Fitnessraum im Keller

Frage: Wir haben ein Grundstück in Bayern mit sehr begrenzter Geschossfläche und hätten gerne im Keller einen Fitnessbereich. Zählt der als Aufenthaltsraum? Oder welche Möglichkeiten gibt es gestalterisch, damit er nicht in die Geschossflächenberechnung einfließt? Laut Bebauungsplan zählen alle Aufenthaltsräume mit zur Geschossfläche.

Antwort: Gestalterisch im Sinne von architektonisch gestalten bleiben Ihnen da wenig Möglichkeiten, etwas daran zu ändern, dass Ihr Fitnessraum mit in die Geschossflächenberechnung einfließt.
28. Apr 2008   | Email | Nach oben
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Lichte Breite Hauseingang Mehrfamilienhaus

Frage: Ich habe den Artikel Türhöhe gelesen. Ich hätte im Prinzip eine ähnliche Frage, und zwar: Wie breit muss das lichte Türflügelmaß bei einer Hauseingangstüre in einem 6-8-Familienhaus (Neubau) sein? Nach was richtet sich das? Brandschutzanforderungen sind hier keine vorgegeben. Sitz des Objektes in Baden-Württemberg. Habe nirgends wo was gefunden, wo mir eine Antwort drauf geben könnte.

Antwort: Es ist nicht richtig, dass es hierzu keine Vorschriften bezüglich des Brandschutzes gibt. Im Gegenteil, diese sind hierbei entscheidend. Was allerdings stimmt ist, dass es hierzu auf den ersten Blick keine eindeutigen Vorschriften in Baden-Württemberg zu geben scheint. Unsere Bürokraten haben es, im Gegensatz zu ihren Kollegen aus manchen anderen Bundesländern, noch nicht geschafft, diese Frage durch einen einfachen Satz verständlich zu regeln.
27. Apr 2008   | Email | Nach oben
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Hanggrundstueck terrassieren

Frage: Ich habe ein Reihenendhaus mit einem kleinen Grundstück gekauft. Dieses Grundstück ist ein Hanggrundstück und grenzt an ein Nachbargrundstück. Jetzt möchte ich auf meinem Grundstück einen Einstellplatz machen und den Garten verändern und terrassenförmig begradigen. Brauche ich hierzu die Genehmigung des Nachbarn und/oder einer Baubehörde? Selbstverständlich muss ich das Nachbargrundstück entsprechend abstützen. Brauche ich trotzdem dessen schriftliches Einverständnis?

Antwort: Da ich nicht weiß, in welchem Bundesland Sie leben, werde ich Ihre Frage auf der Basis der Vorschriften in Baden-Württemberg beantworten. Falls Sie in einem anderen Bundesland leben, möchte ich Sie bitten, die jeweiligen Paragrafen mit den in Ihrem Bundesland gültigen zu vergleichen. Zumeist sind diese gleich oder nicht sehr unterschiedlich.
21. Apr 2008   | Email | Nach oben
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Garage im Aussenbereich

Frage: Ich bin Besitzer eines ca. 400qm großen Erholungsgrundstückes (Außenbereich) in Brandenburg. Nun erwäge ich noch eine massive Garage zu bauen. Da ich noch in den ersten Gedankengängen stecke, sind mir da gerade ein paar Worte meines Nachbarn in den Kopf geschossen. Er sagte mir, (nach seinem Wissen), dass ich die Garage, wenn ich gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. nicht mehr als 150qm Fläche oder 3m Höhe einhalte, sei dies genehmigungsfrei. Auf meine Nachfrage hin, ob er denn das Bauanzeigeverfahren meint, verneinte er. Ich kann jedoch irgendwie nicht glauben, das ich eine Garage, ohne irgendwas einer Behörde mitzuteilen, bauen kann. Ich habe mich auch schon ein wenig im BbgBO belesen und muss sagen dass es typisch wie ein Gesetz zu behandeln ist, mit Vorsicht :) Im einzelnen habe ich nicht wirklich etwas finden können außer eben Einschränkungen wie die maximale Fläche und Höhe. Das einzige was ich ganz deutlich herauslesen konnte ist, wenn das Vorhaben im Innebereich liegt, es mindestens mit einem Bauanzeigeverfahren von statten gehen muss. Meine Frage ist somit ganz einfach. Kann ich mir eine massive Garage von 4m x 6,50m bauen, ohne etwas bei einer Behörde anzuzeigen? Über ein wenig Hilfe bin ich schon einmal im Vorfeld sehr dankbar.

