Dachbodenausbau Hoehe

Frage: Wir interessieren uns für eine Wohnung mit darüberliegendem Dachboden ( Zugang nur über die Wohnung). Wir würden diesen bei Kauf gerne noch ausbauen und als zusätzliche Wohnfläche nutzen (Kinder oder Schlafzimmer). Das Problem dabei ist: Das Dach hat eine Neigung von 45° auf der einen und 65° auf der andern Seite und eine Giebelhöhe (vom Dachbodenboden bis zur Deckenspitze innen) von nur 2,15m ungedämmt. Das heißt nach dem Ausbau haben wir vielleicht eine Raumhöhe von 1,95m bis 2,00 Meter. Dürfen wir das überhaupt, wenn wir den Raum nur selber nutzen oder müssen wir die Raumhöhe von 2,2m einhalten?

Antwort: Dieser „Raum“ erfüllt natürlich in keinster Weise die Anforderungen für Aufenthaltsräume. Auch ist die Nutzbarkeit meiner Meinung nach äußerst eingeschränkt.
22. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Sinnvolle Sanierungsmassnahmen

Frage: Hallo "Frag den Architekt"-Team, ich bin sehr von Eurer Seite angetan, super Service und sehr informativ. Vielleicht könnt Ihr uns auch bei unserem Problem weiterhelfen, zumindest einen Sachverständigen zu finden, der das Problem kennt und weiß wie es zu beheben ist ohne abzureißen und neu zu bauen. Hier die wesentlichen Fakten und Schwächen unseres Einfamilienhauses: - Baujahr 1972 - Grosse Doppelglasholzfenster mit einem Dämmwert von ca. 3,0 in den Wohnräumen. Die meisten Holzfenster verändern ihre Schliessfähigkeit nach Jahreszeit, mal mehr oder weniger dicht. Die grossen Fenster sind fast alle blind, die Schließmechanismen der 3 Balkontüren defekt. - Ca. 40 qm des OG sind nicht unterkellert und stehen auf der Betonplatte, die auf der Erde liegt, teilweise sieht man schon die Stahlstreben aus der Betonplatte. - Untergeschoß gemauert ist (36 cm Sichtmauerwerk innen und aussen), darauf liegt eine Betondecke bis aussen sichtbar - eine wunderbare Wärmebrücke, wie wir inzwischen wissen. - Im Obergeschoß ist das Treppenhaus und danebenliegende Küche ist ebenfalls gemauert, der Rest des OG ist eine Holzständerkonstruktion,(laut Prüfbericht wird die Wärmeverordnung von 1958 eingehalten) - ohne Dampfsperre, mit 8 cm Dämmung zwischen den Barren. Welche weiß ich nicht. Hinterlüftete Holzfassade. Jetzt das echte Problem: - ein Wärmebild von innen und aussen zeigt nicht nur die Wärmebrücke der Betondecke, sondern v.a. dass die Holzständerkonstruktion, die auf der Betonplatte aufsteht, nicht mehr dicht abschliesst. Das erklärt warum 2 Kinderzimmer, ein Bad, ein Schlafzimmer permanent kalt sind und im Winter nicht wirklich warm geheizt werden können. - Heizölverbrauch 3700 l für Heizung und Warmwasser bei 20 Grad Celsius auf 200 qm Wohnfläche. Hier die gute Nachrichten: Wir haben keinen Schimmel oder Feuchtigkeit, und in den Wohnräumen kein unangenehmes Wohnklima, obwohl wir nicht ideal stosslüften. Unsere Fragen: 1) Wir müssen die Balkontüren auswechseln. Was tun? Welcher Wärmewert der Scheiben macht Sinn? Dreifachverglasung mit 0,7 oder Doppelglasscheiben mit 1,1 oder reicht 1,7? Verändern wir die Bauphysik dramatisch, wenn wir alle Fenser mit hohem Dämmwert austauschen? Kann das im OG (Holzständerkonstruktion) oder im UG (36 cm ungedämmtes Mauerwert) Riskieren wir Schimmel, wenn wir einen hohen Wärmewert für die neuen Fenster wählen? oder lieber bei den jetzigen Fenster bleiben und nur die defekten Türen austauschen? 2) Wie können wir das Haus zwischen Betondecke und Holzständerkonstruktion abdichten ohne gleich eine dicke Wärmedämmung über die gesamte Fassade zu ziehen? Wir haben nicht viel Platz, wegen der hinterlüfteten Holzverkleidung. Ich vermute man kann das nur von aussen machen? Wenn ja wie, oder wo findet man Fachleute, die sich mit diesem Problem auskennen? 3) gibt es eine Chance nur die Betondecke/Wärmebrücke dünn, bis 2 cm zu dämmen? Wir wollen das Hauptproblem angehen, ohne gleich das ganze Haus zu dämmen, weil wir sonst nicht nur Fassade erneuern sondern auch die Flachdachkonstruktion (Kaltdach, 3 cm Dämmung, ohne Dachüberstand) anpassen müssen. Wir fürchten dann kommen wir schnell in eine Kostendimension, die schon fast einen Neubau rechtfertigen würde. 4) Muss die Betondecke, die als Fundament für den nicht unterkellerten Teil des Hauses dient, saniert werden, wenn einige Ecken abgebrochen sind und einige Eisenstangen zu sehen sind? In dem Bereich ist die Betondecke über der Drainage und man kann darunter schauen. Es scheint vom Regen ausgespült zu sein. Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat.

