Lueftungsrohre hinter Daemmung

Frage: wir planen unser Haus BJ 1959 mit 26'iger Wände in kürze zu isolieren. Die Fenster wurden vor dem Einzug schon erneuert. Ich höre nun immer wieder von Leuten die nachträglich isolieren, dass die Raumluft danach sehr schlcht wäre. Ist es möglich nachträglich von aussen - also zwischen Isolierung und alter Aussenwand ein zentrales Lüftungsystem anzubringen (Zu- und Abluft). Die Idee wäre die Rohre von aussen (unter der Isolierung) in den Keller zu führen und zurück. Vielen Dank für eine kurze Antwort

Antwort: Wenn nach einem Fensteraustausch und einem Anbringen einer Dämmung die Raumluft schlechter wird, dann liegt das nicht primär an Dämmung und neuen Fenstern, sondern daran, dass die Nutzer ihr Lüftungsverhalten nicht den veränderten Bedingungen anpassen.
07. Jul 2009   | Email | Nach oben
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Altbau Daemmung noetig?

Frage: Hallo, meine Frage ist: Ist es wirklich notwendig an einem Haus von 1929 , welches mit Backsteinen gebaut wurde eine Fassadedämmung durchzuführen, welche bestimmt nicht unter 30-40.000 Euro liegt. Rechnet sich das .Meine Mutter meinte ,dass die Backsteine die Wärme gut speichern würde, deshalb wollte ich einen Fachmann zu Rate ziehen. Noch eine andre Frage: Wir wollen vielleicht in unsrem Garten einen Kaminofengrill selbst bauen. Geht das oder brauchen wir eine Genehmigung oder jemand wo dieser abnimmt. Mein Schwiegervater hat bei sich schon welche gebaut, aber er lebt in Bosnien nicht hier. Danke für ihre Mühen und viele Grüsse aus Baden.

Antwort: Ein aus Backsteinen im Jahr 1929 gebautes Haus mit einer Dämmung zu versehen, macht unbedingt Sinn. Die von Ihnen genannte Summe scheint mir sehr hochgegriffen, außer es handelt sich um ein sehr großes Haus. Bei einem normalen Einfamilienhaus werden Sie in solche Größenordnungen nicht vorstoßen.
02. Jul 2009   | Email | Nach oben
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Brandschutz Dachueberstand

Frage: Wir haben ein Grundstück geteilt und einen Teil davon gekauft. Auf dem Grundstück stand ein alter Hof mit Scheune, die Scheune haben wir abgerissen, und an selber Stelle ein Einfamilienhaus gebaut. Unser Haus ist ca. 3m niedriger als das noch bestehende alte Haus. Nun die erste Frage wer ist für die Schließung des Giebels am Bestandsgebäude verantwortlich? der Verkäufer oder wir als Käufer, im Notarvertrag wurde nichts vereinbart. Und die zweite Frage, den Dachvorsprung am Bestandsgebäude beträgt ca. 30cm über die Grundstücksgrenze. Über die Grundstücksgrenze von unten(Windfangbrett, Lattung, Ziegel (keine Ortgangziegel) stehen über. Der Baurechtsbehörde hat dies nun bemängelt, der Brandschutz wäre so nicht gewährleistet. Wie sollen wir an einem solch alten Dach einen geeigneten Brandschutz herstellen? Es sind drei Sorten Ziegel auf dem Dach, ich bezweifel das man von der Sorte Ziegel noch Ortgangziegel bekommt. Was für Alternativen gibt es? Die Ziegelreihen sind zudem auf ca. 10 Reihen um einen Ziegel Schräg laufend. Vielen Dank für Ihre Antworten

Antwort: Ich bin kein Anwalt. Aber ich würde hier doch einmal gefühlsmäßig sagen, dass hier das Verursacherprinzip gelten müsste.
28. Jun 2009   | Email | Nach oben
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WDVS Fachwerk

Frage: ich wohne in einen Fachwerkhaus Baujahr um 1870 (Denkmalschutz). Die Außenwände des Untergeschosses bestehen aus Bruchstein. Fachwerk befindet sich im ersten Geschoss Südseite und an der Ostseite. Der Giebel (Wetterseite) nach Westen besteht zum einen aus Bruchstein und Schlacke. Das Fachwerk wurde vor ca. 15 Jahren saniert, es wurden Balken gewechselt und die Fachwerkfelder bis zu den Sparren herausgenommen und mit Wärmedämmputz mit Styroporkugeln neu verfüllt. Über diesen Putz befindet ich ein dünner Farbputz. Die Fassade ist leider unansehnlich geworden und muss erneuert werden (Farbputz bricht am Übergang zum Holz aus, Farben sind verblasst...). Fachwerk ist aber soweit in Ordnung, es müssen keine Balken gewechselt werden. Da sowieso ein Gerüst gestellt werden muss und die Fachwerkwände im ersten Geschoss nur ca. 10 cm dick sind dachte ich auch gleich das ganze mit einer Wärmedämmung zu verbinden. Ein Fachunternehmen hat mir folgenden Vorschlag unterbreitet: Ein WDVS (Mineralwolle) 80mm dick deckt das gesamte Fachwerk ab. Darauf kommt Putz und darauf eine Fachwerkimitation aus Brettschichtholz. Der Denkmalschutz hat nichts dagegen, die Optik muss nur so bleiben. Kann durch so eine Massnahme das Fachwerk, welches sich ja dann hinter der Dämmung befindet mit der Zeit Schaden nehmen (Feuchtigkeit)? Bzw. gibt es noch Alternativen, welche den Dämmwert des Fachwerkes erhöhen können. Eine Innendämmung ist ausgeschlossen, da der Wohnraum jetzt schon sehr begrenzt ist. Alle Fenster wurden auch bereits vor 2 Jahren erneuert. Bei den "massiven" Außenwänden sehe ich als Leihe kein Problem bei einen korrekt installierten WDVS aber beim Fachwerk.

