Treppen ohne Gelaender 2

Frage: Ich habe ein komplett innenliegendes Treppenhaus über 3 Etagen in U-Form mit Mittelpodest ohne Treppenauge. 2 einläufige Treppenläufe führen gegenläufig über das Zwischenpodest zur nächsten Geschossebene. Die Treppen sind auf einer Seite (außen) komplett mit Mauerwerk umschlossen, also nicht offen. Nach "innen" sind sie offen. Es gilt die LBO von Baden-Württemberg. Brauche ich einen Handlauf oder ein Geländer?

Antwort: Wenn die Treppen in einem Wohnhaus geringer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten oder innerhalb einer Wohnung liegen nicht, ansonsten schon.
10. Aug 2008   | Email | Nach oben
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Terrasse auf Abstandsflaeche

Frage: wir haben in Bayern eine Eigentumswohnung gekauft mit Balkon und Dachterrasse 1.OG. Die Dachterrasse befindet sich auf der zum Mehrfamilienhaus eigenen Tiefgaragenzufahrt (40m2) mit Lage direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn (auf 6m Länge) in 3m Höhe. Die Terrasse ist vollständig mit einem Geländer umrandet und gepflastert. Wie dürfen wir den Bereich/Abstandsbereich zum Nachbarn auf der Terrasse (lt. Baugenehmigung 3m Abstand erf.) zur Grundstücksgrenze eigentlich nutzen. - Darf man Stühle/Tisch aufstellen. - Darf man Pflanzentröge aufstellen. - Darf man einen Sonnenschirm aufstellen. oder verletzt man damit die Abstandsfläche zum Nachbarn? Wo ist sowas geregelt (Gesetz?) Lt. Teilungserklärung ist für uns das Sondernutzungsrecht für die Terrasse eingetragen. Vielen Dank für die Info

Antwort: Die Abstandsflächen, die auf dem Lageplan eingezeichnet sind, haben mit Ihrer Terrasse nichts zu tun.
02. Aug 2008   | Email | Nach oben
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Garage, Carport, Schuppen in NRW

Frage: ich möchte in NRW von drei Garagen zwei abreißen und die dritte so mit einem Carport verlängern (geplante Gesamttiefe ca. 8,50m), dass aus einem Teil der ehem. Garage ein Schuppen wird. Die Garage steht so weit von der Grundstücksgrenze entfernt, dass ich noch einen 3,5m tiefen Carport dorthin bekomme. Frage: darf ich die bestehenden Garagen ohne weiteres abreißen, welche Genehmigung benötige ich für die neue Carport/Schuppen Kombination? Vielen Dank für Ihre Information.

Antwort: Der Abriss der Garagen ist genehmigungsfrei. Dies finden Sie in der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) unter
02. Aug 2008   | Email | Nach oben
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Zustimmung der Miteigentuemer bei Eingriff in tragende Bauteile

Frage: Ich plane die Modernisierung meiner Eigentumswohnung, dabei will ich unter anderem zwei Wände verändern:

1.Verkürzung einer tragenden Wand 4m die zur nächsten Tragenden Wand schon 1,2m unterbrochen ist um 80cm.

2. Die Erweiterung eines Türausschnittes bis zur Decke, im Geschoß darüber befindet sich auch eine Tür.

Beide Wandteile sind nicht tragend. Sind sie aber als Teil einer tragenden Wand gesetzlich geschützt und ist eine Zustimmung der WEG erforderlich?

Antwort: Zu solchen Fällen steht im Wohnungseigentumsgesetz unter § 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
02. Aug 2008   | Email | Nach oben
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Umbau Zweifamilienhaus

Frage: Wir haben ein 2-Familienhaus, Baujahr 1960. Ich würde gerne wissen, wie ich herausfinden kann ob ein Ausbaus des Wohnzimmers statthaft ist, bzw. ob wir eine Baugenehmigung hierfür brauchen. Desweiteren überlegen wir, dass Haus so umzubauen, das aus dem 2-Familienhaus ein Einfamilienhaus wird. Unsere Treppe führt rechts vom Eingang in die 1. Etage. Ist es möglich die Treppe abzureißen, und innen neu zu setzen, sodass wir das ganze Haus nutzen können. Es stellt sich auch die Frage, ob solche Umbaumaßnahmen nicht am Ende zu teuer würden. Ich würde mich freuen eine Antwort zu erhalten, damit wir eine Orientierungshilfe für unser weiteres Vorgehen haben.

Antwort: Ihre Fragestellung ist recht umfangreich, dabei aber auch sehr allgemein gehalten. Daher kann ich Ihnen zu den einzelnen Punkten von hier aus auch keine konkreten Angaben machen.
30. Jul 2008   | Email | Nach oben
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Terrasse auf Garage in Niedersachsen

Frage: ich habe mit meinem Mann vor einem Jahr ein Haus mit Grundstück in Hannover gekauft und wir würden gerne vom Flur aus einen Balkon auf die Garage (aus Beton) machen, mit Treppe in Garten. D.h. Flurfenster raus, Balkontür rein, kleine Treppe (2m ) zur/auf die Garage. Und Treppe runter in den Garten bauen von der Garage/Terrasse. Die Balkontür haben wir sogar schon eingebaut aber wir wollen lieber sichergehen ob das ok geht, allerdings denke ich, dass das möglich ist, weil wir verändern ja nichts groß, die Garage stand da ja schon. Wie ist die rechtliche Lage? Braucht man eine Genehmigung? Gibt es Bedingungen?

Antwort: Jetzt haben wir bald alle Bundesländer durch mit diesem Thema. Wie schön wäre es doch, wenn in Deutschland nicht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kochen dürfte bei den Bauvorschriften.
21. Jul 2008   | Email | Nach oben
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Versicherung Abbruchunternehmen

Frage: eine Frage zu Abbruchunternehmen: Es soll eine Versicherung geben, die solche Unternehmen vor Schäden absichert, die sie innerhalb eines Radius von 15m verursacht. Können Sie mir dazu nähere Informationen geben?

Antwort: Da bin ich überfragt und wohl auch nicht der richtige Ansprechpartner. Wenden Sie sich doch an die Rechtsberatung Ihrer Handwerkskammer. Dort sollten Sie die nötige Beratung erhalten, um sich dann entsprechende Angebote von Versicherungen einzuholen.
20. Jul 2008   | Email | Nach oben
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Pergola in NRW

Frage: Guten Tag, ich wohne im Außenbereich und wollte eine Terrassenüberdachung aufstellen. Das wurde mir jedoch vom Bauamt versagt. Daher baute ich diese Grundgestell ohne Dach trotzdem auf und begrünte diese mit einigen Kletterpflanzen. Darauf bekam ich eine Bauanzeige mit 3000€ Strafgeld. Da die Pergola groß ist, ca. 5x12m, möchte ich diese genehmigen lassen. Kann die Stadt Erkelenz dieses grundsätzlich ablehnen (man sagte mir wegen Versiegelung der Oberfläche und der Befürchtung einer Splittersiedlung würde es nicht genehmigungsfähig sein). Die Terrasse ist seit 40Jahren gepflastert. Daher ist meiner Meinung nach eine Versiegelung als Grund nicht in Ordnung.. Könnte einen Tipp gebrauchen.

Antwort: Für eine Pergola brauchen Sie in NRW keine Baugenehmigung. Das finden Sie in der Landesbauordnung (LBO) NRW unter
20. Jul 2008   | Email | Nach oben
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