Frage: Wir haben vor 4 Jahren eine zweigeschossige DG Wohnung gekauft, die gerade fertig ausgebaut war(Göttingen). Leider hatte der Architekt keinen Bauantrag für den Ausbau des zweiten Geschosses (Spitzboden, vorher Luftraum, Einbau einer Geschoßdecke)gestellt, wir haben nun endlich die Baugenehmigung erhalten.
Der Architekt meint nun, wir müssen auf Grund von Brandschutzauflagen der Feuerwehr (zusätzlich zum Notausstieg) die Wendeltreppe, die in das obere Geschoss führt, komplett zum unteren Raum hin hermetisch (rauchdicht)abschließen. Dies solle im Trockenbau oder, (was wir aus ästhetischen Gründen favorisieren) mit Glas erfolgen (Jeweils F90)
Der Spitzboden verfügt über drei Räume: 1 Bad, ein Schlafzimmer und ein offener Wohnraum, in den die Wendeltreppe mündet,(hier ist auch der Notausstieg geplant) hier soll der "Glaskasten mit Schiebetür" aufgesetzt werden.
Ich habe schon einige DG-Wohnungen, auch in offener Bauweise gesehen, aber noch nie mit abgeschottetem Treppenaufgang. Da der Architekt in einigen Themen Fragezeichen hinterließ, bitte ich um handfeste Informationen zu den Fragen:
1. Muss die Treppe nach oben mit einer Wand (oben oder unten)rauchdicht abgetrennt sein?
2. Ist diese Abtrennung auch notwendig, wenn der Notausgang in das Badezimmer (durch Tür abgetrennt) gelegt wird?
3. Der Architekt hat ganz offensichtlich sowohl den Bauantrag für den Spitzboden als auch den Einbau des Notausgangs vergessen. Wer hat die Kosten für diesen nachträglichen Einbau zu tragen? Der Architekt, der Bauherr, von dem wir die Wohnung schlüsselfertig gekauft haben, oder wir selbst?
4. Wenn die Verursacher (Architekt/Verkäufer) die Kosten tragen müss en, dann auch für die teure, die Raumästhetik erhaltende Weise Mit F90 Glas?
Antwort: So was habe ich ja noch nie gehört. Das ist meiner Meinung nach ausgemachter Blödsinn.