Antwort: Dieses Thema wurde hier schon mehrmals behandelt, u.a. in folgenden Artikeln:
12. Jun 2009   | Email | Nach oben
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Ofenrohr Brandschutz

Frage: Wir haben in einem Fachwerhaus Wände entfernd und die Balken freigelegt um einen Kaminofen aufzustellen. Leider ist ein Teil des Ofenrohres im oberen Bereich nur knapp 30cm vom Balkenwerk entfernt, so dass der Schornsteinfeger uns zur Auflage gemacht hat, einen Teil dies offenen Balkenwerks (40x40cm) mit Promat wieder zu schließen. Gibt es andere Möglichkeiten des Brandschutzes in diesem Bereich? Oder wie kann man das optisch dennoch ansehentlich gestalten?

Antwort: Ich weiß nicht, wo Sie wohnen, also beantworte ich die Frage mal auf Basis der Vorschriften von Baden-Württemberg und möchte Sie bitten, dies dann mit denen Ihres Bundeslandes zu vergleichen.
05. Jun 2009   | Email | Nach oben
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Genehmigung Innenausbau Thueringen

Frage: Wir haben uns ein altes Einfamilienhaus gekauft.(Ilm Kreis). Nun möchten wir in der unteren Etage Wände heraus machen (nur im Innenbereich). Braucht man dafür eine Baugenehmigung?

Antwort: Dafür brauchen Sie keine Genehmigung. In der Thüringer Bauordnung (ThürBO) steht unter
05. Jun 2009   | Email | Nach oben
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Genehmigung Dachterrasse

Frage: Ich habe eine (hoffentlich nicht zu lange) Frage zu einem möglichen Dachausbau eines Mehrfamilienaltbauhauses in der Berliner Innenstadt. Es geht um die Genehmigungsfähigkeit einer größeren (5x4 m) Dachterasse in einem Hinterhaus, dessen Abschlusswand an der Schmalseite freistehend ist, also nicht an ein Nachbarbäude (dies steht ca. 5 m entfernt) angrenzt. Könnte vor dieser freistehenden Wand eine Dachterrasse über die gesamte Breite des HH genehmigungsfähig sein oder gibt es da Bestimnmungen, die dies grundsätzlich ausschließen? Davon hängt nämlich u.a. ab, ob der Kauf des Dachrohling für uns interessant sein könnte. Hinzu kommt, dass die rückwärtige Wand des HH (normalerweise Brandmauer?) ebenfalls freistehend und ohne angrenzende Bebauung ist, so dass hier auch die Frage ist, ob man diese Wand evtl. auf Terrassenbrüstungshöhe abbrechen könnte oder zumindest für ein Zimmer Fenster einbauen könnte (interessant, da dann freier Grünblick nach Westen)? Vielen Dank für Ihre Mühe im voraus!

Antwort: Wie in diesem Fall die Chancen für eine Genehmigung sind, kann ich natürlich von hier aus nicht beurteilen.
05. Jun 2009   | Email | Nach oben
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Schaufenster zumauern

Frage: mein Bruder hat einen Altbau (ca. 1900) in RLP (Neustadt Wstr.) gekauft, in dessen Untergeschoss sich eine Ladenfläche mit hausmittigem Eingang und zwei großen Schaufensterflächen befindet. Die Schaufenster sind jeweils 2,50 x 2,00 und in eine Stahlträgerkonstruktion eingefasst. Mein Bruder möchte die Hausfassade nun aber ändern, indem er die großen Fenster durch ortsübliche kleinere ersetzt und die verbleibenden Bereiche zumauert, um einen normalen Wohnraum zu ermöglichen. Benötigt er dafür eine Baugenehmigung, wenn die neuen Fenster in das Fassadenbild und zum Ortsbild passen?

Antwort: In Rheinland-Pfalz ist genehmigungsfrei nach Landesbauordnung (LBauO) R-P
05. Jun 2009   | Email | Nach oben
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