Nutzung von Wohnhaus durch Verein

Frage: ich besitze ein kleines EFH im Zentrum eines Dorfes im Westerwald (Rhl.Pf.) und möchte dieses Haus jetzt einem Fotoclub e.V. als Treff und (Foto)Studio ohne kommerzielle Nutzung vermieten. D.h., die etwa 15 Mitglieder des Clubs möchten das bisher privat als Wohnhaus vermietete Haus für Fotoaufnahmen und Workshops nutzen. Ist hier eine Nutzungsänderung zu beantragen bzw. welche Voraussetzungen muss ich als Vermieter schaffen?

Antwort: Prinzipiell ist eine solche Nutzung im Innenbereich durchaus zulässig, wenn die öffentlich-rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Zur Genehmigung steht in der Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz in
14. Apr 2008   | Email | Nach oben
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Dach aus Planen im Garten

Frage: Wir haben auf unserem eigenen Gartengrundstück (Ortsrand) eine Planenüberdachung errichtet. Diese Überdachung ist 4,75m breit und 6 m lang, bei einer Höhe von ca.3,50m. Diese Überdachung verfügt über kein Fundament, und ist von allen Seiten offen. Brauche ich für eine solch pavillonähnliche Überdachung eine Genehmigung?

Antwort: Ihre Überdachung ist durch das Dach ein Gebäude, wäre aber auch ohne Dach eine bauliche Anlage. Ob Sie diese ohne Genehmigung errichten dürfen, hängt zum einen davon ab, in welchem Bundesland Sie leben. Zum anderen davon, ob sich das Grundstück innerhalb des Bereichs eines gültigen Bebauungsplans (Innenbereich) oder im Außenbereich befindet.
05. Apr 2008   | Email | Nach oben
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Wohnhausneubau auf landwirtschaftlicher Nutzflaeche

Frage: Ich habe eine Frage, die mir sehr am Herzen liegt. Wir wohnen zur Zeit mit meiner Schwester in einem Haus auf dem Land, das ihr gehört (Oberbayern). Sie führt einen landwirtschaftlichen Betrieb. Wir wollen dort nun gerne ein eigenes Haus bauen. Leider ist auf dem Grundstück kein Platz. Sie würde uns gerne den Grund zur Verfügung stellen. Leider gibt es rundherum nur landwirtschaftliche Nutzfläche. Gibt es überhaupt die Möglichkeit für uns dort zu bauen?

Antwort: Das dürfte schwierig werden, ist aber nicht völlig unmöglich. Das Beste wäre, Sie würden sich innerhalb eines gültigen Bebauungsplans, etwa für ein Kleinsiedlungs- oder ein Dorfgebiet befinden. Diese werden in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) wie folgt definiert:
29. Mar 2008   | Email | Nach oben
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Baugenehmigung fuer Gaube in Brandenburg

Frage: Wir besitzen ein Eigenheim, Baujahr 1996 und haben vor, nachträglich eine Dachgaube einzubauen. Brauchen wir dazu eine Baugenehmigung? Unser Haus befindet sich im Land Brandenburg.

Antwort: Ja, für Gauben benötigen Sie eine Baugenehmigung. Die Gaube muss zudem den Vorschriften, etwa den Vorgaben des Bebauungsplans oder der Gaubensatzung Ihrer Gemeinde entsprechen. Im Bebauungsplan werden Sie Angaben über zulässige Dachformen finden, in der Gaubensatzung Angaben zu zulässiger Form und Größe der Gaube. Über die jeweiligen Vorschriften gibt Ihnen Ihr Baurechtsamt Auskunft.
29. Mar 2008   | Email | Nach oben
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Wohnen im Gartenhaus

