Frage: ich möchte in Bayern zu einer Einliegerwohnung im 1.OG eine Stahl-Aussentreppe anbringen. Grundsätzlich scheint das wohl genehmigungspflichtig zu sein, aber wenn ich die Rechtslage richtig verstehe, dann kann ich als Privatperson wohl gar keinen Bauantrag einreichen, das kann wohl nur ein Architekt machen, wodurch das ganze Projekt teurer wird, als mir die Miete je einbringt. Kann denn solch eine Treppe auch als genehmigungsfreie Rutschbahn, Regal oder Anlage zur Gartennutzung o.ä. deklariert werden? Macht es einen Unterschied, ob die Treppe freitragend oder am Gebäude befestigt ist? Danke
Antwort: Bauvorlageberechtigt sind Sie nicht. Wer das in Bayern ist, steht in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) unter