Pergola mit Faltdach

Frage: meine Frage bezieht sich auf eine Pergola mit mehr als 40m³. Wenn ich hier ein Faltdach montiere, das mechanisch oder elektrisch auf und zu zu machen ist, ist dies dann genehmigungspflichtig? Ist dies dann als Gebäude anzusehen? Gibt es hier Urteile oder Gesetzestexte?

Antwort: Ob es hierzu Urteile oder Gesetzestexte gibt, ist mir nicht bekannt. Ich denke aber nicht, da es mir nicht nötig erscheint.
23. Apr 2009   | Email | Nach oben
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Nochmal Fenster ersetzen

Frage: Hallo, brauche ich eine Baugenehmigung, wenn ich ein vorhandenes Fenster ausbauen will und eine Balkontür setze. Später will ich einen Anbaubalkon anbauen mit der Größe von etwa 1,80m Tiefe und 3,60m Breite. Der Balkon wird zwischen der Nachbargarage und deren Terrasse sein. Abstand von Haus bis Garage sind etwa 3m

Antwort: Die Frage des Ersetzens oder Änderns von Fenstern wurde hier schon in mehreren Artikeln für die unterschiedlichsten Bundesländer besprochen.
19. Apr 2009   | Email | Nach oben
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Carport an Garage anbauen

Frage: Ich möchte in Baden-Württemberg einen Stellplatz auf unserem Grundstück bauen. Im Bauplan ist dieser eingezeichnet, jedoch noch nicht gebaut. Die Maße sollen laut Plan 3,60mx5m betragen. Es handelt sich um ein Grundstück, auf dem ein Altbau (Baujahr 1963) steht. Im Jahr 1992 wurde eine Doppelgarage angebaut. Die Garage wurde auf die Grundmauer einer ehemaligen Scheune aufgebaut. Der Stellplatz soll nun direkt an die Garage anschließen, jedoch müsste hierzu ein Stück der alten Grundmauer, die über die Garage hinaus geht, abgetragen werden. Ich habe nun Bedenken, dass die Statik der Garage und des Wohnhauses dadurch beeinträchtigt werden. Ist vor meinem Bauvorhaben die Hinzuziehung eines Statikers nötig und brauche ich auf Grund des direkten Anbauens an das bestehende Gebäude eine Baugenehmigung?

Antwort: Ich gehe mal davon aus, dass Sie nicht nur einen Stellplatz anlegen, sondern einen Carport an die Garage anbauen wollen.
19. Apr 2009   | Email | Nach oben
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Gelaender Terrasse

Frage: ich habe am Haus einen Flachdachanbau mit der Größe 4,5m mal 15m (15m Hauslänge). Die Höhe des Anbaues ist ca. 2,90m. Gerne würde ich diesen Anbau als Terrasse nützen. Gibt es eine Möglichkeit dies ohne Geländer zu realisieren, z.b mit einer zurückgesetzten Begrenzung durch Pfosten mit einem dünnen Drahtseil. Das nicht Anbringen von einem Geländer hat optische Gründe.

Antwort: Ich beantworte das jetzt mal auf Basis der Vorschriften in Baden-Württemberg, da ich nicht weiß, wo Sie wohnen: Das können Sie schon machen. Etwas ähnliches habe ich vor kurzem auch bei einem Schulbau geplant. Dabei war der Fluchtweg über das Flachdach durch ein danebenstehendes Geländer begrenzt, das vom Gelände aus nicht zu sehen war.
16. Apr 2009   | Email | Nach oben
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Balkon Genehmigung Schleswig-Holstein

Frage: ich besitze ein Einfamilienhaus (Baujahr ca. 1770) im Aussenbereich (Schleswig-Holstein) und muss es nun verkaufen. Ein potentieller Käufer fragt nun nach einer Baugenehmigung für den vor c. 4 Jahren errichteten Holzbalkon (ca. 6m x 1,5m) an einer Giebelseite. Der Balkon steht auf Stützen und ist am Mauerwerk befestigt. Hätte ich einen Bauantrag einreichen müssen? Muss ich dies noch nachträglich machen oder gilt das ganze als genehmigt, da verjährt? Vielen Dank für eine Antwort.

