Frage: gerade bin ich während meiner Recherche auf Ihre Internetseite gestossen.
Ich habe mich unwissentlich in ein Problem begeben und hoffe, dass Sie einen Rat haben oder mir irgendwie helfen können!
Ich lebe in NRW in der Stadt Herne, Stadtteil Eickel.
Folgendes Problem hat sich ergeben:
Ich habe auf meinem Garagendach (ca. 360cm breit, ca. 800cm lang, massiv gemauert mit mind. 16cm dicker Betondecke), welche auf der Grundstücksgrenze an der Garage der Nachbarin steht, eine Terrasse erichtet.
Als Terrassenbelag habe ich Holzdielen verwendet, zusätzlich habe als Sichtschutz (eigentlich nicht notwendig, da man nicht in den Garten oder auf die eben-erdige Terrasse der Nachbarin einsehen kann) ca. 140cm hohe und ca. 10cm starke Gabione aufgestellt.
Ich habe nun eine Firma beauftragt, ein Edelstahl-Geländer an der schmalen Seite zur Garageneinfahrt, an der langen Seite zu meinen Mietern in Parterre sowie eine Treppe an der schmalen Garagenseite zum Garten zu installieren.
Dieses ist nun zu 90% fertig.
Vorgestern erhielt ich plötzlich Post von der Stadt, Bauordnungsamt, dass ich eine ungenehmigte Terrasse errichtet hätte, und diese unverzüglich rückbauen soll.
Ich war erstaunt, denn ich hatte meine Nachbarin gefragt, ob sie etwas gegen diese Nutzung hätte.
Sie hat mir sogar schriftlich bestätigt, dass sie nichts dagegen hat.
Meine Nachbarin findet es sogar toll, dass diese unansehnlichen Teerbeläge der Garage verschwunden sind.
Hätte sie das Geld würde sie das auch machen lassen.
Zum besseren Verständnis habe ich Ihnen beiliegend mal einen Skizze gemacht.
Mir war nicht bewusst, dass man für so etwas eine Genehmigung einholen müsste!
Ich hoffe, Sie können mir irgendwie helfen, denn die Terrasse hat mich ca. 10.000,- Euro gekostet.
Antwort: Hier einen kompletten Rückbau zu verlangen, halte ich für völlig unverhältnismäßig, da die einzige davon betroffene Nachbarin nichts dagegen hat. Das hat sie Ihnen schriftlich gegeben.