Antwort: Hier ist eine Sanierung sicher vonnöten. Welche Maßnahmen im Einzelnen energetisch und vom finanziellen Aufwand her am sinnvollsten sind, erfahren Sie am besten, indem Sie zu einem Architekten oder Energieberater gehen, der Ihnen im Zuge einer Energieberatung den Ist-Zustand analysiert und verschiedene Maßnahmenpakete vorschlägt.
22. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Flachdach daemmen

Frage: Guten Morgen, die alte Haut eines Flachdaches hat poröse Stellen. Es soll daher eine Sanierung durchgeführt werden. Der Dachdecker meinte, dass bei dieser Gelegenheit gleich eine Einblasdämmung mit Zellulose vorgenommen werden könne. Ein zweiter Anbieter wollte eine Dämmung mit einer PU Flachdachdämmplatte mit Nut und Feder auf dem Dach montieren. Dieses entpräche der Energieverordnung und ist wesentlich günstiger. Die Frage ist, wie ist es mit der Dampfsperre. Im ersten Fall würden vorhandene Lüfter erneuert und über der Einblasdämmung für einen Luftaustausch sorgen. Das erscheint im zweiten Fall widersinnig, da ja die aufgelegte Dämmschicht durch die Lüftung umgangen wird. Wird nicht hinterlüftet, so der erste Anbieter, würde sich Kondenswasser bilden und irgendwann durch die Decke tropfen. Was ist richtig?

Antwort: Ob Sie die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen, hängt nicht von der Art des Dämmstoffs ab, sondern von den Dämmwerten, die Sie damit erzielen.
22. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Gaube Genehmigung

Frage: Ich habe vor am Dach eine Gaube anzubringen, doch ich weiss nicht so recht, wo ich mich informieren kann und was es denn alles zu beachten gibt (Mindestabstand zu den Giebeln z.B.). Ich habe ein Bild von der Außenwand des Hauses mitgeschickt und eines vom Raum innen, um das Ganze etwas besser abschätzen zu können, ob das überhaupt möglich ist, oder ob schon anfangs gesagt werden kann, dass das (rechtlich) unmöglich ist. Die Gaube sollte eine Schleppdachgaube werden (spezielle Erlaubnis notwendig, um das ganze möglichst komplett Glas herzustellen?). Auf dem ersten Bild sieht man das ganze Dach und das bereits vorhandene Dachfenster, auf dem zweiten Bild das Zimmer von innen (Als grober Ansatzpunkt der Maße kann hier ebenfalls das Dachfenster dienen). Bild 1: http://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=18533767 Bild 2: http://www.xup.in/dl,13109983/IMG_1016.JPG/ Was könnten Probleme darstellen? Die breits vorhanden Gaube? Vorschriften bezüglich Abstand zum Kamin?