Antwort: Verjährt oder durch mehrjährigen Bestand quasi genehmigt ist erstmal gar nichts.
13. Apr 2009   | Email | Nach oben
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Bestandschutz Pergola

Frage: wir hatten vor ca. 20 Jahren auf unserer Garage (3,80 auf 6,oo m, die in Grenzbauweise errichtet ist, eine Holzpergola gebaut. Als das Holz morsch war, wurde dieses im Jahre 2003 ausgetauscht und gleichzeitig eine Bedachung mit Lichtwellenbahnen vorgenommen. Wir waren davon ausgegangen, dass dies in BW genehmigungsfrei ist und auch nach so langer Zeit Bestandsschutz besteht. Nach einer Baukontrolle in anderen Sache hat uns nun das Bauamt angeschrieben, dass zwecks Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit die erforderlichen Bauantragsunterlagen vorzulegen seien. Maßgeblich sei gegen § 5 LBO (fehlende Abstandsfläche) verstoßen. Wir haben eine Maßstabsskizze vorgelegt und auch der betroffene Nachbar hat sich gegenüber dem Bauamt erklärt, dass ihn der Aufbau nicht stört. Dennoch werden weiter die sogen. Bauantragsunterlagen terminlich datiert eingefordert. Nachdem wir mit dem zuständigen Sachbearbeiter in einer anderen Sache Probleme hatten, könnte hier auch eine Schikane vom Amt vorliegen. Bevor wir massiver vorgehen, hätten wir gerne Ihre Meinung gehört.

Antwort: Das sieht schon stark nach Schikane aus. Hätten Sie die Pergola nicht mit den Lichtwellenplatten zu einer Terrassenüberdachung gemacht, hätten Sie baurechtlich wohl kein Problem.
11. Apr 2009   | Email | Nach oben
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Schuppen im Aussenbereich versetzen

Frage: ich besitze eine Schuppen im Außenbereich und möchte diesen auf der selben Gemeinde Gemarkung vom Standort X zum Standort Y verlegen. Ist dies obwohl ich keine sogenannte landwirtschaftliche Privilegierung mehr besitze möglich oder hat ein einmal errichteter schuppen nur das "Recht" auf dem Ort zu stehen auf dem er gebaut wurde?

Antwort: Da werden Sie wahrscheinlich schlechte Karten haben, zumindest wenn der Schuppen die in Ihrer Landesbauordnung enthaltenen Grenzen für verfahrensfreie Vorhaben im Außenbereich überschreitet.
11. Apr 2009   | Email | Nach oben
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Keller Vollgeschoss

Frage: Ich möchte in Baden-Württemberg ein bestehendes Haus um einen Anbau aufstocken. Es steht in einem Gebiet, in dem max. zwei Vollgeschosse zulässig sind. Es besteht aus drei Geschossen und ist in einen Hang gestellt. Das unterste Geschoss ist dreiseitig eingegraben (< 1.40m im Mittel sichtbar) auf der talseitigen Strassenseite jedoch wegen künstlich verändertem Geländeverlauf frei sichtbar (horizontaler Stellplatz/Zufahrt). Das oberste Geschoss ist als Staffelgeschoss (ca.2/3 m2 des mittleren Geschosses) ausgebildet. Wenn man die dreiseitig eingegrabenen Wände des Kellergeschosses betrachtet, so ist das Geschoss grösstenteils eingegraben. Der theoretische "natürliche" Geländeverlauf an den strassenseitigen Gebäudeecken liesse weniger als 1.40m des Kellersgeschosses sichtbar (Linie Schnitt Gebäudeecke/Terrain); sichtbar ist jedoch wegen des Geländeversprung an diesen Gebäudeecken (horizontale Zufahrt) das komplette Kellergeschoss. Handelt es sich bei diesem "Kellergeschoss" hierbei um ein nicht anrechenbares Geschoss oder etwa um ein Vollgeschoss?

Antwort: Hier nun erstmal die Definition von Vollgeschossen aus der Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg:
11. Apr 2009   | Email | Nach oben
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