Waschkuechendecke daemmen

Frage: ich habe eine Frage zur Kellerdeckendämmung. Im Keller haben wir einen beheizbaren Wasch- und Trockenraum. Über die Heizungsnutzung für diesen Raum sind sich nicht alle Mieter einig und so kommt es vor, dass im Winter die Heizung auf Frostschutz steht und das Fenster zum Lüften gekippt ist, weil in diesem Raum Wäsche getrocknet wird. Der darüber liegende Raum, Parterrewohnung, ist im Vergleich zu den anderen Räumen wirklich Fußkalt. Das Haus ist voll unterkellert und der Keller ist absolut trocken. Auch im Waschraum hat es, seit mehr als 25 Jahre keinen Schimmel gegeben. Der Kelleraufbau besteht aus 36 cm Schwerbetonsteinen, beidseitig geputzt, außen Bitumenisolieranstrich. Die Kellerdecke ist eine Fertigdecke, wobei die Zwischenräume der Betonsteine mit Beton ausgegossen wurde. Von unter ist die Kellerdecke verputzt und weiß gestrichen. Der Raum hat zwei Außenwände, der Fußboden ist mit Steinzeugplatten belegt. Zwischen Steinzeugplatten und Betonplatte gibt es keine Wärmeisolation. Unter dem Estrich der Parterrewohnung wurde eine 3 cm Steinwollmatte eingebaut. Können wir die Kellerdecke im Waschraum zusätzlich von unten dämmen und wie sieht es mit eventuell zu erwartender Feuchtigkeitsbelastung oder Schimmelbildung an den Außenwände und an der Isolation aus, welches Material können Sie empfehlen und wie stark sollte die Isolation sein? Für Ihre Antwort möchte ich mich im voraus bedanken,

Antwort: Eine Dämmung der Kellerdecke ist hier absolut sinnvoll.
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  |  |  |  | 

Dachbodenausbau NRW

Frage: wir wohnen in einem 6-Parteien-Haus in Köln welches aus Mietern und Eigentümern besteht. Wir sind Eigentümer und bewohnen eine Wohnung in der obersten Etage. Über unserer Wohnung und der des Nachbarn ist ein Trockenboden. Die über unserer Wohnung liegende Hälfte haben wir damals mitgekauft und es ist auch ein Sondernutzungsrecht eingetragen. Die andere Hälfte wird weiter als Trockenboden genutzt. Der Dachboden ist ganz normal über das Treppenhaus zu erreichen. Nun möchten wir unsere Seite des Dachbodens zum Kinder- und Schlafzimmer ausbauen. Da wir handwerklich geschickt sind werden wir den Ausbau in Eigenregie durchführen. Die Frage ist jetzt aber, ob wir eine Baugenehmigung benötigen oder nicht? Es werden zwar Dachfenster eingebaut, dies ist aber mit der Wohnungsbaugesellschaft schon geklärt. Weiter möchten wir das Dach dämmen und Trockenbauwände einziehen, jedoch keine weitere Decke. Ich hoffe Sie können uns weiterhelfen da man beim Bauamt der Stadt Köln jeden Tag eine andere Aussage bekommt. Können wir die Baugenehmigung selber beantragen oder muß dies ein Architekt machen, falls eine benötigt wird? Wie hoch sind die Kosten für eine solche Genehmigung?

Antwort: Das ist natürlich schade, wenn Ihnen dazu auf dem Baurechtsamt keiner eine verbindliche Aussage machen kann. Die sollten das ja wissen, da Sie es dann anschließend auch beurteilen müssen.
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  |  |  | 

