Fachwerk mit WDVS

Frage: S.g.Damen und Herren, folgendes Problem stellt sich mir:

Ich habe gerade ein neues Haus in Österreich gebaut, bei dem die Pläne durch zahlreiche Hände von fachkundigen Experten gegangen ist. Der Aufbau der Außenwand ist ein 20cm Vollholzriegel, bei dem der Zwischenräumen ausgemauert worden ist und sodann im Innenbereich mit Rigipsplatten verkleidet worden ist. An der Außenfront wurde eine OSB Platte vollflächig montiert und die Stöße mit Winddichtklebeband verklebt. In weiterer Folge wurde eine ESP 20cm Dämmplatte aufgebracht und mit Netz und Kleber verschmiert. Das ist der Status quo. Innen wurde keine Dampfsperre/ Dampfbremse aufgebracht, da man mir versichert hat, dass dies nicht notwendig sei.

Bei genauerer Betrachtung muss ich feststellen, dass ich mein Haus in der Konstruktion niemals dicht bekomme. Da sich das Fachwerk weiter bewegen wird und somit Risse und Fugen vorprogrammiert sind, werde ich immer mit warmer feuchter Luft von innen, in der Konstruktion rechnen müssen. Vielmehr musste ich bereits jetzt (nach 2 Monaten) feststellen, dass warme Luft von innen seinen Weg durch die Holzriegelkonstruktion sucht, außen an der Rückseite der ESP Platte hinaufsteigt bis zum höchsten Punkt, um dann am Dachvorsprung zu kondensieren.

Was mich besonders ärgert, ist der Umstand, dass ich diese Konstruktion nicht viel früher hinterfragt habe. Da habe ich mich zu sehr an den Planverfasser, Baubehörde und andere Stellen verlassen.

Nun meine Frage: was soll ich nun tun?

Die ganze Fassade wieder herunterreißen? Ich glaube, dass dort wo wir sie vollflächig geklebt haben, ich sie sowieso nicht wieder herunter bekomme. In die dichte Fassade viele Löcher bohren und das Styropor mit einem anderem diffusionsoffenen Dämmmaterial austauschen (z.B Zellulose)? Somit würde ich das Styropor als Trägermaterial für ein anderes Dämmmaterial verwenden. Dampfbremse oder Dampfsperre im Innenbereich wurde die ganze Optik im Innenbereich des Hauses ad absurdum führen. Ferner wäre es auch nicht mehr überall möglich.

Mit einem Dankeschön für ihre Bemühungen verbleibt ein mittlerweile verzweifelter Bauherr

Antwort: Ihre Verzweiflung kann ich nachvollziehen, die Aussage, die „Experten“, durch deren Hände Ihre Pläne gegangen sind, seien fachkundig, weniger.
21. Nov 2008   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  |  |  |  | 

Fliegende Bauten

Frage: Hallo, ich möchte eine kleine Ausstellung mit Gartenhäuser, Aussensaunen und 1 kleinen Ferienhaus eröffnen. Ist sowas im Rahmen von fliegenden Bauten möglich? Was müsste ich beachten. Die Bauten werden alle nach ca. 1 - 2 Jahren wieder abgebaut und durch neue ersetzt. Vielen Dank im Voraus.

Antwort: Tut mir leid, aber das fällt nun wirklich nicht unter Fliegende Bauten.
17. Nov 2008   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

Treppe zu Terrasse im OG

Frage: wir wohnen in einen 2 Fam. Haus in Miete im oberen Stock in Baden-Württemberg. Da wir hinterm Haus einen großen Garten haben und den nicht von unserer Wohnung nutzen können, haben wir an unserem Balkon einen Hundezwinger aufgestellt und ihn begehbar gemacht. An dem Zwinger haben wir eine Holztreppe nach unten befestigt. Ich habe jetzt das ganze mit einem Pavillon überdacht. Das ganze ist freitragend gebaut es ist nichts am Haus befestigt. Brauch ich dafür eine Baugenehmigung?

Antwort: Ob das Ganze freitragend oder am Haus befestigt ist, spielt keine Rolle.
14. Nov 2008   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  | 

Genehmigung fuer Fenstervergroesserung

Frage: Hallo, bin gerade auf diese informative Seite gestoßen. Besonders die ausführliche Info über die Fassadenverkleidung aus Holz war sehr interessant. Aber nun eine ganz andere Frage: Ich wohne in Baden-Württemberg: Ich würde gerne ein vorhandenes Fenster nach unten bis kurz vor den Boden vergrößern. Brauche ich hierzu eine Genehmigung? Statisch verändere ich damit nichts, da es ja nicht verbreitere. Oder liege ich da falsch? Besten Dank vorab.

