Frage: Wir haben vor 8 Jahren einen Teil einer Doppelhaushälfte gekauft (Altbau). Die Besitzerin der anderen Haushälfte ist verstorben und die jetzigen Mieter möchten diese Haushälfte nun erwerben. Beide Häuser sind mit einer Dachrinne versehen, die aber bei den Nachbarn in den Kanal geleitet wird. Nun möchten die neuen potenziellen Nachbarn das Dach neu isolieren lassen, sodass dieses in Gesamtheit höher kommt. Uns wurde nun mitgeteilt, dass wir selbst an der Vorderseite wie an der Rückseite des Hauses einen Dachrinnenabfluss installieren und diesen auf unsere Kosten neu in den Kanal einleiten müssen. Müssen wir die Kosten für die Verlegung der neuen Dachrinnen selbst tragen? Dies ist aber nicht unsere Absicht, da wir dieses Haus so gekauft haben. Müssen die neuen Nachbarn diese Kosten für uns übernehmen. Oder wie verhält sich generell die Sachlage? Haben wir die Möglichkeit uns gegen die entstehenden Kosten zu wehren?
Antwort: Zu dieser Frage finden Sie nichts im Baugesetzbuch (BauGB) oder den Landesbauordnungen (LBOs). Wohl aber im Nachbarrechtsgesetz (NRG). Ich weiß nicht, in welchem Bundesland Sie leben. Daher zitiere ich nun aus dem NRG Baden-Württemberg und möchte Sie bitten, die entsprechenden Passagen mit dem NRG Ihres Bundeslandes zu vergleichen, falls Sie nicht in Baden Württemberg wohnen.