Terrassenueberdachung Reihenhaus Bayern

Frage: Ich wohne in Bayern und möchte meine Terrasse überdachen! Es ist ein Reihenmittelhaus und das Dach soll 5,25m breit und 4m lang sein. Brauche ich dafür eine Genehmigung?

Antwort: In der Bayerischen Bauordnung (BayBO) steht zur Frage der Genehmigungsfreiheit unter Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
19. Sep 2008   | Email | Nach oben
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Aufschuettungen und Abgrabungen

Frage: Ich habe eine Doppelhaushälfte mit einem kleinen Grundstück gekauft. Dieses Grundstück ist ein Hanggrundstück und grenzt an ein Nachbargrundstück. Jetzt möchte ich auf meinem Grundstück einen Einstellplatz machen und den Garten verändern und terrassenförmig begradigen. Brauche ich hierzu die Genehmigung des Nachbarn und/oder einer Baubehörde? Selbstverständlich muss ich das Nachbargrundstück entsprechend abstützen, die Abstützung würde rund 1,5m ausmachen. Brauche ich trotzdem dessen schriftliches Einverständnis? Nach Landesbaurecht sind 2m erlaubt, nach Nachbarrecht 1,5m Und im Bebauungsplan wird auf das Nachbarrecht verwiesen, allerdings ist auch ein Absatz hierzu, wo drin steht, das abschüssiges Gelände stufenweise mir Rundungen auszugleichen ist, dies würde meinen Garten aber in eine Rutschbahn verwandeln. Desweiteren hat mein Architekt gesagt, dass 1m hohe Mauern nicht als Bauwerke gelten und genehmigungsfrei sind. Stimmt das?

Antwort: Ich weiß nicht, wo Sie wohnen. Daher beantworte ich Ihre Frage auf Basis der Vorschriften in Baden-Württemberg. In der Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg werden in §2 die Begriffe definiert. Dort steht
19. Sep 2008   | Email | Nach oben
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Dachgeschossausbau NRW

Frage: wir möchten in unserem in Eigentum befindlichen Einfamilienhaus in NRW das Dachgeschoss ausbauen. Auch Dachfenster würden eingebaut. Ist eine Baugenehmigung nötig oder nicht? Vielen Dank für Ihre Hilfe

Antwort: Das ist leider, wie so vieles, in jedem Bundesland anders geregelt. In der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) steht unter § 65 Genehmigungsfreie Vorhaben
07. Sep 2008   | Email | Nach oben
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Wohnung im Keller in Bayern

Frage: ich habe eine Frage bezüglich einer Wohnung im Keller in einem Neubau. Es gibt für ein 2-Parteienhaus mehr Zuschüsse von der KFW-Bank als für eine 1-Parteienhaus. Bei einem Neubau sollte im Keller eine zweite Wohnung mit eingeplant werden. Meine Frage ist, ab wann eine Wohnung als Wohnung gilt. Und besonders wichtig wäre für mich zu wissen, wie es mit der nötigen natürlichen Belichtung für eine Wohnung im Kellergeschoss aussieht. Das ganze sollte in Bayern gebaut werden. Ich bedanke mich im Voraus! Viele Grüße

Antwort: Die Antworten darauf finden Sie in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) unter Abschnitt VII Nutzungsbedingte Anforderungen
07. Sep 2008   | Email | Nach oben
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Grenzabstand Maschendrahtzaun

Frage: In Ihrem Report "Zaun zum Nachbarn" NRG-BW § 11 Tote Einfriedungen wird festgestellt, dass bei Errichtung eines Drahtzaunes kein Grenzabstand, egal wie hoch der Zaun, einzuhalten ist. Ist ein Maschendrahtzaun im Sinne NRG-BW ein Drahtzaun? Ich möchte einen Maschendrahtzaun an der Grenze errichten. NRG sagt nichts darüber aus. Bitte um Antwort. Danke.

Antwort: Was soll ein Maschendrahtzaun anderes sein als ein Drahtzaun? Die Aussage bezieht sich aber nur auf das Nachbarrechtsgesetz.
07. Sep 2008   | Email | Nach oben
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Maengelbeseitigung

Frage: Hallo, ich möchte gerne wissen, wie oft man einen Handwerksunternehmer (z. B. Fensterbauer) zur Mängelbeseitigung auffordern muss, bevor man die Mängel von einer anderen Handwerksfirma beseitigen lassen kann, ohne dabei sich rechtlich falsch zu verhalten. In meinem Fall hat das Unternehmen seit 1,75 Jahren immer noch nicht die Mängel beseitigt. Ein schriftliches Gutachten liegt zwar nicht vor, aber die Meinung eines technischen Sachverständigen und die eines anderen Handwerker habe ich mündlich bekommen. Nach mehreren Aufforderungen (per Mail und Brief) tut sich aber nichts. Die Handwerksfirma hüllt sich in Schweigen. Obwohl erst die Hälfte der Rechnung bezahlt wurde. Da die Firma keinen kompetenten Eindruck macht und nur "pfuscht" möchte ich die Mängel von einer anderen zuverlässigen Firma beseitigen lassen. Wie verhalte ich mich hier juristisch korrekt, um die Restforderungen der Firma nicht doch noch bezahlen zu müssen? Ich weiß, dass die Firma dann zwar keine Gewährleistungspflicht mehr besitzt, wenn ein anderer die Mängel beseitigt. Aber irgendwie muss es ja auch mal weitergehen. Wir verlieren von Jahr zu Jahr den Anspruch auf Eigenheimzulage, nur weil Handwerker pfuschen. Bitte helfen Sie mir mit einem Rat. Herzlichen Dank dafür.

Antwort: Die Firma ist nach VOB.B zur Beseitigung der Mängel verpflichtet. Bis dies geschehen ist, können Sie Geld einbehalten, was Sie ja auch getan haben.
17. Aug 2008   | Email | Nach oben
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Geraeteschuppen Genehmigung

Frage: ich möchte ein Geräteschuppen außerhalb des Ortskern errichten. Ich bin aus Baden-Württemberg. Das Landwirtschaftsamt hat grünes Licht gegeben für den Schuppen. Welche Behörden müssen noch eingeschaltet werden bzw. was muss beachtet werden? Neben unserem Gelände steht schon ein Schuppen, falls die Gemeinde den Schuppen ablehnt, könnte das als Argument verwendet werden? Vielen Dank schon im voraus für Ihre Bemühungen.

Antwort: Gehen Sie auf Ihr Baurechtsamt und bringen Sie dort in Erfahrung, ob das Grundstück im Innen- oder im Außenbereich liegt.
17. Aug 2008   | Email | Nach oben
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Genehmigung Balkonanbau 2

Frage: Hallo, wir sind Besitzer eines Mehrfamilien-Doppelhaus (3 WE je Haus). Bei den Wohnungen im Erd- und 1.Obergeschoss möchten wir Balkone anbauen. Diese würden so ca. 90cm von der Wand zum Nebenhaus beginnen, Länge 3,00m / Tiefe 2,00 oder 2,50m. Benötigen wir für so eine Baumaßnahme einen Bauantrag? Habe von Baufirmen bislang ein Ja und ein Nein gehört und den Hinweis, dass unser Nachbar zustimmen muss. Was ist nun richtig? Und würde wenn eine einfache Zustimmung des Nachbarn reichen?

Antwort: Um einen Bauantrag werden Sie nicht herumkommen, die Zustimmung der Nachbarn genügt da nicht. Es schadet aber nicht, wenn Sie diese schon im Vorfeld haben.
10. Aug 2008   | Email | Nach oben
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