Antwort: Dafür brauchen Sie in Baden-Württemberg keine Genehmigung. Siehe Landesbauordnung (LBO) unter
29. Oct 2008   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

Gartenhaus als Wohnsitz

Frage: Ein Freund von mir bot mir letzte Woche sein Gartenhaus für einen fairen Preis an. Die Immobilie mit einer Größe von ca. 60m2 geteilt auf zwei Ebenen befindet sich auf einem Grundstück von ca. 300m2. Es befindet sich im Stuttgart-Vaihingen 70569, genauer gesagt im Dachswald mitten im Wohngebiet an der Pfeilstraße und verfügt über Wasser- und Abwasseranschluss, Strom, Telefon usw.. Das Haus war in den letzten 40 Jahren bewohnt, sprich da waren zwei Leute auf die Adresse angemeldet. Meine Frau findet das Haus ziemlich schnuckelig und möchte, dass wir da einziehen bzw. auf die Adresse uns anmelden. Wie sehen Sie das? Können wir uns auf diese Adresse mit Hauptwohnsitz anmelden, oder könnten wir rechtliche Probleme kriegen? Das "Gartenhaus" befindet sich mitten im Wohngebiet, unsere Nachbarn ringsum haben ganz normale Wohnhäuser. P.S.: Mir wurde von einem Bekannten gesagt, dass es Probleme bei der Anmeldung geben könnten. Daher dachte ich, dass ich die Meinung eines Profis fragen soll.

Antwort: Ich denke nicht, dass es da Probleme geben wird.
26. Oct 2008   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

Dacheindeckung Vordach veraendern

Frage: Dacheindeckung verändern ohne Baugenehmigung? Der eigentliche Eingangsbereich unseres Einfamilienhauses von 1928 ist durch eine Art Vordach/Anbau aus Bimssteinen und Wellpolyester Eindeckung erweitert, dieser Anbau ist unbeheizt und ist auch nicht in den ursprünglichen Bauplänen verzeichnet, aber trotzdem wahrscheinlich schon so alt wie das Haus. Nun möchten wir das Wellpolyester durch Dachziegel oder aber Bitumenschindeln mit der entsprechenden Unterkonstruktion ersetzen, braucht man dafür eine Baugenehmigung (ca. 2x7m groß). Das Haus steht im Landkreis Kaiserslautern. Vielen Dank im voraus!

Antwort: Wenn nicht in Ihrem Bebauungsplan explizit das Verwenden von Wellpolyester für diesen Fall vorgeschrieben ist, was ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, dann brauchen Sie dafür keine Genehmigung. In der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) steht unter
21. Oct 2008   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  | 

Standortfestlegung, Bauvoranfrage

Frage: wir wollen ein Haus bauen, das Grundstück unterliegt aber § 34BauGB. Wir möchten vor dem Kauf eine rechtsverbindliche Aussage über die Bebauungsmöglichkeit des Grundstücks. Ein Architekt des Maklers will nun eine "Standortfestlegung" machen. Was ist das genau? Ist dies rechtskräftig? Warum keine Bauvoranfrage? Besten Dank!! Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Antwort: Keine Ahnung, was das soll. Diesen Begriff habe ich in keinem Gesetz und keiner Verordnung des Baurechts gefunden.
18. Oct 2008   | Email | Nach oben
Kategorie:

Zaehlt Dachvorsprung zur Gesamtlaenge?

Frage: Ich beabsichtige auf meinem Grundstück , ein Doppelcarport mit Geräteraum, als Grenzbebauung zu errichten. In einer Grundstücksecke steht bereits ein Gartenhaus (2,5m x 3m + Dachüberstand).Laut Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, darf die Grenzbebauung 9m an einer Grundstückseite und 15m Gesamtlänge an allen Seiten nicht überschreiten. Meine Frage wäre ,ob die Dachüberstände vom Carport und vom Gartenhaus in die 15m Gesamtlänge mit einbezogen werden müssen.

Antwort: Sie zitieren aus der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Dort steht unter
18. Oct 2008   | Email | Nach oben
Kategorie:

More Pages:
Previous    36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50    Next
 

Home | Kontakt | RSS | Disclaimer | Impressum
© Frag den Architekt 2010