Geschossigkeit

Frage: seit gestern habe ich den vorläufigen Bebauungsplan für mein Grundstück erhalten. (507qmx0,6=304,2qm darf ich bebauen, Erschließung am 01.01.2011) In dem stand, dass ich 2 geschossig bauen darf. Das Grundstück ist am Hang.(FH 12,30m). Jetzt meine Frage, ich möchte gerne eine Stadtvilla bauen. Im Keller soll eine Einliegerwohnung für meine Eltern entstehen.Ist das möglich?? Laut dem BP darf ich Wohnräume im UG haben.

Antwort: Ich nehme an, mit „Stadtvilla“ meinen Sie, dass sie auf das EG ein OG als weiteres Vollgeschoss setzen wollen, und darauf das Dach.
13. Nov 2010   | Email | Nach oben
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Balkonanbau Bayern

Frage: Bei der LBK in Stadt München habe ich erfahren, daß ich GENEHMIGUNGSFREI anbauen darf: einen Carport="Aluminiumdeckel" mit 2 Stahlsäulen vorne,hinten liegt er auf der Garage auf= quasi offene Verlängerung der Garage nach vorne (als dann vergrößerter Ersatz für das bisher vorhandene Regenschutzdächlein/Baumarkt vor der Haustür, die rechtwinklig gleich neben der Garagentür ist). Bedingung: dieses Aludach darf nur bis zur Hauskante reichen, was bedeutet: 2,45 m breit wie die dahinterliegende Garage + 3,50 lang wie die Hauskante. Frage: was wird aus dieser Genehimigungsfreiheit, falls ich ein Geländer AUF diesem Carport anbringe (somit wird es Balkon, habe nämlich aus unerklärlich Gründen seit Bau des EFhauses 1961 genau über jener Haustür eine FensterTÜR!, die natürlich bis dato in "freien Fall"führt bzw. auf das Vordächlein.

Antwort: Ein Balkon ist in Bayern nicht verfahrensfrei. Diesen werden Sie unter Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) nicht finden.
13. Nov 2010   | Email | Nach oben
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Bruestung Festverglasung

Frage: gibt es eine Vorschrift, dass bodentiefe Fenster, die ca. hälftig aus VSG bestehen und darüber zu öffnen sind, mit einer Innenfensterbank zu versehen sind, die als Absturzsicherung dienen soll. Oder ist so eine Innenfensterbank bei bodentiefen Fenstern Vorschrift, wenn dieser als Rettungsweg in das Obergeschoss angegeben wird. Unsere Baufirma sagt uns, dass es baurechtlich notwendig ist, wir finden darüber aber nichts.

Antwort: Da sollten Sie mal in der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes bzw. deren Ausführungsverordnung nachschauen. Bei uns in BW steht in Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) zu Umwehrungen unter
13. Nov 2010   | Email | Nach oben
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Hoehe Hecke

Frage: vielen Dank für Ihre Seite. Wir wohnen in BW. Wir und unsere Nachbarn haben leider widersprüchliche Aussagen von unserem Bauamt erhalten (für einige Sachen fühlen sie sich auch nicht zuständig), weshalb wir nun gerne die Meinung eines "Unabhängigen" hören möchten. Das Nachbargrundstück wurde ca. 1,30 m abgegraben, damit das Gebäude zweigeschossig errichtet werden konnte. Abgeböscht wurde mit Pflanzringen. Da unsere Nachbarn keine Absturzsicherung angebracht haben, pflanzten wir vor ca. 8 Jahren auf unsere Kosten mit mündlicher Einwilligung der Nachbarn eine Thujahecke auf dem natürlichen Gelände direkt an die Grenze. Nun gefällt unseren Nachbarn die Hecke nicht mehr und sie hätten gerne, dass wir anders einfrieden. Deshalb hier nun die ersten Fragen: 1. Kann die Hecke stehen bleiben? 2. Wie hoch darf sie sein? 3. Wird die Höhe von unsere Seite gemessen (natürliches Gelände) oder vom deutlich tiefer liegenden Nachbargelände? 4. Hätten unsere Nachbarn eine Absturzsicherung anbringen müssen? Die Pflanzringe auf dem Nachbargrundstück gehen ca. 50 cm hinter der Grenze steil in die Tiefe. In unseren Bauvorschriften sind Abböschungen nicht vorgesehen - wir haben nichts dazu finden können. 5. Unsere Nachbarn möchten die Hecke bis an die Grenze abschneiden, was sie vermutlich nicht überleben würde. Sind sie dann ersatzpflichtig? Einen Teil dieser Hecke haben wir nun beseitigt und stattdessen ein Gartenhaus (3 m x 2 m) mit einem Abstand von 0,40 m aufgebaut. Wir sind da von § 6 (3) 2 der LBO ausgegangen. Nun bemängeln unsere Nachbarn, dass wir einen Abstand von 0,50 m hätten ein halten müssen. Dazu hier nun die weiteren Fragen? 1. Können die 0,40 m Abstand ein Problem geben? 2. Gibt es Vorschriften, wie ein Gartenhaus aussehen muss, oder können wir ggf. einfach bis zur Grenze z. B. einen Bretterverschlag "anbauen"? 3. Wann bedarf es einer Genehmigung für das Aufstellen eines Gartenhauses? Ganz herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.

