Terrasse auf Anbau in Sachsen

Frage: Ich wohne in Sachsen und saniere gerade ein Mehrfamilienhaus. Meine Wohnung befindet sich in der ersten Etage und da sich vor unserem Wohnzimmer ein Anbau befindet entstand der Wunsch auf diesem einen Balkon zu bauen. Ist dieses Vorhaben genehmigungspflichtig?

Antwort: In der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) finden Sie dazu unter §63a Genehmigungsfreie Vorhaben
17. Jun 2008   | Email | Nach oben
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Planungskosten fuer Abriss und Wiederaufbau

Frage: Wir möchten eine bestehende Scheune abbauen (mein Mann ist Inhaber einer kleinen Baufirma) und diese auf unserem Grundstück als Wohnhaus wiederaufbauen (Fachwerkbau). Das Haus ist ebenerdig und hat eine Fläche von ca. 130m². Mit welchen Planungskosten (für Statik usw.) müssen wir etwa rechnen?

Antwort: Das kann ich Ihnen so pauschal nicht sagen. Es hängt von den Kosten für das Bauwerk ab. Der Statiker, wie auch der Architekt, berechnet sein Honorar nach den Vorgaben der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
15. Jun 2008   | Email | Nach oben
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Zustimmung der Nachbarmieter

Frage: ich möchte gerne mein Dachgeschoss ausbauen, inkl. Gauben und kleiner Terrasse. Brauche ich dafür die Zustimmung von Mietern in den Nebenhäusern (links und rechts von meinem Dachgeschoß)?

Antwort: Ihrer e-mail-Adresse entnehme ich, dass Sie aus Köln sind. Hoffentlich ist das korrekt. Daher gehe ich zur Beantwortung Ihrer Frage von den Vorschriften in Nordrhein-Westfalen aus.
14. Jun 2008   | Email | Nach oben
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Abriss und Neubau auf Gartengrundstueck

Frage: Hallo, an alle die mir helfen können. Ich habe in Dresden 580qm Landwirtschaftsland (als Eigentum), was vorher und auch jetzt noch als Gartenland genutzt wird, gekauft. Auf dem Land steht ein morscher Bungalow. Bj. ´93 von ca. 20qm Wohnfläche, den ich abreißen will. Nun möchte ich gern ein Holzhaus in der Größenordnung von ca. 30qm mit Schlafboden/ Ofenheizung bauen. Brauch ich irgendwelche Genehmigungen, auch wenn das Grundstück als Gartengrundstück weiter genutzt werden soll? Bis zu welcher Größe darf ich ohne Genehmigung bauen? Viele Grüße aus Dresden und vielen Dank!

Antwort: Wofür Sie keine Genehmigung brauchen, das ist der Abriss des bestehenden Bungalows. Dazu steht in der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) unter
13. Jun 2008   | Email | Nach oben
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Deutsches Diplom in Israel

Frage: ich bin Absolvent der Uni Stuttgart in der Fachrichtung Architektur und Stadtplanung vom Jahr 1989. In letzter Zeit ignorieren einige Baubehoerden in meinem Heimatland, Israel, die Tatsache, dass die Uni Stuttgart eine technisch-orientierte Hochschule ist, und somit einen Nachweis dafuer verlangen , dass ich statische Kenntnisse in meinem Studium erworben habe . Ich bitte sie, da ich nicht weiss ,an wen ich mich wenden kann, mir dabei zu helfen. Meine konkrete Frage lautet: darf ich als Architekt statische Berechnungen und Konstruktionsplaene fuer ein kleines Einfamilienhaus erstellen? Ich habe in meinem Studium die Faecher TWL 1,TWL 2 und TWL 3 im Grund- bzw. im Hauptstudium erfolggreich abgeschlossen. Ich waere ihnen sehr dankbar ,wenn sie sich die Muehe geben, um mir weiterzuhelfen, gegebenenfalls die Frage weiterzuleiten an den Zustaendigen an der Uni.

Antwort: Das ist eine sehr ungewöhnliche und spezielle Frage. Ich werde aber natürlich versuchen, Ihnen, so weit es mir möglich ist, weiterzuhelfen.
07. Jun 2008   | Email | Nach oben
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Absturzhoehe

Frage: ich habe eine Terrasse mit einer Absturzhöhe von ca. 60-80 cm. Darunter ist Garten, also weiche Erde. Benötige ich bei dieser geringen Höhe überhaupt ein Geländer? Eine Bekannte meinte, bis zu einem Meter wäre dies nicht vorgeschrieben!

Antwort: Diese Frage ist leider nicht deutschlandweit einheitlich geregelt, sondern, wie so vieles, Ländersache.
07. Jun 2008   | Email | Nach oben
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Mauer um Terrasse

Frage: ich habe mit dem Landratsamt Probleme, weil ich meine Terrasse 30 qm mit Ziegeln ummauert habe. Dies dient als Windschutz und als Balkongeländer, da es von der Terrasse ca. 2m nach unten geht. Ach ja ein Fenster ist mit eingebaut, damit man in den Garten nach vorne sehen kann. Nun sollen wir diese wieder abreißen, aber da es steil nach unten geht, müssen wir die Terrasse sichern. Was können wir tun?

Antwort: Sie können auch nicht einfach Wände um Ihre Terrasse ziehen, und dann auch noch ein Fenster einbauen. Das hat mit einer Terrasse nicht mehr viel zu tun, sondern entspricht ja schon fast einem Gebäude, wenn auch ohne Dach. Eine Umwehrung, sprich ein Geländer, mit einer Höhe von min. 90cm brauchen Sie bei dieser Absturzhöhe aber auf jeden Fall.
01. Jun 2008   | Email | Nach oben
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Anbau im Industriegebiet

Frage: Hallo, für meinen genehmigten Anbau in Baden-Württemberg, habe ich folgende Frage. Es handelt sich um einen Grenzbau im Industriegebiet der eingeschossig bis max 12,00 Meter lt. Bebauungsplan ausgeführt werden könnte. Meine Bauhöhe im Grenzbereich ist 6,90m. Mir wurde eine zweigeschossige Genehmigung erteilt, jedoch nicht im Grenzbereich von 2,50m. Damit entstand ein Umbauter - Freiraum den ich nicht für das 2. Geschoss nutzen kann. Bei dem 1. Geschoss handelt es sich um eine Garage. Wie kann ich rechtlich zu der Mehrfläche für das 2. Geschoss kommen. Es handelt sich um ca. 10,50m Länge x 2,50m Breite und 3,33m Höhe.

Antwort: So wie Sie es beschreiben, denke ich, dass in Ihrem Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen auf 12,00m und die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse auf eines begrenzt ist.
24. May 2008   | Email | Nach oben
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