Antwort: Ob Sie Ihre Gaube in Glas oder sonstwas bauen spielt erstmal keine Rolle, außer in Ihrem Bebauungsplan oder der Gaubensatzung Ihrer Gemeinde ist dafür etwas festgelegt.
18. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Grenzabstand Gaube NRW

Frage: wir sind Eigentümer einer Doppelhaushälfte in NRW. Wir wollten Dachgauben errichten. Doch nun teilte uns das Bauamt mit, dass man uns die Genehmigung nicht erteilen würde, obwohl wir den Abstand von 1,30m einhalten. Grund sei ein Urteil, dass letztes Jahr rechtskräftig geworden ist. Wir sind entsetzt, da wir seit Okt. letzten Jahres mit dem Bauamt in Kontakt stehen und nun alles für den Bauantrag vorbereitet haben. Lt. Auskunft des Bauamtes müsste "auf einmal" die Einverständniserklärung des Nachbarn eingeholt werden. Was das Problem ist. Das nachbarschaftliche Verhältnis ist seit Jahren verstritten. Lt. Bauamt kann die Dachgaube mit einem Abstand von 3m errichtet werden ohne Einverständniserklärung des Nachbarns. Dies kommt für uns nicht in Betracht. Was können wir tun um doch noch die Dachgauben mit einem Abstand von min. 1.30m zu errichten?

Antwort: Ich habe mal gestöbert und bin auf der Internetseite der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen fündig geworden.
17. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Dachsanierung Asbest

Frage: Bei der Suche nach Informationen zu Dachsanierungen sind wir auf Ihre Seite gestossen. Wir möchten ein Einfamilienhaus erwerben und müssen nun die Kosten für eine Dachsanierung kalkulieren. Wir rechnen nicht damit hier eine Eigenleistung erbringen zu können. Es handelt sich um einen Bungalow mit V-Dach, Baujahr 1968. Das Dach ist mit Eternit-Wellplatten (Asbest) gedeckt, die Neigung beträgt rund 10° (Flachdach); es ist dicht. Die Fläche des Hauses beträgt rund 125 qm. Wir hätten nun gerne gewusst, ob ein Ersatz (bis genug Geld zur Sanierung da ist) einzelner Eternit-Wellplatten bei Bedarf erlaubt ist, da uns gesagt wurde, dass wegen der Asbesthaltigkeit keine Reparaturen durchgeführt werden dürfen. Und dann möchten wir natürlich wissen, mit welchen Kosten man bei einem vollständigen Ersatz der Eternit-Wellplatten bei gleichzeitiger Dämmung (auf Grund der Energievorschriften aus 2006) rechnen muss. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Antwort: Zu Kosten werden hier prinzipiell keine Angaben gemacht. Das wäre nicht seriös. Holen Sie sich verschiedene Angebote ein, dann sind Sie schlauer.
15. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Einblasoeffnung Einblasdaemmung

Frage: Hallo ich mache einen Dachausbau mit Zellulose-Einblasdämmung. Nun zu meiner Frage: Wie (größe, Position) sollten die Einblasöffnungen in der Dampfbremse in Dachschräge und Decke ausgeführt werden?

Antwort: Die Einblasöffnungen sollten dem Einblasschlauch entsprechen. Das ist aber für Sie als Bauherr ohnehin unerheblich.
14. Jul 2009   | Email | Nach oben
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Traufhoehe ueberschreiten

Frage: Frage zum Bebauungsplan und Bauvorschriften. Gibt es Möglichkeiten im Rahmen eines Neubaus (Niedersachsen) vorgeschriebene Traufhöhen (z.B. 4,5m) zu umgehen, um dort z.B. bis 6,5m Traufhöhe zu gehen ? Gibt es Bauausnahmegenehmigungen für solche Fälle ? Vielen Dank schoneinmal im voraus.

Antwort: Wenn Sie die Vorgaben eines Bebauungsplans nicht einhalten, können Sie einen Antrag stellen, dass Ihnen das genehmigt wird.
13. Jul 2009   | Email | Nach oben
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