Gipskarton Daemmung

Frage: ich habe ein Fachwerkhaus von 1890 geerbet und habe die alten Tapeten entfernt, dabei ist auch gleich die oberste Schicht Lehmputz mit runter gekommen. Nun liegt die untere Lehmschicht frei, man sieht auch Stroh oder Schilfmatten, die in den Lehm eingearbeitet sind. Außen ist das Haus mit Eternitplatten verkleidet. Ich möchte nun die (Außen)Wände nicht mit Lehmputz verputzen, sondern mit Lattung (oder Ansatzbinder)und Rigpis gerade Wände bekommen. (Habe vom Verputzen keine Ahnung, aber Rigips bekomme ich hin). Neue Elektrokabel verlege ich auf der alten Lehmschicht, sodass hier ein Luftspalt zwischen Rigips und alter Wand entstehen würden, 4 cm. Meine Frage : Ich werde kein Dämmmaterial einbringen (es geht mir nicht um Dämmung), nur den Rigpip zwecks grader Wände aufbringen. Wie verhält es sich hier mit der Taupunktverlagerung, verhält sich der Ripgis mit dem Luftspalt schon als Dämmung ? Ich habe etwas Angst vor Kondenswasserbildung in der Rigips oder Fachwerkwand. Was wäre, wenn ich Lüftungsgitter in die Rigipswand je oben und unten einbaue, damit die Ludt hinter der Wand noch zirkulieren kann ? Vielen Dank schonmal für ihre Mühen.

Antwort: Da brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen.
29. Aug 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  |  | 

Aussentreppe ohne Nachbarzustimmung

Frage: wir haben in Lübeck ( Schleswig- Holstein ) ein 2 Familienhaus geerbt. Bisher ist die fremdvermietete obere Wohnung durch eine gewendelte Innentreppe, die durch die untere Wohnung meiner Mutter an Schlafzimmer, Wohnzimmer, Esszimmer und Küche vorbei zu erreichen . Das Badezimmer der unteren Wohnung lässt sich nur über diesen kleinen Flur erreichen. Wir haben jetzt einen Bauantrag für eine Außentreppe gestellt. Die Abstandsfläche zum Nachbargrundstück beträgt 2,10m .Als Begründung für die Unterschreitung der Abstandsfläche von 3,00 m schrieb ich folgendes: Antrag auf Gewährung einer Befreiung für die geplante Abweichung von den Vorschriften der Landesbauordnung §6 Abstandsflächen (LBO) Hiermit beantrage ich die Befreiung für die geplante Abweichung von den Vorschriften der Landesbauordnung §6 Abstandsflächen (LBO) mit folgender Begründung. Das Haus S_Str. 5a verfügt über 2 Wohneinheiten. In der unteren Wohnung lebte bis zum August 2008 meine Mutter. Die obere Wohnung wird seit 37 Jahren von der Mieterin Frau F. bewohnt. Frau F. ist mittlerweile 87 Jahre alt und möchte ihren Lebensabend in dieser Wohnung verbringen. Der Treppenaufgang zur oberen Wohnung führt direkt durch die untere Wohnung, vorbei an Schlafzimmer, Wohnzimmer und Küche. (Siehe Foto). Es handelt sich bei dieser alten Treppe um eine gewendelte Treppe, die für Frau F. schwierig zu begehen ist. Außerdem befinden sich im unteren Eingangsbereich noch zwei weitere Stufen die für sie gefährlich zu begehen sind. Da wir als Erbengemeinschaft bemüht waren Frau F. weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung wohnen zu lassen, haben wir mit den Käufern des Hauses nach Lösungen gesucht. Da auch der Aspekt der Wohnungstrennung für beide Seiten ein wichtiges Argument ist, entschlossen wir uns, unteren und oberen Wohnbereich zeitgemäß voneinander zu trennen. Da die neuen Eigentümer beabsichtigen, den oberen Wohnbereich zu einem späteren Zeitpunkt eigen zu nutzen, erscheint uns die Lösung mit einer geraden Außentreppe als die vernünftigste. Die ältere Mieterin könnte so die Übergangstreppe bequemer begehen und beide Wohnparteien hätten ihren eigenen Intimbereich. Das vorhandene große Fenster kann so ohne aufwändige Umbauarbeiten zum oberen Wohnungseingang mit Haustür umgeändert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte dann ohne große Mühen der Rückbau, das heißt Abbau der Außentreppe und Wiederinbetriebnahme der Innentreppe erfolgen. Ich beantrage daher eine zügige Gewährung dieser Baumaßnahme. Das Bauamt meinte es gäbe wohl keine Probleme mit der zügigen Genehmigung wenn die Nachbarin die Zustimmung geben würde. Die Nachbarin sieht aber in dieser Maßnahme keine Notwendigkeit und hat ihre Zustimmung nicht gegeben. Nun meine Frage: Was muss ich tun , um auch ohne Genehmigung der Nachbarin die geplante Außentreppe vom Bauamt genehmigt zu bekommen ? Ist es richtig, dass eine Hauseingangstreppe ein untergeordnetes Bauteil sein kann und somit bei der Bemessung von Abstandsflächen außer Betracht bleibt ? mit freundlichen Grüßen aus Lübeck