Frage: Wir planen ein Gartenhaus zu kaufen, in dem wir wohnen wollen. Dieses Gartenhaus hat im Moment nicht ausreichend Platz, so dass wir an- und umbauen müssten. Die Eigentümer haben das Gartenhaus auf den alten Grundmauern erneuert. Es würde uns vorerst platzmäßig ausreichen, die vorhandene Terrasse zu verglasen. Später vielleicht auch, das Obergeschoss zu integrieren. Wir wohnen im Bundesland Thüringen. Wichtig zu erwähnen ist noch, dass dieses Gartenhaus in einer Mischsiedlung ist, d.h. es gibt direkte Nachbarn, die in Ihrem Haus ganzjährig wohnen und auch Gartennachbarn. Anschlüsse bezüglich Elektrik, Wasser, Abwasser sind vorhanden. Die Entscheidung, dieses Gartenhaus (derzeitige "Wohnfläche" 80qm) zu kaufen, hängt davon ab, ob wir "Umbauten" vornehmen können. Was darf man an einen Gartenhaus umbauen bzw. vergrößern? Gibt es eine Möglichkeit, das Gartenhaus zu einem Wohnhaus rechtlich umzumünzen? Was hat das für Vor- und Nachteile? Vielen Dank schon mal im Voraus für die Bearbeitung! Liebe Grüße aus den winterlichen Thüringen

Antwort: Ich habe mich soeben durch die Thüringische Bauordnung (ThürBO) gewühlt, die Sie sich unter Downloads herunterladen können. Dabei habe ich mit Erstaunen und Entsetzen feststellen müssen, dass diese doch sehr von unserer Bauordnung in Baden-Württemberg abweicht, vor allem dadurch, dass das Beamtendeutsch bei Euch noch weitaus unverständlicher und verschachtelter ist als bei uns.
26. Mar 2008   | Email | Nach oben
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Umbau ohne Architekt und Statiker

Frage: Wir planen einen alten Stall/Scheune in ein kleines, gemütliches Wohnhaus umzubauen. Mein Lebensgefährte ist vom Fach und kann bis auf die Elektrik alles selbst machen. Meine Frage ist: braucht man unbedingt einen Architekten/Statiker wenn man tragende Wände versetzt, die Höhe der Räume ändert, und die Treppe versetzt. Sollte das das Fall sein, wäre Neubau bei uns eine interessantere Lösung. Besser wäre es natürlich ohne Statiker und Architekt - möchte das Haus ungern abreißen. Hoffe auf eine erfreuliche Antwort.

Antwort: Ich weiß nicht, in welchem Bundesland Sie leben. Daher werde ich Ihnen die Antwort auf Basis der Landesbauordnung Baden-Württemberg geben. Falls Sie in einem anderen Bundesland leben, laden Sie sich die jeweilige Landesbauordnung unter Downloads runter und vergleichen Sie die jeweiligen Paragrafen.
20. Mar 2008   | Email | Nach oben
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Grenzabstand Abwassersammelgrube

Frage: Ich bitte Sie um folgende kostenlose Auskunft: muss im Land Brandenburg beim Bau einer unterirdischen Abwassersammelgrube, bei der nur der Deckel oberirdisch zu sehen ist, ein Mindestabstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden?

Antwort: Ja. Dies finden Sie in der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO). Dort steht in § 38 Kleinkläranlagen, Gruben und Sickeranlagen
16. Mar 2008   | Email | Nach oben
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Abstandsflaechen und Genehmigung bei Fenstereinbau

Frage: Wir wollen zwei Fenster nachträglich einbauen. Das 1. in eine Wand mit direktem Nachbarn rechts davon. Welchen Abstand muss man zum Nachbarn einhalten und ist dieses genehmigungspflichtig, wenn es von der Straße aus nicht zu sehen ist? Direkt vor dem Fenster ist der Dachaufbau eines Hauses, das uns gehört aber als separates Grundstück eingetragen ist. Muss man auch dabei etwas beachten? Das 2. Fenster, evtl. bodentief, sieht man von der Straße aus und geht in Richtung eigenem Hof. Beide Fenster sollen im 1. Stock des Gebäudes eingebaut werden.

Antwort: Ob diese Fenster genehmigungsfrei sind, hängt zunächst mal davon ab, in welchem Bundesland Sie wohnen. Während bei uns in Baden-Württemberg der Einbau von Fenstern verfahrensfrei ist, ist beispielsweise in Brandenburg nur die Änderung von Fenstern in den dafür bestimmten Öffnungen genehmigungsfrei.
16. Mar 2008   | Email | Nach oben
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