Giebelfassade sanieren

Frage: wir haben uns eine DHH gekauft, bei der wir die Westfassade sanieren lassen möchte. Die Fassade ist jetzt mit (vermutlich) asbesthaltigen Eternitplatten verschalt, darunter ist eine Dämmung aus 4cm Styropor oder Isover. Das Haus besitzt ein Kaltdach, sprich über den alten Dachstuhl (Giebelhöhe ca. 6m)wurde ein weiteres Dach aufgestockt (Giebelhöhe ca. 8m), damit mit der nachträglich angebauten DHH eine gemeinsame Dachfläche erreicht werden konnte. Zwischen den beiden Dächern hat die Fassade eine Verlattung auf der jetzt die Eternitplatten befestigt sind. Wir möchten die Eternitplatten abmontieren lassen und danach eine zeitgemäße Dämmung samt Putz aufbringen lassen. Die Frage ist, was wir in dem Bereich zwischen den beiden Dächern machen könnten, nachdem hier nur Latten sind, also kein Mauerwerk an dem Dämmplatten einen starren Hintergrund finden würden. Eine Dämmung ist hier zwar nicht unbedingt notwendig, nachdem der alte Dachstuhl halbwegs gedämmt ist aber irgendwie müssen wir diesen oberen Bereich auch "zu" bekommen. Was würden Sie empfehlen? Evtl. Holzverschalung (hat auch die Nord- und Südseite)? Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.

Antwort: Zunächst einmal sollten Sie die asbesthaltigen Eternitplatten unbedingt von einem Fachbetrieb fachgerecht entfernen und entsorgen lassen. Sie dürfen das auch gar nicht selber machen.
17. Jun 2008   | Email | Nach oben
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Zustimmung der Nachbarmieter

Frage: ich möchte gerne mein Dachgeschoss ausbauen, inkl. Gauben und kleiner Terrasse. Brauche ich dafür die Zustimmung von Mietern in den Nebenhäusern (links und rechts von meinem Dachgeschoß)?

Antwort: Ihrer e-mail-Adresse entnehme ich, dass Sie aus Köln sind. Hoffentlich ist das korrekt. Daher gehe ich zur Beantwortung Ihrer Frage von den Vorschriften in Nordrhein-Westfalen aus.
14. Jun 2008   | Email | Nach oben
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Verglaste Gaube

Frage: an unserem Haus BJ1957 ist im Dachgeschoss eine Gaube eingebaut. Diese möchte ich gerne entfernen und durch eine neue Gaube ersetzen, die allerdings am Spitzboden bereits ansetzt. Idealerweise würde die neue Gaube eher einem Dachwintergarten ähneln. Ist dies technisch, fachlich und statisch -grundsätzlich- machbar, oder wird dies in der Regel nicht gemacht. Bevor ich jetzt diverse Handwerksfirmen anrücken lasse, um mir weitere Meinungen einzuholen, würde ich gerne Ihren Rat hören. Eine Zeichnung/Skizze, kann ich zur Verfügung stellen.

Antwort: Es gibt keinen Grund, warum dies, sowohl technisch, als auch fachlich und grundsätzlich nicht möglich sein sollte.
07. Jun 2008   | Email | Nach oben
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Kostenuebernahme bei Umbau Doppelhaus

Frage: Wir haben vor 8 Jahren einen Teil einer Doppelhaushälfte gekauft (Altbau). Die Besitzerin der anderen Haushälfte ist verstorben und die jetzigen Mieter möchten diese Haushälfte nun erwerben. Beide Häuser sind mit einer Dachrinne versehen, die aber bei den Nachbarn in den Kanal geleitet wird. Nun möchten die neuen potenziellen Nachbarn das Dach neu isolieren lassen, sodass dieses in Gesamtheit höher kommt. Uns wurde nun mitgeteilt, dass wir selbst an der Vorderseite wie an der Rückseite des Hauses einen Dachrinnenabfluss installieren und diesen auf unsere Kosten neu in den Kanal einleiten müssen. Müssen wir die Kosten für die Verlegung der neuen Dachrinnen selbst tragen? Dies ist aber nicht unsere Absicht, da wir dieses Haus so gekauft haben. Müssen die neuen Nachbarn diese Kosten für uns übernehmen. Oder wie verhält sich generell die Sachlage? Haben wir die Möglichkeit uns gegen die entstehenden Kosten zu wehren?

