Balkon ueber Grenze

Frage: Hallo ich denke darüber nach einen Balkon bauen zu lassen. Leider habe ich auf dieser Seite, der einzigen auf der ich einen Balkon anbauen kann, nur ca. 1Meter zum Nachbargrundstück. Die Wohnung ist im 3. Stockwerk. Da ich auch das 4. noch ausbauen möchte und ich hierfür eine Rettungsplattform 3.OG für die Feuerwehr benötige hab ich mich gefragt ob es eine Vorschrift für die Größe dieser Plattform gibt oder ob ich mit Zustimmung vom Nachbarn die Baugrenze einfach überschreiten darf? Vielen Dank für Ihre Anregungen.

Antwort: Ich versuche, Ihre Frage auf der Grundlage der Vorschriften in Baden-Württemberg zu beantworten. Falls Sie aus einem anderen Bundesland kommen, vergleichen Sie die entsprechenden Paragrafen mit den in diesem gültigen. Die meisten werden Sie unter Downloads finden.
13. Jan 2009   | Email | Nach oben
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Fenster vergroessern Rheinland-Pfalz

Frage: Ich würde gerne wissen, ob für Rheinland-Pfalz die gleiche Regelung gilt wie für Baden-Württemberg? Es handelt sich darum ein vorhandenes Fenster, das nach unten vergrößert werden soll.

Antwort: Ich nehme an, dass es Ihnen darum geht, ob Sie für die Vergrößerung des Fensters eine Genehmigung brauchen oder nicht.
27. Dec 2008   | Email | Nach oben
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Bauwagen Waldkindergarten Aussenbereich

Frage: Wir möchten in Gaiberg bei Heidelberg einen Waldkindergarten gründen und dazu einen Bauwagen auf eine private Wiese am Waldrand stellen. Dafür brauchen wir einen Bauantrag. Bauamtsleiter, Bürgermeister, Förster, Naturschutzbeauftragte und natürlich Wiesen Eigentümer hatten nix einzuwenden. Also machten wir uns an den Bauantrag und auf einmal heißt es STOP, das ist ja Außenbereich und die Fläche wird landwirtschaftlich genutzt, da dürft ihr nach § 35 BauGB, nix hinstellen, bzw. greifen die Ausnahmen für Euch nicht. Und der Chef der unteren Baurechtsbehörde ist eben genau so §§ verliebt wie unser Bauamtsleiter...der meinte auch gleich- NE, geht gar nicht. Der hat aber auch noch nie was von einem Waldkindergarten gehört. Nun würden wir gerne wissen, welchen korrekten Weg wir hier gehen müssten, bzw. müssten doch eigentlich div. Ausnahmen für unser Problem greifen, egal was die Herren sagen?

Antwort: Zunächst mal haben „die Herren“ völlig recht. Nach §35 haben Sie kein Recht, Ihr Vorhaben durchzuführen, zumindest auf den ersten Blick. Als das Baugesetzbuch (BauGB) geschrieben wurde, gab es noch keine Waldkindergärten.
27. Dec 2008   | Email | Nach oben
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Terrassenueberdachung auf Grenze

Frage: Hallo, wir wohnen in BW und unser Nachbar hat direkt auf die Grundstückgrenze zu uns eine fest überdachte "Pergola" gebaut. Die "Pergola" steht beim Nachbar am anderen Ende seines Grundstücks. Die überdachte "Pergola" hat eine Länge zu unserer Grenze von 8,8m und eine Breite von 5m. Geschätzte Höhe 2,2-2,5m. Sie dient zum Feiern! Ist dies zulässig? Wie weit muss diese von der Grenze Abstand haben? Unser Haus hat einen Abstand zur Grenze/überdachte "Pergola" 5m. Was ist die max. Größe in m² oder m³ die ein solches Gebäude haben darf? Die Bauweise der Wohnhäuser in diesem Viertel sind alleinstehende Einzelfamilienhäuser ohne Bebauungsplan.

