaufsichtlich genehmigten Wochenendhausplätzen nicht genehmigungspflichtig sind. Was heißt das genau für uns? Wir werden ggf. ein normales unbebautes Baugrundstück, ggf. sogar in einer Einfamilienhaussiedlung mit 1-1,5 geschossigem Charakter kaufen. Die Gegend ist also kein Wochenendhausgebiet. Wird unser Minihaus daher genehmigungspflichtig? Die zweite Frage: Was heißt eigentlich genehmigungsfrei? Benötige ich dann keinen Architekten, Statiker, Prüfstatiker, Vermessungsingenieur? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Antwort: Schauen Sie in den Bebauungsplan des Wohngebiets, und zwar in den Textteil. Den Bebauungsplan können Sie auf Ihrem Baurechtsamt einsehen bzw. beziehen.