Ueberbau Waermedaemmung

Frage: Wärmedämmung eines versetzten Reihenhauses - gibt das Probleme? wir leben in der Mitte eines Vierspänner-Reihenhauses, wobei jedes Haus ca. 1 m zum anderen versetzt gebaut ist. Wir wollen unser Haus nun wärmedämmen und die Frontseiten sind natürlich auch kein Problem. Durch den versetzten Baustil haben wir aber auch je 1 m Außenwand zum linken und zum rechten Nachbar. Unsere Wärmedämmung würde also an diesen Stellen 15 cm in das Grundstück der Nachbarn hineinreichen und einer der Nachbarn macht nun Probleme. Zum einen sagt er, dass es nun mal sein Grundstück ist und er nicht einsieht, dass er von seiner Terrasse etwas an uns abgibt (kann er das rechtlich verhindern ?), zum andern behauptet er, dass es große Probleme gibt, denn wenn unsere neue, gedämmte Wand im Eck auf seine ungedämmte Hausfront stößt, trifft eine "warme Wand" auf eine "kalte Wand" und durch den Temperaturunterschied kondensiert dann dort Wasser, welches in sein Haus eindringen und dort Schimmel bilden kann. Wenn das wirklich so wäre, dann ist sein Widerspruch durchaus verständlich, ich würde ihm aber natürlich gerne das Gegenteil beweisen.

Antwort: Die Bedenken Ihres Nachbars bez. der angeblichen bauphysikalischen Probleme kann ich nicht nachvollziehen.
26. Jun 2010   | Email | Nach oben
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Wegfall bautechnische Pruefung

Frage: wir beabsichtigen in BaWü(Karlsruhe) eine Terrassenüberdachung (6,80x3,50m); Alu-Glaskontstruktion mit Markise und 3 Betonfundamenten.Jetzt wollte ich den Bauantrag stellen und da muss der Punkt 5 Standsicherheit ausgefüllt werden. Die Firma, welche die Überdachung baut, hat dies unterschrieben und den Punkt §18Abs.3Nr.2LBOVVO angekreuzt. Genügt dies dem Bauamt oder erwarten die jetzt noch eine Berechnung durch einen Statiker? Die Überdachung wird an eine DHH angebracht. Vielen Dank

Antwort: §18 LBOVVO beschreibt die Voraussetzungen für den Wegfall der bautechnischen Prüfung.
26. Jun 2010   | Email | Nach oben
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Umwehrung auf Stuetzmauer

Frage: Habe auf der Grenze zu meinem Nachbarn eine Stützmauer mit Mauerscheiben (L-Steine) 1,5m hoch errichtet. Diese Stützmauer ist laut LBO Baden-Württ. bis zu einer Höhe von 2m auch erlaubt. Da ich dieses Haus vermietet habe, und auch Kinder dort spielen, muss ich nach der LBO diesen Absatz mit einem Zaun bzw. Geländer 90cm hoch absichern. Dies habe ich auch gemacht, nun gefällt meinem Nachbarn dieses Geländer nicht. Nach LBO bin ich im Recht, spricht das Nachbarschaftsrecht dagegen? Welches Recht überwiegt?

Antwort: Nein, dem steht nichts entgegen.
26. Jun 2010   | Email | Nach oben
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Altane Grenzabstand

Frage: möchte an der Rückwand des 3-geschoss.anbaus eines 3-Fenster Altbaus Altane auf dem 1. u. 2. OG anbringen lassen mit 1,50 Tiefe. Der Abstand zum dahinterliegenden Nachbargrundstücks ist dann nur noch 1 m. Die dazugehörenden Häuser stehen aber alle mind. 50 m zurück, die frei Fläche ist nicht genutzte Wiese. Haben die Balkone eine Chance auf Genehmigung??? Vielen Dank für Ihre geschätzte Antwort

Antwort: Ja, aber nur wenn Ihr Nachbar mitspielt.
26. Jun 2010   | Email | Nach oben
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Fenstereinbau Hamburg

Frage: wir haben ein Reihenendhaus in einer Reihenhaussiedlung gekauft (Hamburg). Im Maklerexposé stand das ein Fenster im Bad eingebaut werden könnte. Die betreffende Wand ist die Außenwand zur Straße hin. Kann man da einfach so ein Fenster einbauen oder benötigt man dafür eine Genehmigung? Kann man im schlechtesten Fall gar kein Fenster einbauen um das einheitliche Aussehen der Häuser in der Siedlung nicht zu verändern?

