Zaun zum Nachbarn

Frage: Ich beabsichtige, einen neuen Grenzzaun zu meinem Nachbarn zu errichten, ca. 12,50m lang. Welche Höhe kann dieser Zaun haben? Ort: Baden-Baden.

Antwort: Diese Frage wird im Nachbarrechtsgesetz (NRG) der einzelnen Bundesländer sowie unter Umständen im jeweils gültigen Bebauungsplan geregelt. Zäune und Mauern werden im Beamtendeutsch als „tote Einfriedungen“ bezeichnet. Diese werden in §11 NRG geregelt.
13. Sep 2007   | Email | Nach oben
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Baugenehmigungspflicht

Frage: Ab welchem Umfang einer Baumaßnahme brauche ich eine Baugenehmigung?

Antwort: Das Recht und die Bürokratie in Deutschland im allgemeinen, und im Baubereich im besonderen, sind ein weites Feld, in dem man sich leicht verlieren kann, auch durch oft leicht misszuverstehende Formulierungen. Daher werden wir zur Beantwortung Ihrer Frage die Landesbauordnung Baden-Württemberg zitieren und, kursiv geschrieben, versuchen, diese allgemeinverständlich zu erklären.
16. Jun 2007   | Email | Nach oben
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Vollgeschoss

Frage: Was ist ein Vollgeschoss?

Antwort: Ein Vollgeschoss ist laut Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg ein Geschoss, das mehr als 1,40m über die im Mittel gemessene Geländeoberfläche hinausragt und, von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden des darüberliegenden Stockwerks bzw. Oberkante Dachhaut des darüberliegenden Daches gemessen, min. 2,30m hoch sind.
14. Jun 2007   | Email | Nach oben
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Baugenehmigung

Frage: Kann ich die Pläne für meinen geplanten Anbau selbst einreichen oder benötige ich einen Architekten?

Antwort: Sofern ihr Bauvorhaben genehmigungs- oder kenntnisgabepflichtig ist, dürfen Sie die Pläne nicht selbst zeichnen bzw. einreichen. Da ein Anbau an ein Wohngebäude dies in der Regel ist, benötigen Sie die Hilfe eines Fachmanns.
29. May 2007   | Email | Nach oben
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