Architekt fuer Einfamilienhaus

Frage: vielen Dank erstmal, für Ihren tollen Service :). Wir wollen ein Einfamilienhaus mit einem Architekten bauen. Den Architekt, den wir ausgesucht haben, fragt wie hoch soll er die Baukosten ansetzen, um sein Honorar zu berechnen. Meine erste Frage ist, ändert sich das Honorar, wenn die tatsächliche Baukosten unter bzw. über dem geschätzten Wert liegen? Frage zwei : er empfiehlt einen Vertrag über die ersten Zweiphasen und nicht die ersten drei Phasen abzuschließen. Unsere Sorge ist, wenn einer aus dem Vertrag aussteigen möchte , wird es sehr schwierig sein einen anderen Architekten, dafür zu erwärmen oder? Was ist normalerweise das übliche? Meine letzte Frage ist, der Architekt hat bisher nur Umbauten und Industriebauten gemacht. Sollte man trotzdem mit ihm ein Einfamilienhaus bauen wagen? vielen herzlichen dank

Antwort: Zuerst einmal finde ich es gut, dass Sie sich entschieden haben, mit einem Architekten zu bauen und nicht mit einem Bauträger, der Ihnen alles inklusive verspricht. Was dabei oftmals herauskommt, sieht man in jedem Neubaugebiet leider zuhauf.
16. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Abstand auf demselben Grundstueck

Frage: meine frage betrifft grenzabstand zu einem vorhandenen Gebäude innerhalb derselben Grundstück. Ich beabsichtige demnächst auf einem Gewerbegebiet in Hannover (Nds) eine Vertriebshalle(ca. 400 m² groß)zu bauen. Laut Bauamt muß der neu zu errichtender Halle zu dem bestenden Gebäude ein abstand von 5 m halten oder die gebäude müßen aneinander gebaut werden was ich natürlich nicht verstehe!!! In dem vorhandenen Gebäude sollen die Sozialräume eingerichtet werden zumal möchte ich natürlich die beiden Gebäuden verbinden! Können Sie mir das näher erläutern? Kann ich Ihnen eine Skizze zumailen...?

Antwort: Das wird nicht nötig sein. Die Vorschriften bezüglich der Abstandsflächen zwischen Gebäuden ergeben sich vor Allem aus Erwägungen hinsichtlich des Brandschutzes.
15. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Genehmigung Balkonanbau

Frage: ich möchte gern mal wissen, ob ich für einen neuen Balkon der auf Säulen gemauert stehen soll eine Baugenehmigung benötige und wenn ja was ich überhaupt für Sachen brauche um die Baugenehmigung einzureichen. Das Haus steht in Brandenburg. Vielen Dank für die Beantwortung.

Antwort: Ihr Vorhaben zählt nicht zu den nach §55 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) genehmigungsfreien Vorhaben.
01. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Groesse Gartenhaus Thueringen

Frage: Was für eine Grösse von gartenhaus / Holzhaus darf man in Thüringen außerhalb der Ortslage ( gehört aber noch zur Gemarkung des Ortes ) errichten ? und wenn ja was ist zu beachten ?

Antwort: Ob das Grundstück innerhalb oder außerhalb der Gemarkung liegt, sagt noch nicht zwingend etwas darüber aus, ob es sich im Innen- oder im Außenbereich befindet. Informieren Sie sich hierzu auf Ihrem Baurechtsamt.
27. Jul 2009   | Email | Nach oben
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Wohnwagen als Wohnsitz

Frage: Wir möchten ein Stück Garten bei einem Wohnhaus in Hessen anmieten und dort zwei Wohnwägen darufziehen und dort leben (einziger Wohnsitz). Die sanitären Anlagen können wir im Haus nutzen. Ist das erlaubt bzw. unter welchen Auflagen? Muss da irgendwas angemeldet, beantragt oder begutachtet werden?

Antwort: Das Aufstellen von Wohnwagen mit der Absicht, sich darin aufzuhalten, sprich zu wohnen, ist in Hessen nur auf bauaufsichtlich genehmigten Campingplätzen oder Wochenendplätzen genehmigungsfrei.
26. Jul 2009   | Email | Nach oben
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Umnutzung Garage NRW

Frage: brauche ich in NRW eine Baugenehmigung, um ein Garagentor durch ein Fenster zu ersetzen? Könnte die bisherige Garage dann ggf. als Wohnraum oder auch nur als Abstellraum genutzt werden?

Antwort: Dazu steht in der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) unter
26. Jul 2009   | Email | Nach oben
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Garagen Meck-Pomm

Frage: wir haben kürzlich ein Haus gekauft, das nach den uns vorliegenden Informationen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt. Laut Aussage der Stadt findet Paragraph 34 Anwendung. Das Grundstück befindet sich in einem Bereich des Flächennutzungsplanes. Die Fläche ist ausgewiesen als gemischte Baufläche. (Unserer Laienhaften Einschätzung ein ganz normales sehr ländliches Dorf) Das Grundstück befindet sich in Mecklenburg Vorpommern und es steht bereits ein Gebäude darauf (Mehrfamilienhaus alt Denkmalschutz). Das Grundstück hat 6000 Quadratmeter. In § 61 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern finden wir die Information, dass zu den verfahrensfreien Bauvorhaben unter Anderem eingeschossige Gebäude, mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich sowie Garagen, einschließlich überdachter Stellplätze, mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30m², außer im Außenbereich, gehören. Wir wären sehr dankbar, wenn Sie uns zu der geschilderten Situation folgende Fragen beantworten würden: Wären auf dem oben beschriebenen Grundstück die zwei verfahrensfreien Bauvorhaben möglich? Spielt es bei den Garagen eine Rolle, ob sie gemauert oder aus Holz gebaut werden? Sind Erfahrungen vorhanden, ob Konsequenzen drohen, wenn man eine solche Garage errichten würde und irgendwann als Stall nutzen würde (Ponys oder Pferde) oder anderweitig entfremdet (z.B. Holzlagerung)? Dürfen auch beispielsweise zwei Garagen errichtet werden (als zwei von einander getrennte Gebäude/Garagen)? Was bedeutet verfahrensfrei (darf man, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ohne vorher mit der Stadt zu sprechen oder Anträge zu stellen mit dem Bau beginnen)? Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!

Antwort: Wenn für Ihr Grundstück §34 BauGB gilt, bedeutet das, dass es im Innenbereich liegt. Somit sind Vorhaben, die, außer im Außenbereich, verfahrensfrei sind, auch für Sie verfahrensfrei.
14. Jul 2009   | Email | Nach oben
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Traufhoehe ueberschreiten

Frage: Frage zum Bebauungsplan und Bauvorschriften. Gibt es Möglichkeiten im Rahmen eines Neubaus (Niedersachsen) vorgeschriebene Traufhöhen (z.B. 4,5m) zu umgehen, um dort z.B. bis 6,5m Traufhöhe zu gehen ? Gibt es Bauausnahmegenehmigungen für solche Fälle ? Vielen Dank schoneinmal im voraus.

Antwort: Wenn Sie die Vorgaben eines Bebauungsplans nicht einhalten, können Sie einen Antrag stellen, dass Ihnen das genehmigt wird.
13. Jul 2009   | Email | Nach oben
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