Frage: Ich habe eine (hoffentlich nicht zu lange) Frage zu einem möglichen Dachausbau eines Mehrfamilienaltbauhauses in der Berliner Innenstadt. Es geht um die Genehmigungsfähigkeit einer größeren (5x4 m) Dachterasse in einem Hinterhaus, dessen Abschlusswand an der Schmalseite freistehend ist, also nicht an ein Nachbarbäude (dies steht ca. 5 m entfernt) angrenzt. Könnte vor dieser freistehenden Wand eine Dachterrasse über die gesamte Breite des HH genehmigungsfähig sein oder gibt es da Bestimnmungen, die dies grundsätzlich ausschließen? Davon hängt nämlich u.a. ab, ob der Kauf des Dachrohling für uns interessant sein könnte. Hinzu kommt, dass die rückwärtige Wand des HH (normalerweise Brandmauer?) ebenfalls freistehend und ohne angrenzende Bebauung ist, so dass hier auch die Frage ist, ob man diese Wand evtl. auf Terrassenbrüstungshöhe abbrechen könnte oder zumindest für ein Zimmer Fenster einbauen könnte (interessant, da dann freier Grünblick nach Westen)? Vielen Dank für Ihre Mühe im voraus!
Antwort: Wie in diesem Fall die Chancen für eine Genehmigung sind, kann ich natürlich von hier aus nicht beurteilen.