Antwort: Zu dieser Frage finden Sie nichts im Baugesetzbuch (BauGB) oder den Landesbauordnungen (LBOs). Wohl aber im Nachbarrechtsgesetz (NRG). Ich weiß nicht, in welchem Bundesland Sie leben. Daher zitiere ich nun aus dem NRG Baden-Württemberg und möchte Sie bitten, die entsprechenden Passagen mit dem NRG Ihres Bundeslandes zu vergleichen, falls Sie nicht in Baden Württemberg wohnen.
08. May 2008   | Email | Nach oben
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Baugenehmigung fuer Gaube in Brandenburg

Frage: Wir besitzen ein Eigenheim, Baujahr 1996 und haben vor, nachträglich eine Dachgaube einzubauen. Brauchen wir dazu eine Baugenehmigung? Unser Haus befindet sich im Land Brandenburg.

Antwort: Ja, für Gauben benötigen Sie eine Baugenehmigung. Die Gaube muss zudem den Vorschriften, etwa den Vorgaben des Bebauungsplans oder der Gaubensatzung Ihrer Gemeinde entsprechen. Im Bebauungsplan werden Sie Angaben über zulässige Dachformen finden, in der Gaubensatzung Angaben zu zulässiger Form und Größe der Gaube. Über die jeweiligen Vorschriften gibt Ihnen Ihr Baurechtsamt Auskunft.
29. Mar 2008   | Email | Nach oben
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Dachvorsprung verkleiden

Frage: Wir haben vor, den Dachvorsprung mit einer Verkleidung zu versehen. Was muss beachtet werden? Welches Material, Holz oder Kunststoff? Anstrich oder was für ein Wetterschutz? Länge ca. 6,60m, Breite 40 cm.

Antwort: Bitte kein Kunststoff! Sie können beispielsweise Nut-und-Feder-Bretter verwenden. Diese gibt es in verschiedenen Formen, als Profil- oder Fasebretter. Die Stärke sollte im Außenbereich nicht unter 19mm liegen.
23. Mar 2008   | Email | Nach oben
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Zustimmung der Miteigentuemer fuer Gaube

Frage: Ist zum Erhalt einer Baugenehmigung (roter Punkt) für den Einbau einer Gaube in einem Mehrfamilienhaus (Eigentumswohnungen) die Zustimmung der Miteigentümer erforderlich (Baden-Württemberg) ?

Antwort: Die Landesbauordnung (LBO) gibt zu dieser Frage nicht all zu viel her. Lediglich in §55 steht etwas dazu:
13. Feb 2008   | Email | Nach oben
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Pfosten im Dachgeschoss entfernen

Frage: Ich ziehe gerade in eine Mietwohnung mit einem ausgebauten Dachgeschoss ein. Das Ganze ist ein 1989 erbautes Mehrfamilienhaus und das Dachgeschoss befindet sich im 3.Stock. Im ausgebauten Dachgeschoss befindet sich eine Säule mitten im Raum. Gestern sagte die Vermieterin, dass unsere Nachbarn (mit ich nehme an spiegelbildlicher Wohnung) beim Ausbau des Dachgeschosses diese Säule vor längerer Zeit weggenommen hätten. Wie kann ich herausfinden, ob diese Säule eine tragende Funktion hat? Und woher weiß ich, ob das für mich als Nachbar eine Rolle spielt? Und wenn nun eine Stützfunktion fehlt, bricht das Dach dann plötzlich ein oder erkennt man Hinweise wir z.B. Risse in der Wand. Die Trennwand zu dem Nachbargeschoss besteht übrigens aus Rigips und hört sich beim Klopfen hohl an. Der Raum ist in der Länge 4m lang und nach etwa einem Drittel der Länge von der Rigipswand steht die Säule mitten im Raum. Die Wand an der anderen Seite des Raumes scheint tragend zu sein. Was kann ich tun? Und muss ich etwas tun?

Antwort: Dieser Pfosten ist mit Sicherheit tragend und leitet die Lasten der Firstpfette ab. Sie sollten ihn daher nicht entfernen. Die Trockenbautrennwand trägt nichts. Wenn Ihre Nachbarn „ihren“ Pfosten wirklich ersatzlos entfernt haben, so würde ich dies als fahrlässig bezeichnen.
10. Feb 2008   | Email | Nach oben
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