Frage: wir (Rheinland-Pfalz) beabsichtigen demnächst den Bau eines Mehrfamilienhauses (zur Vermietung als FeWos) mit 3,5 Stockwerken, 3 Wohneinheiten und im EG Garagen-Kellerraum.
Das Haus wird auf einem kleinen Grundstück am relativ steilen Hang stehen und anstatt eines Treppenhauses im Gebäude planen wir den Zugang der einzelnen Appartments von einer Aussentreppe aus.
Wir möchten damit Platz sparen und wüßten nun gerne ob das überhaupt prinzipiell zulässig ist oder ob jedes Mehrfamilienhaus grundsätzlich ein innen liegendes Treppenhaus benötigt.
Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre freundliche Hilfe,
Antwort: Es steht nirgends geschrieben, dass sich die notwendige Treppe innerhalb des Gebäudes befinden muss. Es gibt genügend Beispiele, etwa bei Häusern mit Laubengangerschließung, bei denen sich die Treppe außerhalb des Gebäudes befindet.