Gemeinde verbietet Terrassenueberdachung

Frage: Der Vater von meiner Freundin möchte gerne ein Dach über seine Terrasse, aber die Gemeinde verbietet es. Geht sowas?

Antwort: Für Terrassenüberdachungen benötigen Sie in einigen Bundesländern eine Genehmigung, in anderen bis zu einer gewissen Größe nicht. Auch wenn Sie keine Genehmigung brauchen, entbindet Sie das aber nicht von der Pflicht, öffentlich-rechtliche Vorschriften einzuhalten.
11. Jul 2008   | Email | Nach oben
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Balkonanbau in BW

Frage: Wir stehen kurz davor eine Wohnung zu kaufen. Das Haus ist von 1929 liegt in B-W. Kreis Rastatt. Wir wollen einen Balkon anbringen. Die Wohnung liegt im 1OG. Wie müssen wir vorgehen, damit wir einen Balkon errichten können. Was könnte es kosten? Balkongröße ca.4 Quadratmeter Hängebalkon aus Aluminium. Bitte die einzelne Schritte aufzählen. Darf ich vorher schon eine Balkontür errichten wenn ich weiß wo er hinkommt. Mit Baugenehmigung oder ohne. Vielen Dank für ihre Mühen im Voraus.

Antwort: Da es sich um eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus handelt, brauchen Sie für das Vorhaben die Zustimmung der Miteigentümer.
11. Jul 2008   | Email | Nach oben
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Anbau unter Terrasse in Hessen

Frage: Ich möchte in Hessen unter einer vorhandenen Terrasse einen Raum ausbauen. Dazu müsste unter der Terrasse ausgeschachtet werden, ein Stück Bodenplatte gegossen werden und die Terrasse zur Abstützung untermauert werden. Unter der Terrasse befinden sich jetzt sechs Säulen gegossen, die sie abstützen, aber unter der Terrasse ist kein Raum. Ist für dieses Vorhaben eine Baugenehmigung nötig?

Antwort: Nach einiger Zeit mal wieder eine Anfrage aus Hessen. Ihr seid hier, gemessen an der Bevölkerungszahl, etwas unterrepräsentiert. Vielleicht liegt es ja daran, dass die Hessen aufgrund ihrer besonders dämlichen Landesbauordnung schon so verzweifelt sind, dass sie sich ans Bauen schon gar nicht mehr rantrauen? Die Hessische Bauordnung (HBO) ist wirklich ein besonders schlimmes Beispiel für die unsägliche Kleinstaaterei in Deutschland, bei der jedes popelige Landesparlament meint, sich seine Wichtigkeit dadurch beweisen zu müssen, dass es alles ein Bisschen anders festlegt als die anderen.

Nix für ungut, genug der Polemik. Nun also zur Sache.
30. Jun 2008   | Email | Nach oben
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Abriss und Neubau

Frage: Ich spiele mit dem Gedanken ein Grundstück (ca. 1000m²) samt Altimmobilie (Bj. 1950) zu kaufen um darauf neu zu bauen. Folgende Fragen:

- kann ich das Altgebäude einfach so abreißen?

- wie und in welchem Umfang kann ich das Grundstück dann neu bebauen?

- was kostet so ein Abriss grob geschätzt? Altbau hat eine Wfl. von ca.95m²

Antwort: Solange das Haus nicht unter Denkmalschutz steht, was aber wohl kaum der Fall sein dürfte, können Sie es selbstverständlich abreißen.
28. Jun 2008   | Email | Nach oben
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Gaube umbauen in BW

Frage: das Dach unseres ca. 100 Jahre alten Hauses in Baden-Württemberg soll ausgebaut werden. Die vorhandene Konstruktion einer Fledermausgaube sieht nicht mehr vertrauenserweckend aus (verfaulter Balken im Fensterbereich). Wir wollen diese Gaube durch eine Schleppdachgaube ersetzen. Da eine Fledermausgaube teurer ist, die Isolierung durch die Rundungen kompliziert und nicht sehr viel Licht hinein kommt. Frage: Braucht man eine Baugenehmigung wenn man eine Fledermausgabe durch eine Schleppdachgabe ersetzt? Es müssen keine weiteren Dachsparren herausgenommen werden, jedoch wird die Gaube viel größer erscheinen durch die dann viereckige Fensterfront.