Antwort: Zu 1.: Das hängt davon ab, ob sie den Vorgaben entspricht. Da ich nicht weiß, wie hoch sie ist und in welchem Abstand zur Grenze sie steht, kann ich das nicht beurteilen.
13. Nov 2010   | Email | Nach oben
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Rueckbau nicht genehmigte Terrasse

Frage: gerade bin ich während meiner Recherche auf Ihre Internetseite gestossen. Ich habe mich unwissentlich in ein Problem begeben und hoffe, dass Sie einen Rat haben oder mir irgendwie helfen können! Ich lebe in NRW in der Stadt Herne, Stadtteil Eickel. Folgendes Problem hat sich ergeben: Ich habe auf meinem Garagendach (ca. 360cm breit, ca. 800cm lang, massiv gemauert mit mind. 16cm dicker Betondecke), welche auf der Grundstücksgrenze an der Garage der Nachbarin steht, eine Terrasse erichtet. Als Terrassenbelag habe ich Holzdielen verwendet, zusätzlich habe als Sichtschutz (eigentlich nicht notwendig, da man nicht in den Garten oder auf die eben-erdige Terrasse der Nachbarin einsehen kann) ca. 140cm hohe und ca. 10cm starke Gabione aufgestellt. Ich habe nun eine Firma beauftragt, ein Edelstahl-Geländer an der schmalen Seite zur Garageneinfahrt, an der langen Seite zu meinen Mietern in Parterre sowie eine Treppe an der schmalen Garagenseite zum Garten zu installieren. Dieses ist nun zu 90% fertig. Vorgestern erhielt ich plötzlich Post von der Stadt, Bauordnungsamt, dass ich eine ungenehmigte Terrasse errichtet hätte, und diese unverzüglich rückbauen soll. Ich war erstaunt, denn ich hatte meine Nachbarin gefragt, ob sie etwas gegen diese Nutzung hätte. Sie hat mir sogar schriftlich bestätigt, dass sie nichts dagegen hat. Meine Nachbarin findet es sogar toll, dass diese unansehnlichen Teerbeläge der Garage verschwunden sind. Hätte sie das Geld würde sie das auch machen lassen. Zum besseren Verständnis habe ich Ihnen beiliegend mal einen Skizze gemacht. Mir war nicht bewusst, dass man für so etwas eine Genehmigung einholen müsste! Ich hoffe, Sie können mir irgendwie helfen, denn die Terrasse hat mich ca. 10.000,- Euro gekostet.

Antwort: Hier einen kompletten Rückbau zu verlangen, halte ich für völlig unverhältnismäßig, da die einzige davon betroffene Nachbarin nichts dagegen hat. Das hat sie Ihnen schriftlich gegeben.
01. Nov 2010   | Email | Nach oben
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Wintergarten auf Grenze Bayern

