Holzlager im Aussenbereich

Frage: Wir bewohnen ein Grundstück, welches unmittelbar an den Außenbereich angrenzt. Unser Nachbar hat sich, seit wir hier eingezogen sind, zur Lebensaufgabe gemacht, sein Grundstück (Außenbereich) nach Lust und Liebe zu verunstalten. So hat er in den letzten Jahren unermüdlich 2 Unterstände für Holzaufbewahrung gebaut, die mittlerweile ca. 20m lang und 2,50 hoch sind. Nun ist mir zu Ohren gekommen, dass er sogar eine Halle gekauft hat, die er uns jetzt auch noch vor die Nase setzten will. Die Eisenträger hierfür hat er bereits auf seinem Grundstück gelagert. Uns wird durch seine regelrechte "Holzmanie" jegliche Sicht verbaut. Außerdem spaltet und sägt er im Sommer oft von morgens früh bis abends spät Holz, was natürlich einen unsäglichen Lärm verursacht. Er hat kein Gewerbe angemeldet. Nein, er treibt es sogar soweit, dass er Holz welches zu lange gelagert war in rauen Mengen wieder in den Wald zurückfährt und dort abkippt. Die Mengen, die er hier angesammelt hat, kann er niemals verbrennen. Die Unterstände sind aus alten Palletten und Wellblechdächern gebaut. Wir fühlen uns mittlerweile nicht mehr hinter unserem eigenen Haus wohl und möchten nun gerne den Bau dieser Halle im Außenbereich verhindern. Haben wir eine Chance?

Antwort: Natürlich haben Sie da eine Chance. Das geht ja gar nicht, ob nun im Außen- oder im Innenbereich, im Außenbereich aber noch viel weniger.
01. Feb 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:

Bauantrag Wintergarten Bayern

Frage: Ich habe folgende Fragen zum Bau eines Wintergartens auf eine bestehende Terrasse, oder optional mit einer neuen Fundamentierung. Ich habe mir mal vorab einen Bauantrag besorgt. Hierzu meine Fragen: Den Bauantrag/Plan wird sicher ein noch zu bestimmender Arch. Oder Maurermeister erstellen. Dieser ist aber KEIN Statiker. Wer ist dann aber in der "Bestimmung des Verantworlichen für d. Bauausführung" der Unterzeichnungsberechtigte in diesem Schriftstück? Analog dazu, wer ist Unterzeichnungsberechtigt für das Schriftstück "Baubeginnsanzeige“ Punkt 5. Standsicherheit ? Oder führt das Ausfüllen des "Kriterienkatalog gemäß Anlage 2 der BauVorlV" in allen Punkten mit JA dazu das ein Verantwortlicher für Standsicherheit und Verantwortlicher für die Bauausführung nicht notwendig ist und auch nicht eingetragen werden muß ? Es würde mich freuen wenn hier für mich als Leihen jemand Klarheit schaffen kann.

Antwort: Die Bestimmung des Verantwortlichen für die Bauausführung brauchen Sie überhaupt nicht ausfüllen. Diese bezieht sich nur auf Vorhaben im Sinn des Art. 62 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BayBO. Dort steht
31. Jan 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

Nutzungsschablone Gewerbegebiet

Frage: mein Vorhaben ist es ein Grundstück in NRW zu erwerben das ca. 3 ha groß ist! Ich konnte mich bereits gut auf ihrer Seite über Dinge informieren die ich als Laie noch nicht wusste. Das Grundstück das ich gern erwerben möchte ist als Gewerbegebiet ausgezeichnet GE, III, GRZ 0,8, GFZ 2,0. Ich konnte über ihr Homepage schon das eine oder andere in Erfahrung bringen, doch würde ich gern nochmal eine genaue Erläuterung der Situation ihrerseits vorziehen!

Antwort: GE bedeutet Gewerbegebiet. Was Sie dort bauen dürfen steht in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) unter
31. Jan 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:

Bauvoranfrage

Frage: ich hab eine Bauvoranfrage an die Gemeinde und an das Landratsamt gestellt. Ist nun die Gemeinde bzw. das Landratsamt dazu verpflichtet auf meine Bauvoranfrage schriftlich zu reagieren? Mündlich wurde mir mitgeteilt das eine Bebauung möglich ist, jedoch werde es keine schriftliche Stellungnahme von Seiten der Gemeinde und des Landratsamtes geben.