Antwort: In Baden-Württemberg sind Gauben nicht genehmigungsfrei. Welche Gauben in Ihrem Gebiet zulässig sind, kann im Bebauungsplan stehen, so einer vorhanden ist. Oder aber in der Gaubensatzung Ihrer Gemeinde. Dort finden Sie Angaben zu Art und Größe von Gauben. Meistens wird dort die zulässige Länge der Gaube im Verhältnis zur Länge des Daches und der Mindestabstand der Gaube zu den Giebeln angegeben.
25. Jun 2008   | Email | Nach oben
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Terrassenueberdachung in Bayern

Frage: ich würde gerne meine Terrasse überdachen, brauche ich in Bayern (Niederbayern) eine Genehmigung? Die Dachfläche würde ca. 25qm betragen. Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort!

Antwort: Das kommt auf die Tiefe an. In der Bayerischen Bauordnung (BayBO) steht dazu unter Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
25. Jun 2008   | Email | Nach oben
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Terrasse und Vordach in BW

Frage: ich beabsichtige, an meinem Haus einen Balkon (Südwest-Seite) und auf der anderen Seite (Nordost-Seite) ein Glasvordach (Terrassenüberdachung) zu bauen. Das Haus steht in BW. Der Balkon wäre ca. 1 m über dem Boden und geht um die Ecke des Hauses, bis zur Grundstücksgrenze sind es noch 2,5m Abstand. Auf der Seite des Balkons gibt es keine direkten Nachbarn sondern erst Straße dann Nachbar, d.h. die nächsten Häuser sind ca. 10-15m entfernt. Die Dimension des Balkons; Kante 1 6,3m lang, 1,3m tief; Kante 2 6,15m lang, 2,1m tief (komplette Fläche 18,5qm). Aufgebaut mit verzinkter Stahlkonstruktion und Holzgeländer. Das Vordach befindet sich über dem Hintereingang und gleichzeitig über der Terrasse/Veranda zwischen Haus und Garage. Abstand zum Nachbarn ca. 2,5m (bündig mit dem Vorbau für den Haupteingang des Häuschens) Aufgebaut mit einer verzinkten Stahlkonstruktion und Glas. Länge ca. 7m und ca. 2,9m tief Höhe ab Terrassenboden hohe Seite ca. 2,7m tiefe Seite ca. 2,2m. 3 Seiten offen, nur zum Nachbarn hin ein Sichtschutz (Stahlrahmen mit Holzlatten). Mir wurde gesagt dafür wäre keine Baugenehmigung notwendig (entfernt bekannter Architekt) ich bin mir aber nicht ganz sicher, deshalb meine Frage; ist nun dafür eine Baugenehmigung notwendig- und falls doch, mit welchen Kosten und Zeitaufwand muss ich rechnen? Ich wäre Ihnen für Informationen diesbezüglich äußerst dankbar.

Antwort: Ich sehe das genauso wie der Kollege. Dafür brauchen Sie in Baden-Württemberg keine Genehmigung.
24. Jun 2008   | Email | Nach oben
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Kosten fuer Gutachten und Wertermittlung

Frage: Wir wollen ein EFH kaufen, wollen aber zunächst mit einem Fachmann zusammen abschätzen, wie hoch der Renovierungsaufwand ist (Dämmung, Heizung neu, Dach evtl. neu?). Ist der benötigte Fachmann eher ein Architekt oder ein Bau-Ing. oder welche Qualifikation sollte er haben? Wie finde ich einen "guten"? Wie hoch sind die Kosten für eine erste Pi-mal-Daumen-Schätzung, die die Frage beantworten soll: Liegt der Renovierungsaufwand bei 10.000, 50.000 oder 100.000 EUR und lohnt der Aufwand für das Haus noch? Baupläne von 1965 liegen vor.

Antwort: Da Sie eine umfangreiche Beratung benötigen, sollten Sie auch einen Fachmann mit umfangreichen Kenntnissen zu Rate ziehen, und nicht einen Spezialisten auf einem der Gebiete. Sprich, Sie sollten sich an einen Architekten wenden.
17. Jun 2008   | Email | Nach oben
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