Frage: ich besitze ein 2 geschossiges Finnenreihenhaus.
Die Außen- und Innenwände sind aus Holz, die Trennwand zum Nachbar aus Stein. Die Siedlung steht unter Denkmalschutz. Nun wollen unsere Nachbarn, im rechten Winkel einen ca. 4,5 m langen Anbau an das vorhandene Gebäude anbauen. Der Stadtkonservator hat dieses Projekt genehmigt, mit der Auflage, dass der Anbau 2 Meter von der Grundstücksgrenze beginnen soll. Dazu muss jedoch der Bebauungsplan geändert werden. Diese Änderung wird in Kürze dem Rat der Stadt vorgelegt.
Da ich gegen diesen Anbau bin, denn dieser Anbau würde einen erheblichen Schatten werfen, und durch die vorgeschriebenen kleine Fenster würde noch weniger Licht in mein Haus gelangen, usw. suche ich nach Gründen, die ich dem Rat mitteilen kann.
Besonders sehe ich eine Gefahr im Brandfalle, wenn ich richtig liege, muss hier ein Abstand von 3 Meter eingehalten werden (ich bin sogar der Meinung, dass bei einem Holzhaus ein größerer Abstand sinnvoll wäre ).
Bitte helfen Sie mir und auch vielen meiner anderen Nachbarn weiter.
Antwort: Ihnen geht es um die Verschattung. Dann bringen Sie dieses Argument vor, aber machen Sie sich keine allzu großen Hoffnungen.