Antwort: Das ist ja lächerlich. So was hab ich noch nie gehört. Was wollen Sie mit einer mündlichen Zusage, an die sich später im Zweifelsfall keiner mehr erinnert?
25. Jan 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:

Umwehrung Lichthof

Frage: ich habe einen Kellerlichtschacht in meinem Garten (gemietete Wohnung) der einen sehr steilen Abhang hat. Außenmaße Draufsicht GOK ca. 1,5/3m; Tiefe ca. 2,0m und Gefälle ca. 45 bis 60 Grad. Muss der Bauherr hier nicht auch eine Umwehrung aufstellen?

Antwort: Ich weiß nicht, wo Sie wohnen. Daher beantworte ich Ihre Frage auf Basis der Vorschriften in Baden-Württemberg.
25. Jan 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

Baulast Bauflucht

Frage: Meine Frau und ich sind an einem Grundstück in altem Ortsbaulage interessiert (alles alte Bauerngehöfte, Scheune an Scheune gebaut), es gibt jetzt ein Gutachten für das Grundstück wobei eine Baulast verzeichnet ist. Laut Gutachter wäre diese aber nicht wertmindernd. Was bedeutet bei einer Baulast folgender Wortlaut: Der Eigentümer des Grundstücks hat für sich und seine Rechtsnachfolger die baurechtliche Verpflichtung übernommen, bei künftiger Errichtung eines Wohnhauses auf diesem Grundstück die Fluchten sowie First- und Traufhöhen des Nachbargebäude zu übernehmen sowie den zwischen Wohnhausneubau und genehmigter Bauflucht gelegene Teil seines Grundstücks von jeglicher Bebauung freizuhalten und gärtnerisch anzulegen. Das mit First und Traufhöhe ist klar. In welchem Zusammenhang steht hier die Bauflucht, es ist alte Ortsbauweise, Haus an Haus, bzw. Scheuen an Scheune, so das man nur Vorder und Rückseite hat. Diese Gebäude sind aber in einer Reihe etwas versetzt. Muss ich dann das Haus auf der gleichen Höhe und gleichen Massen wie unser Nachbar bauen? Verfallen Baulasten, können diese gelöscht werden?

Antwort: Es scheint eine genehmigte Bauflucht zu geben, die über die Fluchten Ihrer Nachbarhäuser hinausgeht. Der vorige Eigentümer sich verpflichtet, die genehmigte Bauflucht bei einem Neubau nicht auszunützen, sondern die Fluchten der Nachbargebäude einzuhalten und den Bereich zwischen diesen und der genehmigten Flucht von Bebauung freizuhalten und gärtnerisch anzulegen.
18. Jan 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:

Wohnraum in Garage

Frage: ich möchte im Land Brandenburg über einen Makler ein Reihenendhaus kaufen. An dem Haus direkt angebaut ist bereits eine große Doppelgarage + kleine Werkstatt dahinter, diese soll laut Maklerunterlagen von der Baugenehmigungspflicht befreit gewesen sein (Bau in 1999/2000). Die Garage hat allerdings ein Obergeschoss -mit einer Treppe innerhalb der Garage zu erreichen, wo neben einem Abstellraum auch ein Wohnraum + Bad errichtet worden sind. Nun meine Frage: hätte man damals für die Schaffung von extra Wohnraum nicht eine Baugenehmigung benötigt? Was könnte jetzt uns als Käufer passieren? Müsste man in Falle des Falls mit einem Abriss rechnen? Oder kann man auch nachträglich die Baugenehmigung bekommen? Andererseits: wo kein Kläger auch kein Richter, aber ich möchte (auch aus späteren Wiederverkaufsgründen) eine Rechtssicherheit schaffen. Vielen Dank im voraus.

Antwort: Ich würde da mal keine schlafenden Hunde wecken.
17. Jan 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:

Aufzug statt Treppe

Frage: ich habe eine alte Mühle mit 4 Stockwerken (EG + 3*OG) in Bayern gekauft. Das Gebäude möchte ich selbst ausbauen und nutzen. Die einzelnen Etagen sind relativ klein, deshalb möchte ich nur einen einfachen Bauaufzug einbauen, den ich aber dann verkleide und mit einer Aufzugsteuerung ausrüsten werde. Eine Treppe habe ich aus Platzgründen nicht vorgesehen. Ist dies überhaupt möglich? Muss ich mich beim Selbstausbau an bestimmte Vorschriften halten (evtl. Bauvorschrift, Brandschutz ..) Genügen evtl. Leitern mit Luken als zusätzliche Verbindungen zwischen den Etagen ? Vielen Dank im voraus für ihre Unterstützung

Antwort: Das ist nicht möglich. Wie Sie vermutet haben, wegen Bauvorschriften aus Gründen des Brandschutzes.
13. Jan 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  |  | 

More Pages:
Previous    34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48    Next
 

Home | Kontakt | RSS | Disclaimer | Impressum
© Frag den Architekt 2010