Wer hat recht, Baurechtsamt oder Vermesser?

Frage: Der B-Plan weist ein Baugrundstück mit verschiedenen GFZ aus. WA1 (der vordere Teil) 0,4, WA2 (dahinter) mit 0,2. Das Bauamt sagt wir dürfen mit der gesamten GFZ im vorderen Bereich bauen. Allerdings setzt der Vermesser nur WA1 an, was natürlich nicht reicht. Wer hat Recht, wie kann man den Vermesser überzeugen?

Antwort: Recht hat meiner Meinung nach schon der Geometer, belegen kann ich das aber nicht. Das ist schon ein spezieller Fall.
06. May 2010   | Email | Nach oben
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Treppengelaender NRW

Frage: wir haben in NRW ein Einfamilienhaus gebaut. Bei der Endabnahme durch die Bauaufsicht stellte sich heraus, dass das gemauerte Geländer im Flur angrenzend an den Treppenraum statt 90 cm nur 82 cm hoch ist. Die Bauaufsicht fordert jetzt eine höhere Absturzsicherung. Haben wir eine Möglichkeit, diese Forderung zu umgehen? Es gibt doch auch Treppen ohne Geländer.

Antwort: Bei uns in BW gibt es für Ihren Fall eine solche Ausnahmeregelung für Wohngebäude bis zu einer gewissen Größe, bzw. die Pflicht für eine Umwehrung gilt dafür nicht.
04. May 2010   | Email | Nach oben
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Teilungserklaerung Bayern

Frage: wir haben ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, nun möchten wir dass Haus in 3 einzelne Wohnungen aufteilen. 1. Einliegerwohnung 2. 2te EG Wohnung 3. 1.Stock und Speicher Für die 2. EG Wohnung haben wir eine Wand versetzt bzw eigezogen um dass WC mit einer Dusche zu versehen. alle Wohnungen haben somit einen eigenen Eingang über den Hausflur und können seperat abgeschlossen werden. Der Keller soll bis auf einen Raum in jeweils 33%tige Anteile geteilt werden. Nun die Frage, muss die Neue "Innengestalltung" für die Teilungserklärung vom Bauamt beantragt und genehmigt werden, oder reicht eine Planänderung z.b. von einer Zimmereifachbetriebs um die Teilungserklärung beim Notar zu vollziehen? um überhaupt eine Abgeschlossenheitserklärung zu beantragen ist dass ja der erste Schritt, oder? Wie sollten wir nun vorgehen? Bundesland Bayern

Antwort: Anders herum wird ein Schuh daraus.
04. May 2010   | Email | Nach oben
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Abstand Wintergarten

Frage: Hallo ich möchte ein Haus bauen, und habe jetzt das Problem das ich einen Wintergarten/erker am haus plane. Zwischen dem Wintergarten/Erker und der Grundstücksgrenze wären jetzt nur noch 2,5m!!! Wie groß muss der abstand sein? Der Erker steht 1,5m aus der Wand.

Antwort: Das Problem ist weniger die Abstandsfläche, sondern dass Sie sich anmaßen, das Haus selbst zu planen.
29. Apr 2010   | Email | Nach oben
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Balkonanbau BW

Frage: Wie möchten an unserem Wohnhaus einen Stahlbalkon mit Holzdielenbelag anbringen lassen. Eine Stahlbaufirma mit günstigen Konditionen hätte ich dazu. Wenn mit Geländerhöhe und Geländerteilung die LBO Baden-Württemberg eingehalten wird und die Statik von der Stahlbaufirma kommt, brauche ich dann einen Architekten? Ist der Balkon mit Ausladung 1,5 m haben und Breite 4,5 m ein untergeordnetes Bauteil? Zum Nachbarn (Doppelhaus) sind es nur 50 cm Abstand, muss bei einem untergeordneten Bauteil nun ein Bauantrag vom Architekt gestellt werden. Hoffentlich brauchen wir nicht auch noch einen Vermesser, es gibt hier keinen Bebauungsplan. Vielen Dank

Antwort: Nein, der Anbau eines Balkons ist kein untergeordnetes Bauteil.
29. Apr 2010   | Email | Nach oben
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Gartenhuette Hessen

Frage: Wir haben vor einigen Jahren ein Reihen aus gekauft inkl. Gartehütte (Hütte steht seit 20 Jahren). Nun kommt das Bauamt (Hessen) und fordert uns auf die Hütte abzureissen, da nicht genehmigt. B-Plan ist nicht vorhanden. Nach HBO ist das Nebengebäude genehmigungsfrei. Das Amt argumentiert, das a) die faktische Baugrenze ist überschritten b) negativ Vorbildwirkung hat und c) die Baugrenzen überschritten sei. Zu a) In der Nachbarschaft sind Gartenhütten vorhanden und geduldet. Zu b) siehe a und c) Würde ich die Hütte auf die Grenze setzen, sollte die Überschreitung geduldet werden, da dann Grenzbebauung nach HBO. Mit welchen Argumenten könnte ich das Amt noch überzeugen?

Antwort: Mit der HBO und Hessischen Baurechtsämtern habe ich auch schon zwiespältige Erfahrungen machen müssen.
29. Apr 2010   | Email | Nach oben
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Erneute Baugenehmigung

Frage: Guten Tag, ich habe eine Frage zum Baurecht in Baden-Württemberg. Wir haben nach langen Streitigkeiten mit den Nachbarn auf unserem Grundstück (das mit einem älteren Haus bebaut ist) eine Baugenehmigung für den Neubau von 2 Wohnhäusern erteilt bekommen. Nun nach zwei Jahren wollen wir das Grundstück aufteilen um diese Baugrundstücke zu verkaufen. Dazu brauchen wir anscheinend eine neue Baugenehmigung. Kann uns eine neue Genehmigung versagt werden, auch wenn wir alle Vorschriften betreffs Abständen etc. einhalten? Danke für Ihre Antwort

Antwort: Eigentlich sollte die erneute Genehmigung kein Problem sein.
26. Apr 2010   | Email | Nach oben
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Freistehendes Haus

Frage: Unser Haus steht direkt auf der Grenze zum Nachbarn. Das Nachbarhaus ist drei Meter entfernt. Ist es dann kein freistehendes Haus? Gehört es dann zur Gebäudeklasse 2? Danke.

Antwort: Ob Ihr Haus auf der Grenze steht oder nicht, hat doch nichts damit zu tun ob es freistehend ist oder nicht.
18. Apr 2010   | Email | Nach oben
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