Antwort: Ohne Genehmigung geht das nicht. Und eine Genehmigung im Außenbereich zu erhalten gestaltet sich oft schwierig.
19. Apr 2008   | Email | Nach oben
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Pergola mit festem Dach

Frage: Wir besitzen in Pforzheim (Baden-Württemberg) ein Reihenhaus und wollen auf unserem Grundstück eine Pergola errichten. Die Maße sind 2,95 x 2,95 x 285. Bei der Pergola sind alle Seiten offen und oben ist ein Holzdach darauf. Muss ich die Pergola genehmigen lassen, und wie weit muss man von der Grundstücksgrenze weg?

Antwort: Da Ihre Pergola ein Dach haben soll, ist sie keine Pergola mehr, sondern eine Terrassenüberdachung. Eine Pergola ist im Grunde nichts weiter als ein überdimensioniertes Rankgitter. Sobald sie über ein festes Dach verfügt, ist sie keine Pergola mehr.
19. Apr 2008   | Email | Nach oben
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Toilette auf Gartengrundstueck

Frage: Wir beabsichtigen, im Land Brandenburg ein Gartengrundstück zu kaufen. Dieses wollen wir privat als Freizeitgrundstück nutzen. Da wir wochenends nicht immer wieder heim fahren wollen, möchten wir auch eine Schlafgelegenheit und einen kleinen Sanitärbereich haben. Folgende Sachlage (laut Verkäufer):

- Das Grundstück liegt im Außenbereich und darf nicht baulich erweitert werden

- Auf dem Grundstück steht ein (genehmigtes) 24m² großes Mehrzweckgebäude (massiv)

- Es ist teilerschlossen: Strom liegt an, ein Brunnen ist vorhanden

Der Verkäufer hat einen Umbau geplant und will uns diesen zeigen. Eine Baugenehmigung liegt jedoch nicht vor. Ist es möglich dieses Gebäude nun mit einem Sanitärbereich (sprich Abwassersammelgrube) und einer Schlafgelegenheit, eventuell Kochnische auszustatten (da das Gebäude ja genehmigt wurde und man bei der Gartenarbeit ja auch mal auf Toilette muss)?

Antwort: Wenn Sie in der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) nachlesen, Auszüge daraus nun kursiv geschrieben, meine Anmerkungen dazu dann dazwischen in normaler Schrift, so finden Sie unter § 55 Genehmigungsfreie Vorhaben
18. Apr 2008   | Email | Nach oben
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Schuppen genehmigungsfrei

Frage: Hallo, ich habe an meine Garage einen Holzschuppen angebaut, Maße 6m lang, 1,20m breit, Durchschnittshöhe ca. 2m (Bruttorauminhalt ca. 16 m3). Für dieses Gebiet besteht kein Bebauungsplan, meines Wissens ist es Außenbereich.

Laut LBO B.W. sind Bauvorhaben im Außenbereich verfahrensfrei wenn der Bruttorauminhalt 20m3 nicht übertrifft. Kann die Gemeinde oder das Bauamt trotzdem nachträglich eine Baugenehmigung verlangen? Kann ein Bußgeld erhoben werden? Danke für die Beantwortung.

Antwort: Zunächst einmal: wenn kein Bebauungsplan besteht bzw. Sie sich nicht innerhalb eines "im Zusammenhang bebauten Ortsteils" befinden, liegt Ihr Grundstück im Außenbereich. Was Sie dort bauen dürfen, ist äußerst streng geregelt.
17. Apr 2008   | Email | Nach oben
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Nutzungsschablone

Frage: ich habe eine Fragen zum Inhalt einer Nutzungsschablone. Das Grundstück hat eine Fläche von 521m² und befindet sich in einem allgemeinen Wohngebiet. Die Grundflächenzahl beträgt 0,25 = bedeutet 130m² Grundfläche kann ich bebauen ?? Die Geschossflächenzahl beträgt 0,4 eingekreist = ???

Antwort: Die Grundflächenzahl (GRZ) beschreibt den Anteil der Grundstücksfläche, den Sie innerhalb des Baufensters bebauen können. In Ihrem Fall also, wie Sie vermutet haben, 130m².
14. Apr 2008   | Email | Nach oben
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