Frage: Trotz intensiver Recherche habe ich keine Antwort auf folgende Baurechtsfrage gefunden:
Objekt: Land Hamburg, Doppelhaus, Baujahr: eine Hälfte
1930, andere Hälfte Baujahr 1956. Zweigeschossig,
Flachdach. Einzeleigentum. Grenze läuft direkt mittig durch das Haus. Gebäudehälfte, je 6.00 m breit
Die ältere Doppelhaushälfte soll durch ein Staffelgeschoss erweitert werden ( kein Vollgeschoss,
2/3 Lösung)
Frage: Ist die Zustimmung des Nachbarn erforderlich wenn man die Staffel dierekt an die mittlere Grenze anbauen will ?
Die Grenzwand soll als Brandwand ohne Fenster werichtet werden.
Wir haben versucht den Nachbarn um Zustimmung zu bitten. Keine Reaktion, er verweigert sich, grüßt nicht mehr , selbst Einschreiben bleiben ohne Antwort.
Das Bauamt sagt. Nachbarzustimmung erforderlich, das kann ich nicht glauben, denn es sind ja eigentlich zwei Häuser die lediglich weil das Grundstück dies erforderlich machte, aneinandergesetzt wurden. Wenn am Hauptgebäude eine Grenzbebauung zu-
lässig war, muss das gleiche Recht nicht auch für die Staffel gelten?
Unser RA wußte auch keine Quelle wo diese Situation eindeutig erklärt wird.
Ich bedanke mich im voraus recht herzlich für Ihren Rat. Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg
Antwort: Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben die Vorgaben des Bebauungsplan einhalten, dann bedarf es auch keiner Zustimmung des Nachbarns, ob nun Grenzbauweise oder nicht.