Antwort: Was haben Sie denn gegen das Feiern? Aber gut, so geht das wirklich nicht. Dieses Bauwerk ist, da überdacht, keine Pergola, sondern eine Terrassenüberdachung.
07. Dec 2008   | Email | Nach oben
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Verfestigung

Frage: ich besitze ein Grundstück von 450qm im Außenbereich auf dem eine Gartenlaube steht. Das Grundstück befindet sich an einem öffentlichen Weg. Beidseitig von meinem Grundstück befinden sich jeweils vier weitere Grundstücke, welche mit Einfamilienhäusern bebaut sind. Mündlich wurde mir vom Amt mitgeteilt, dass es sich bei dem Land um Grünfläche handelt und die umliegenden Gebäude Bestandschutz haben, da diese noch aus DDR Zeiten stammen. Nun zu meiner Frage: Besteht eine Möglichkeit, eine Baugenehmigung zu erhalten und was wäre der argumentativ richtige Weg? Es handelt sich beim geplanten Bau um ein Geschoss mit Unterkellerung. Mir wurde der Rat gegeben, anzuführen, dass es sich bei dem Vorhaben um eine "innere Verfestigung" handelt. Ist darunter eine Lückenbebauung zu verstehen?

Antwort: Ich habe das Gefühl, ihr Ratgeber hat da etwas grundsätzlich falsch verstanden.
25. Nov 2008   | Email | Nach oben
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Sichtschutz Terrasse Bayern

Frage: Sie verweisen darauf, dass eine Terrassenüberdachung, die eine Tiefe von 3 m oder die Fläche von 30 m² nicht überschreitet, genehmigungsfrei ist. Ich möchte zusätzlich die Terrassenüberdachung auf einer Seite mit einem Seitenteil verschließen. Das Seitenteil grenzt an die bereits vorhandene Terrassentrennwand zu unserem Reihenhausnachbarn an. Ändert sich die Rechtslage durch das Seitenteil und welche Höhe darf dieses Seitenteil maximal haben?

Antwort: Da Sie auf die 3m bzw. 30m² verweisen gehe ich davon aus, dass Sie in Bayern leben.
22. Nov 2008   | Email | Nach oben
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Lichtoeffnung zwischen Reihenhaeusern

Frage: wir überlegen in Wuppertal ein Grundstück mit drei versetzt gebauten Reihenhäusern zu bebauen. Da das mittlere Haus bezüglich der Lichtverhältnisse schlechter abschneidet, kommt immer wieder die Frage auf, ob es erlaubt wäre, z.B. undurchsichtige Lichtbänder an den zu den Nachbarn gerichteten Wandseiten anzubringen. Vielen Dank im Voraus!

Antwort: Davon abgesehen, dass die Lichtausbeute wohl äußerst bescheiden wäre, geht dies sowohl aus Brand- als auch aus Schallschutzgründen nicht.
22. Nov 2008   | Email | Nach oben
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Carport an Giebelwand

Frage: mein Nachbar plant auf die Grundstücksgrenze (an die Hauswand meines Hauses) einen genehmigungspflichtigen Carport zu bauen. Wir wohnen in Baden-Württemberg. Nun meine Frage: Der Giebel an den gebaut werden soll, ist von ihm selbst, nach Abbrucharbeiten auf seinem Grundstück, nur sehr laienhaft gerichtet worden. Es handelt sich somit im oberen Bereich, ab 2 Meter, um eine 15er Wand mit Fachwerk, außen leicht mit Styropor gedämmt. Kann daran so einfach ein Carport errichtet werden.

Antwort: Wenn Grenzbebauung zugelassen ist, was bei Ihnen der Fall ist, dann kann Ihr Nachbar seinen Carport da auch hinbauen. Dieser wird ja auch so gebaut, dass er selbständig steht und nicht an Ihrer Giebelwand befestigt ist. Damit hat er auch keine Auswirkung auf Ihre Außenwand.
22. Nov 2008   | Email | Nach oben
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