Frage: wir beabsichtigen eine DHH zu bauen.
Im Bebauungsplan ist GRZ = 0,4 angegeben.
Der Bauplatz ist 285 m² groß.
Die GRZ I (40%) liegt somit bei 114 m² und die GRZ II (60%) bei 171 m².
Aufgrund der Planung ergibt sich für das Gebäude (mit innenliegender Garage), Terrasse und Balkon
eine Grundfläche von 128 m².
Für den Außenstellplatz, Garageneinfahrt und Zugangswege fallen laut Entwurfsplan insgesamt 32 m² an.
Dies hat zur Folge, dass der GRZ I um 14 m² überschritten (ca. 45 statt 40%) aber die GRZ II um
11 m² unterschritten wird (ca. 56 statt 60%).
Meine Fragen sind nun wie folgt:
1. Wird die im Haus befindliche Garage in der GRZ I oder GRZ II berechnet?
2. Müssen beide Einzel-Werte (GRZ I und GRZ II) eingehalten werden oder zählt nur die Gesamt-Grundflächenzahl (GRZ II)?
3. Wie stehen die Aussichten auf eine Baugenehmigung?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Antwort: Die Garage innerhalb des Hauses zählt zur GRZ I. Diese dürfen sie um max. 50% mit den Anlagen der GRZ II überschreiten.