Frage: Ich beantragte den Bau eines Wintergartens ca.4,00x3,00 mtr auf dem Dach meiner Garage ca. 12,30x3,00mtr länge, auf welcher schon einen Terasse vorhanden ist. Da ich nun das Geländer und die Rinnen erneuern muss möchte ich im vorderen Bereich diesen Wintergarten hinbauen. Dieser soll eine Aluminiumkonstruktion sein mit allen Seiten Glas. Dieser steht genau auf der Grenze und ist 4,50mtr vom Haus des Nachbarn entfernt. Der Nachbar stimmte dem Bau komplett zu. Der Balkon seiner Eltern im ersten Stock ragt gegen meine Terasse und ist ca. 2,50mtr entfernt. Wir haben ein wunderbares Verhältnis miteinander. Nun zu meinem Problem: Das Landratsamt Bamberg will den Bau nicht genehmigen weil zum einen an der Grenzfläche eine Brandschutzmauer hin muss was unmachbar ist da zum einen seine Eltern dann eine Mauer vor der Nase haben und ich wenn draussen sitze gegen die Mauer schauen muss was unerträglich ist. Nun habe ich in Ihrem Forum gelesen dass jemand genau dieses Problem hatte und eine Feuerschutzverglasung F60 ausreichend war. Hier muss laut Aussage und unweigerlichem Drängen des Amtes unbedingt eine undurchsichtige Mauer oder auch Glasscheibe hin weils eben nur 4,50mtr sind und dies vorgeschrieben sei. Also Mauer... Da sie so sehr stur sind im Amt bitte ich Sie mal um eine Hilfe bei dem Problem. Muss wirklich eine undurchsichtige Mauer immer sein bei der Situation wenn beide Parteien dem zustimmten dass Fenterscheiben unausweichlich sind und die freie Sicht gewünscht ist? Erst kam die Aussage der Nachbar könnte irgendwann mal ne Mauer mit 5Mtr höhe bauen wollen was am Bild das ich hier mitschicke unsinnig ist. Als dies nicht zog als Ausrede im Amt wird nun auf eine undurchsichtige Wand bestanden sonst ist der Bau nicht machbar? Da aber eine Feuerschutz Ständerwand ausreichend wäre ist die nächste Frage welcher Schutzfaktor unweigerlich sein muss. Es ist nur eine Terasse mit dem Glaskasten zwecks Wetter und Windschutz,da es hier oben zieht wie wild. Komischerweise lesen wir überall im Internet dass die Min-fläche 3,00mtr sein müssen,allerdings beidseitig , was wir hier nicht gegeben haben. Nun eben das Problem diese Scheibe falls machbar zukleben und undurchsichtig zu haben wegen der Abstandsfläche. Gibt es hierfür nun noch irgend einen Ausweg oder Schlupfloch das man nehmen kann um eine Scheibe machen zu können die durchsichtig ist? Oder nur die Überdachung alleine ohne Seitenscheibe dass es eben kein geschlossenes Gebäude ist vielleicht oder sowas...? Anbei ein Bild der Situation: auf der linken Seite soll oben drauf der Wintergarten,wo noch die Stangen der Geländer stehen, gegenüber des Balkons rechtes Haus... Besten Dank für die Mühe

Antwort: Das Problem teilt sich hier auf in zwei Aspekte. Zum Einen in die Frage der Abstandsflächen und des Brandschutzes, zum Anderen in die Frage der Einsehbarkeit des Nachbargrundstücks bez. des Nachbarrechts.
30. Oct 2010   | Email | Nach oben
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Garage auf Grenze RLP

Frage: wir haben vor in RLP ein Einfamilienhaus zu bauen.Gründstück ist vorhanden und ich habe keine Ahnung wie es mit Grenzbebauung ausschaut. Zum Nachbar A halten wir 3m Platz mit dem Haus zur Grenze.Doch zu Nachbar B würde ich gerne eine Grossraumgarge erstellen und diese als Terasse nutzen. wieviel Abstand müsste ich dort einhalten. Bzw.wenn ich die Garage auf die Grenze stellen würde und zwischen Garage und Haus ein Carport errichte würde und dieses als Terasse nutzen würde. Darf das sein??? Freue mich auf Antwort... Diese Seite hat mir schon einiges Erleichtert. :-)

Antwort: Zu Grenzabständen in Rheinland-Pfalz steht in der Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz unter
30. Oct 2010   | Email | Nach oben
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Balkonverglasung NRW

Frage: Ein vorhandener Balkon Abmaße 1,2mter vor der hauswand 1meter ins Gebäude hinein mit 2,3 Meter Breite soll 3seitig verglast werden. Der Balkon liegt an der Nordwestseite des Hauses. So ist eine Nutzung kaum möglich. Es ist ein Zweifamilienhaus im Eigennutzung. Das NRW Baurecht sieht im §65 vor es sei genehmigungsfrei - stimmt das geht sowas ohne Baugenehmigung ? Kann man einfach sowas anbringen - und in Auftrag geben ?

Antwort: Ich weiß nicht, wo Sie das in der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) gelesen haben. Ich habe in §65 lediglich folgendes gefunden:
30. Oct 2010   | Email | Nach oben
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