Antwort: Davon zu sprechen, dass der Einbau eines Fensters das einheitliche Bild der Siedlung in unvertretbarer Weise beeinträchtigt, wäre wohl etwas übertrieben.
06. Jun 2010   | Email | Nach oben
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Bruttogrundflaeche Garage

Frage: laut eben geführten Telefonat wende ich mich über Internet an Sie. Laut neuer Thüringer Bauverordnung darf ich eine Garage bis 40 m2 Bruttogrundfläche bauen. Diese möchte ich ausnutzen. Was zählz zur Bruttogrundfläche. Insbesodere ob der Dachüberstand ca. 30cm plus Dachrinne da zu zählt oder nicht !? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Antwort: Die Bruttogrundfläche beinhaltet die Fläche aller Geschosse von Außenkante Außenwand bis Außenkante Außenwand. Dachvorsprünge u.ä. spielen dabei keine Rolle.
05. Jun 2010   | Email | Nach oben
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Einfriedung Sichtschutz

Frage: Hallo, bin auf diese interessante Seite per Zufall gekommen und habe ein konkretes Anliegen. Wir haben in einem Gewerbegebiet in Baden-Württemberg ein Wohn- und Geschäftshaus gebaut. Mit dem Nachbarn oberhalb ist der Kontakt nicht so gut. Das Geschäft meiner Frau ist ein Fotostudio und der Garten soll für Fotoaufnahmen ausgebaut und mit Sichtschutz etwas abgeschottet werden. Lt. Bebauungsplan sind Einfriedungen bis 2m zugelassen. Da wir eine Hanglage haben, hat der Nachbar oberhalb kürzlich auf der gesamten Breite L-Steine mit 1m Höhe gesetzt, diese von seiner Seite aufgefüllt und damit sein Grundstück erhöht. Erste Frage: ab welcher Höhe darf ich die 2m-Zaunhöhe rechnen? Lt. Bebauungsplan sind Drahtzäune u.ä. zugelassen. Darf ich daran blickdichte Matten anbringen? Oder dürfte ich trotzdem Sichtschutzelemente aus Holz verwenden? Des weiteren ist der gesamte sonstige Aussenbereich als 'Pflanzzone' ausgewiesen. Darf ich trotzdem dort einen Geräteschuppen aufstellen (sonst gibts ja keinen Platz dafür)? Und letzte Frage, darf ich in diesem Bereich einen Pool erstellen (ca. 34qbm), der für das Fotostudio genutzt werden soll? Würde mich auf eine Antwort freuen. Besten Dank und viele Grüsse

Antwort: Die 2m Zaunhöhe rechnen Sie ab der Geländehöhe, auf der der Zaun steht. In Ihrem Fall natürlich etwas ungünstig, da durch die Auffüllung des Nachbarn dann ja effektiv nur 1m übrigbleibt.
05. Jun 2010   | Email | Nach oben
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Aussentreppe Nebenanlage

Frage: Erstmal vielen Dank für Ihre Internetseite! Wir sind gerade in der Bauphase und suchen ständig nach Infos bezüglich Baurechts. Auf Ihrer Seite haben wir sehr viele Antworten auch für unsere Fragen gefunden, aber eine Frage haben wir noch offen und würden uns sehr freuen, wenn Sie uns dazu eine Antwort geben konnten. Kurze Zusammenfassung zur unserem Bau: NRW, freistehendes EFH, Grenzabstand rechts 4m, links 3m, hinter unserem Garten liegt die Stadtwiese und hinter der Stadtwiese ist das Ackerland. Wir haben den Keller höher gesetzt, so dass das EG ca. 1m höher über der Gartengeländeoberfläche liegt. Im Wohnbereich am EG ist ein Balkon gebaut, der außerhalb des Baufensters liegt, darum sind die Balkonmaßen nur mit 3m Breit und 1,5 Tief möglich. Unter dem Balkon ist ein Kellerterrassenfenster. Für das Fenster ist ein Lichtschacht mit gleichen Maßen, 3m Breit und 1,5 Tief erlaubt. Wir möchten gerne eine Balkontreppe mit ca. 7 Stufen zum Garten (nicht bis zum Keller) anbauen. Unser Architekt hat diese Treppe in Bauplänen nicht angezeichnet. Haben wir denn noch die Möglichkeit die gewünschte Treppe anzubauen? Brauchen wir dazu eine Genehmigung? Können wir die Treppe als Nebenanlage betrachten? Auszug aus dem Bebauungsplan, Planungsrechtliche Festsetzungen: 1.Überbaubare Grundstückfläche.zur Errichtung von Wintergärten um bis zu 3 m. 2.zulässigkeit von Nebenanlagen.gem. §§14 Abs.1 und 23. Abs.5 Bau NVO. Außerhalb der Baugrenzen liegende Nebenanlagen, ausgenommen der Einfriedungen, haben zur seitlichen Straßenbegrenzungslinie einen Mindestabstand von 2 m einzuhalten. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns dabei helfen konnten.

Antwort: Eine Nebenanlage ist Ihre Treppe nicht. Sondern eher eine unbedeutende bauliche Anlage, die ebenfalls keiner Genehmigung bedürfen.
05. Jun 2010   | Email | Nach oben
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