Antwort: In der Landesbauordnung (LBO) S-H steht unter
28. Aug 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  | 

Bestehenden Schornstein neu nutzen Sachsen-Anhalt

Frage: Ein Bekannter hat sich vor kurzem einen Garten gekauft. Die Gartenlaube besteht aus einem Wohn- und einem Geräteraum. Beide Räume sind durch eine Mauer getrennt und lassen sich jeweils über separate Türen begehen. Im Geräteraum befindet sich ein Schornstein(hinter einer Klappe haben wir Aschereste gefunden). Das brachte ihn auf eine Idee: Er will im Geräteraum einen Ofen installieren, der die Wärme in den Wohnraum leitet. Auf dem Dach befindet noch die Esse, die frei ist, und genutzt werden könnte. Der Garten befindet sich in Sachsen-Anhalt. Ich würde gern wissen, ob irgentwelche Genehmigungen(z.B. vom Schornsteinfeger) eingeholt werden müssen.

Antwort: Alle Vorschriften aller Bundesländer kenne ich leider auch nicht. Ich habe mich im Netz mal ein Bisschen schlaugemacht und dabei folgendes Formular gefunden:
28. Aug 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  |  |  | 

Fussbodenhoehe ausgleichen

Frage: wir haben uns ein baus bj 1965 gekauft und einiges renoviert. unter anderem haben wir im wohnzimmer aus 2 räumen einen gemacht. leider haben die beiden räume einen unterschiedlich hohen fußboden. wie gleichen wir diesen am besten an? es geht um ca 35qm fläche die zwischen 2 und 3 cm angehoben werden muß um auf die höhe des anderen raumes zu kommen. da wir laminat verlegen wollen, benötigen wir eine durchgehende höhe. kann ich "einfach" eine menge X an estrich auf den fußboden geben (kellerdecke) oder muß ich mir die tragkraft der decke erst berechnen lassen? vielen dank für die info.

Antwort: Ich würde Ihnen zum Verwenden einer Ausgleichsschüttung und anschließendem Verlegen von Trockenestrichplatten raten.
24. Aug 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  |  | 

Zwischenwand tragend

Frage: ich habe folgende frage:es geht um eine 11,5er wand im keller eines massiv 1987 in der ddr (berlin-Köpenick) erstellten einfamilienhauses unter der terasse, ob diese tragend ist, da ich diese abreißen möchte um aus 2 räumen einen großen machen möchte? diese wand ist ca. in der mitte der terasse, die länge der terasse ist ca. 9 meter und die breite 3m, in den beiden räümen befinden sich an der längsseite symetrisch jeweils zwei fenster ( 1meter breit). die wand verläuft zwischen der aussen- und paralell eine tragende dicke innenwand ,in der wand befindet sich ausserdem noch eine tür. ich wäre ihnen für die beantwortung dieser frage sehr dankbar.

Antwort: So wie Sie es beschreiben, scheint mir diese Wand nicht tragend zu sein. Allerdings kann ich dies natürlich aus der Ferne nur ohne Gewähr sagen.
24. Aug 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  | 

Fassadenstuck

Frage: Kann bei einem alten Haus, in dem nachträglich ein Fenster eingebaut wurde, um dieses Fenster herum an der Fassade eine Art künstlicher Sturz aufgegipst werden, damit es sich im Stil den anderen Fenstern angleicht? Und wie wird dies gemacht, damit das Ganze witterungsbeständig ist? Danke für Ihre Mühe.

Antwort: Für diesen Zweck werden Fassadenstuck-Elemente aus Betonwerkstein verwendet.
24. Aug 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  |  | 

More Pages:
Previous    12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26    Next
 

Home | Kontakt | RSS | Disclaimer | Impressum
© Frag den Architekt 2010